Taschenkontrolle beim Kino (Speisen und Getränke abgeben) - ist das überhaupt erlaubt?
Gestern habe ich mich tierisch aufgeregt - ich war gestern im Kino und dort wurden plötzlich Taschenkontrollen eingeführt. Wir mussten unsere Lebensmittel abgeben. Und dann passierte das was ich befürchtet hatte: Ich habe etwas nicht zurückbekommen! Jetzt frag ich mich: Was kann ich beim nächsten Mal dagegen tun?
-
Kann ich einfach dagegen protestieren? (Das war ja so schon mal im Supermarkt dass da Taschenkontrollen durchgeführt wurden diese aber abgeschafft wurden,da das die Rechte des Kunden verletzt)
-
Wenn man mir dann verbieten würde reizugehen,würde es sich dann lohnen mit Polizei zu drohen bzw. diese zu Rufen? (Hab dann ja schon ein Kinoticket bezahlt und wenn man dann nicht in den Film reinlässt müsste das ja auch irgendein Recht verletzen oder?)
-
Kann ich (wenn ich dann doch abgeben würde) eine "Quittung" bzw. einen unterschriebenen Beweis erhalten,der besagt dass ich die folgenden Speisen und Getränke abgegeben habe?
-
Könnte ich Schadensersatz oder so verlangen,wenn ich etwas nicht zurückbekommen sollte?
Wie liegen da so generell die rechtlichen Lagen?
11 Antworten
Der Kinobetreiber hat das Hausrecht, daran musst du dich halten. Natürlich kannst du dich dagegen wehren, dass jemand in deine Tasche schaut - das darf prinzipiell ohne deine Einwilligung nur die Polizei.
Aber dann kann der Kinobetreiber eben auch sagen, dass er dich unter diesen Umständen nicht in den Kinosaal lässt und du das Gebäude zu verlassen hast.
Natürlich kannst du auch verlangen, dass eine unterschriebene Liste angefertigt wird. Aber auch hier - der Kinobetreiber muss sich nicht darauf einlassen.
Auch kannst du Schadensersatz einklagen. So eine Anklage wird aber wegen Nichtigkeit fallen gelassen, darauf kannst du wetten. Ob dir eine Tüte Gummibärchen die Anwaltskosten wert ist? Deine Entscheidung.
Wie wäre es denn, wenn du dich einfach an die hauseigenen Regelungen des Kinos hälst und schlichtweg nicht versuchst irgendwelche Lebensmittel und Getränke in den Film zu bringen? ;)
Das Kino darf keine Taschenkontrollen machen. Das geht nur mit deiner Zustimmung.
Sie haben allerdings das Hausrecht und können dir ohne Erstattung der Karten den Zutritt verweigern.
Es ist deine Sache, die Lebensmittel zu entsorgen oder irgendwo einzuschließen oder ins Auto zu bringen. Wenn du sie nicht selber entsorgen oder wegbringen kann, dann ist das Kino nicht verpflichtet sie aufzubewahren.
Die dürfen die Taschen nicht ohne deine Einwilligung kontrollieren. Die Polizei dürfte das allerdings. Jedoch vermute ich mal, dass das Kino wegen so was nicht gleich die Polizei rufen würde. Die würden einen eher auffordern das Kino zu verlassen.
Wenn man einer Kontrolle zugestimmt hat und Lebensmittel gefunden wurden, darf der Kinobetreiber natürlich auf sein Hausrecht bestehen und dich auffordern diese nicht mit in den Kinosaal zu nehmen.
Allerdings obliegt es dir selbst, diese Lebensmittel zu entsorgen oder irgendwohin zu bringen. Wenn du die Sache den Kinobetreiber abnehmen lässt. ist dieser natürlich nicht unbedingt verpflichtet, die Sachen für dich aufzubewahren. Er kann sie also auch entsorgen und muss sie dann nicht wieder zurückgeben.
Also puh. Hier wirft ja jeder seine Meinung statt konkret auf die Frage zu Antworten.
Ich berichte euch einmal meine Erfahrung. Die Antworten werdet Ihr automatisch registrieren.
Ich war in UCI Kino. Auch dort wollte das Personal die Taschen Kontrollieren. Ich fragte den Mitarbeiter nach seinem Dienstausweis und er sah mich nur blöd an. Dann versuchte ich ihm zu Helfen und rückte mein Dienstausweis raus. Ich erklärte ihm, dass ich übertragene Sonderrechte als Beamter habe und mich frage mit welchen Rechten er hier die Taschen kontrolliert. Er sagte gemäß Hausordnung. Ich machte deutlich, dass unser Grundgesetz den Hausordnung/en des Betreibers übergeordnet ist und er ausschließlich eine Taschenkontrolle nur mit der Einwilligung des Betroffenen und das wenn überhaupt dann auch nur durch die Polizei erfolgen darf.
Ich machte ihn darauf Aufmerksam dass er sich hier wegen Amtsanmaßung Strafbar machen könnte auch vor allem deshalb weil er nicht jeden betroffenen auf die Rechtslage hinweist und z. B folgendes nicht sagt: Sie können mir bitte Ihre Tasche zeigen, müssen es aber nicht weil ich keine Sonderrechte besitze oder kein Beamter bin.
Ebenfalls fehlte die Begründung. Eine Taschenkontrolle oder geschweige den eine Körperkontrolle setzt voraus, dass der kontrollierte sich strafbar gemacht haben könnte, so dass ein Begründeter Verdacht vorliegen muss.
Die
De
Ist schon ne weile her, aber wie ging's weiter? Was hat der Angestellte dann gemacht?
Schadensersatz für 'ne Tüte Gummibärchen... welche Summen schweben dir denn da so vor? ;)
Du hast dich nicht an die Hausordnung des Kinos gehalten, du hast den Fehler gemacht. Bevor das Kino sich den Stress aufhalsen wird und dir irgendwelche lustigen Quittungen ausstellt oder auf die Polizei wartet, nur weil du dich wie eine Diva aufführst, wird man dich einfach nicht in den Film reinlassen und fertig. Wenn du versuchst, was ins Kino reinzuschmuggeln, dann musst du mit dem Risiko leben.