Klassenfahrt - Schriftliche Einwilligung
Hi,
was genau hat der Hinweis zu bedeuten?
,,Hinweis: Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern ist eine entsprechende Erklärung von den Unterhaltspflichtigen und/oder von den Schülerinnen und Schülern selbst zu fordern."
In der Klasse sind einige Schüler volljährig, jedoch nicht alle. Ist eine schriftliche Einwilligung nötig?
Ausgehend von folgender Regelung im Schulgesetz:
Teilnahme an Schulfahrten 6.1 Die Teilnahme an Schulfahrten ohne Übernachtung ist für die beteiligten Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler verbindlich. 6.2 1Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. 2Schülerinnen und Schüler, die an Fahrten ihrer Klasse oder Gruppe nicht teilnehmen, müssen in dieser Zeit nach Anweisung der Schule andere Unterrichtsveranstaltungen besuchen.
Unterrichtung der Erziehungsberechtigten 1In die Planung der Schulfahrten sind die Erziehungsberechtigten frühzeitig einzubeziehen. 2Sie sind vor dem Abschluss von Verträgen über die voraussichtlichen Kosten und über die Verpflichtung zur Übernahme dieser Kosten zu unterrichten. 3Dabei ist die Frage der Zumutbarkeit der Kostentragung für alle Erziehungsberechtigten ausdrücklich einzubeziehen. 4Die Durchführung und Ausgestaltung mehrtägiger Fahrten ist eingehend mit der Klassenelternschaft zu erörtern. 5Die Erklärungen der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler entsprechend der Anlage sind, soweit erforderlich, vor dem Abschluss von Verträgen einzuholen.
Vertragsabschlüsse 1Zur Durchführung von Schulfahrten erforderliche Verträge, insbesondere Beförderungs- und Beherbergungsverträge, werden nach § 113 Abs. 4 Satz 2 NSchG von der Schule für das Land abgeschlossen. 2Sie bedürfen der Schriftform und der Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters. 3Die Verträge dürfen erst dann abgeschlossen werden, wenn die Erklärungen nach Nr. 8 Satz 5 der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler vorliegen und damit die Finanzierung gesichert ist.
In der Klasse sind einige Schüler volljährig, jedoch nicht alle.
Gruß, Erpelente.
5 Antworten
Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern ist eine entsprechende Erklärung von den Unterhaltspflichtigen und/oder von den Schülerinnen und Schülern selbst zu fordern
Schriftlich muss das nicht sein. Aber der volljährige Schüler oder seine Eltern müssen eine Erklärung abgeben.
Da aber da steht: eine entsprechende Erklärung ist zu fordern. Da will man sich absichern und nicht nur eine Meinung hören, daher ist es in der Tonart verfasst, es ist etwas wasserdichtes vorzulegen. Und da liegen sie völlig im Schwammigen. Nichts was gefordert werden kann, liegt ihnen in einer Erklärung vor.
Der Text fordert was Eindeutiges. Da Du deine Meinung geändert hast und die Lehrerin das weiß, hat sie keinerlei Basis für eine eindeutige Erklärung mehr in der Hand. Sie weiß, die Situation ist andres geworden und will sie es nicht wahr haben. In dem Moment muß sie etwas Schriftliches vorweisen können, um ihre Ziele durchzusetzen. Diese fehlen ihr eindeutig. Daher müßte es schriftlich sein.
Anders wäre die Situation, jeder wäre immer bei seiner mündlichen Meinung geblieben. Dann wäre es einvernehmlich und man könnte daraus entsprechend gemeinsam handeln.
Auffallend ist hier noch: Ich vermute: Die Lehrerin hat ja noch nicht mal von deinen Eltern ein Okay gekriegt. Sollten deine Eltern jetzt erstmalig sich zu Wort melden und auch auf deiner Seite stehen, ist definitiv nicht von einer Erklärung ausgehbar, auf deren Basis die Lehrerin so weiter handeln kann!! Das wäre das absolute Aus.
Das erste ist der Fall: Dass die Lehrerin die Erklärung von den Eltern/Schülern fordern müssen.
Danke, dann bin ich mir jetzt absolut sicher, dass ich im Recht bin :)
Hallo erpelente, nochmal ganz wichtig
Der Text fordert was Eindeutiges. Da Du deine Meinung geändert hast und die Lehrerin das weiß, hat sie keinerlei Basis für eine eindeutige Erklärung mehr in der Hand. Sie weiß, die Situation ist andres geworden und will sie es nicht wahr haben. In dem Moment muß sie etwas Schriftliches vorweisen können, um ihre Ziele durchzusetzen. Diese fehlen ihr eindeutig. Daher müßte es Etwas Schriftliches sein, das sie gegen dich vorweisen kann.
Sie kann auf keinen Fall über Dich hinweggehen. Wichtig ist: sie versucht über dich besseres wissen hinwegzugehen, Sie versucht deine geänderte Meinung zu ignorieren. An dem Punkte versucht sie dich zu manipulieren, Dich zu übergehen. Sie hat keine Handhabe zu einem soo frühen Zeitpunkt unverrückbar auf ihren Standpunkt zu beharren. In dieser Phase ist es nicht nur zumutbar den Schüler über eine sich im klaren gewordene Meinung zu anzuhören, sondern auch zu respektieren. Die geplanten Maßnahme von in vier Monaten stehen in keinerlei Verhältnis zu deiner jetzt allerdeutlichst gemachten Standpunkt. Dieser Prozess des Klarwerden kann nicht übergangen werden.
Sie versucht dir über den Mund zu fahren.
Das ist nur die Absicherung, daß die Schüler (bzw. deren Eltern) mit der Klassenfahrt einverstanden sind und diese auch bezahlen können.
EIn volljähriger Schüler darf das zwar unterschreiben, muß dann aber - falls die Eltern nicht zahlen wollen/können - die Kosten aus eigener Tasche begleichen.
Wenn aber die Klassenfahrt geplant, doch nie eine schriftliche Einwilligung eingeholt wurde und der Lehrer dann die Verträge zur An- und Abreise und zur Unterkunft bereits abgeschlossen hat, sind die Kosten dann bindend für die Schüler? Und was bedeutet denn nun der Hinweis: ,,Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern ist eine entsprechende Erklärung von den Unterhaltspflichtigen und/oder von den Schülerinnen und Schülern selbst zu fordern."?
Ich glaube nicht, daß die Lehrerin (bzw. die Schule) bereits einen bindenden Vertrag eingegangen ist. Normalerweise frägt man zuerst nach, wie viele teilnehmen möchten, dann holt man sich zuerst ein Angebot ein, berechnet den Preis und erst DANN wird so ein Formular verteilt.
Und die Formulierung ist eigentlich glasklar: Damit schließt Du (bzw. deine Eltern als Unterhaltspflichtige) einen Vertrag mit der Schule über die Teilnahme an der Klassenfahrt ab. Wenn Du es dir später anders überlegst, muß entweder die Reiserücktrittsversicherung einspringen oder Du bzw. deine Eltern müssen die Kosten zahlen, obwohl Du nichts davon hast. Für Dich gibt es dann eben Unterricht in der Parallelklasse.
Das ist ja die Sache.
Die Schule hat die Verträge bereits abgeschlossen, obwohl es nie eine schriftliche Einwilligung gab.
also.....
wie es da genau geschrieben steht so verhält es sich auch - die schule kann erst die reise buchen (bus / unterkunft etc) wenn sie von allen teilnehmern die erklärung unterschrieben erhalten hat - jeder teilnehmer, nicht jeder schüler wohlgemekt, denn die teilnahme ist freiwillig
wer aber zuerst die teilnahme zusagt, dann aber die erklärung nicht unterschreibt, könnte zb jederzet abspringen ohne dafür haftbar gemacht werden (bei minderjährigen die eltern, bei volljährigen der schüler selbst) ,
der rest der gruppe würde dann mehr zahlen müssen, denn der gesamtbetrag wird ja immer durch anzahl der tatsächlichen teilnehmer geteilt. wenn also am anfang 25 zusagen an der klassenfahrt teilzunehmen, und die gesamte reise kosten zb 2000,-euro betragen, dann müßte jeder schüler 80euro zahlen. springen jetzt aber 5 schüler kurz vor der klassenfahrt ab (und hätten auch keine schriftliche erklärung abgegeben, dass sie an der fahrt teilnehmen wollen) dann müßten die restl. 20 schüler plötzlich 100euro zaheln was ja nicht fair wäre.
damit also die schule abgesichtert ist, will sie von jedem teilnehmer die erklärung haben, damit evtl. jemand, der kurzfristig abspringt trotzdem noch einen gewissen teil der reise zahlen muss (oder auch den vollen preis, je nachdem wie das geregelt ist). wie du das in der vereinbarung ja auch alles genau heraus lesen kannst.
schüler die 18 jahre alt sind, sind voll geschäftsfähig und somit selbst verantwortlich und auch selbst haftbar zu machen, wenn sie einen vertrag unterschreiben inkl. dieser einwilligung, die ja auch ein vertrag darstellt.
und im letzten satz bei 3. steht es ja klar drin - entweder unterschreiben die eltern bei den minderjährigen und ansonsten der volljährige selbst.
ich hoffe ich konnte deine frage beantworten - LG
Erpelente,
ie schulen müssen sich nach allen richrugnen agsichern, damit - auch wenn volljährige schüler dabei sind, die klasenfahrt abgesichert ist...
lese dir bitte in ruhe die paragraphen durch - stattt dir von uns umsträündlich den inhalt klar machen zu lassen...
ps : volljährigkeit mit 18 schützt vor dummheiten nicht und falls sraftaten auf der klassenfahrt stattfinden sollten, können bei gerichtsverhandlungen junge menschen noch als jugendliche bis zum 21 lebensjahr eingestuft werden...
Ich habe sie mir durchgelesen. Allerdings ist die Schulleiterin der Meinung, auch eine mündliche, mehr oder weniger eindeutige, Zustimmung wäre ausreichend.
Das hat mich einfach verunsichert.
naja - besser ist, wenn du verunsichert - aber dafür abggesichert bist - egal, was dann da auf der klassenfahrt passieren könnte... lg
Das war nicht meine Frage. Ist die schriftliche Einwilligung notwendig, wenn man volljährig ist, das jedoch nicht auf die gesamte Klasse zutrifft oder nicht?
Wären Verträge, wie das Buchen von Bus und Unterkunft für die Schüler bindend, wenn keine schriftliche Einwilligung vorliegt?
Kann es sein, dass ich den Hinweis nicht richtig verstanden habe?
Heißt ,,...von den Unterhaltspflichtigen und/oder von den Schülerinnen und Schülern selbst zu fordern", dass die Lehrer es von den Schülern bzw. Unterhaltspflichtigen fordern müssen oder, dass die Schüler bzw. Unterhaltspflichtigen die Möglichkeit zur schriftlichen Erklärung eigenständig fordern müssen?
(Bitte auch meinen Kommentar zu ,,clemensw"'s Antwort lesen, um die Situation zu klären)