Schuluntersuchung - Pflicht?

6 Antworten

Ich wohne in Hessen und bei mir gab es eine derartige Untersuchung nicht. Ich gehe davon aus, dass es zwar Pflicht ist, du dich aber durch eine Entschuldigung deiner Eltern befreien lassen könntest. Viel Glück =)

DieFroschKatze

Das Landesgesetz ist -bedingt- anfechtbar, da es nicht nur zum Artikel 2 GG konträr geht, wenn z.B. die Religion einer Person eine solche Untersuchung durch Andersgläubige verböte. Die Untersuchung wird auch im Gen.-Bereich durchgeführt, weil dort eben genause Infektionsquellen sein können, wie in allen anderen Schleimhautbereichen des Körpers.

Das Gesetz bietet wohl indessen noch weitere Lücken: Einmal die Formulierung "Schüler" (auch Schülerinnen) und "Personen, denen die Sorge zusteht, sind verpflichtet, diese zu dulden..." d.h. die Eltern müssen sie dulden, der/die Betroffene aber nicht, denn der Betr. hat eben genau die Grundrechte nach dem GG.

Soviel als Basis für Streitereien: Die Untersuchung soll aber einem sinnvollen Zweck dienen. Ich empfehle daher: Will man sich nicht von einer fremden Person im Genitalbereich untersuchen lassen, teilt man dies mit und bietet an, binnen einer Frist von zB 14 Tagen ein Attest des Gynäkologen oder Urologen des eigenen Vertrauens nachzureichen. Allerdings verlangen die Kassenärzte hierfür zuweilen eine "Gebühr".

Normalerweise sollte dies dem Gesundheitsamt ausreichen.

cubby 
Beitragsersteller
 04.11.2013, 16:57

Ich glaube, du hast da was übersehen:

"(3) Die Schüler sind verpflichtet, sich den Maßnahmen des schulärztlichen und schulzahnärztlichen Dienstes zu unterziehen."

Heißt soviel wie, ich muss die Untersuchung machen. Weil du etwas mit Lücken schriebst. :D

RoBingi  04.11.2013, 17:08
@cubby

Die Mitwirkungspflicht wäre auch erfüllt, wenn man einen Nachweis durch einen Vertauensarzt erbringt, daher habe ich geschrieben "-bedingt anfechtbar-" . Man darf nicht übersehen, dass diese Gesetzgebung auch mit begründet wurde, nicht nur um Infektionen zu checken, sondern auch, um Spuren von Mißbrauch zu prüfen, was aber "nur" ein Nebeneffekt ist. Ich bleibe dabei: Viele Gesetze heute weisen mondän darauf hin, dass die GG-Rechte eingeschränkt werden (dies ist dort ja auch vorgesehen), gleichwohl zeigt die Rechtsprechung oft genug, dass längst nicht alles, was Gesetz ist, auch rechtens ist. Zum o.a. Kommentator: Die körperliche Unversehrtheit gilt schon dann als beeinträchtigt, wenn eine Person gegen ihren Willen zu Handlungen an ihrem Körper gezwungen wird. Hierzu eben auch mein Hinweis, dass dies nicht das einzige GG-Recht wäre, das durch die Untersuchung betroffen sein kann, die Religion diente hier nur als Beispiel.

Und wie gesagt: Juristisch würde ich als Vater sogar Vergnügen haben, der Landesregierung den einen oder anderen Satz ihrer Gesetzgebung um die Ohren zu hauen, Vernunftsbezogen ist es aber sinnvoll, in der einen oder eben anderen Form "mitzuwirken".

Exxessivbeispiel: Kann sich jmd. vorstellen, dass das Gesundheitsamt einen sich wehrenden Schüler unter Anwendung von Polizeigewalt fixiert und zwangs-untersucht ? Das würde nebst "netter Publicity" Klagen gegen die Beteiligten hageln, für die die Enkel noch zahlen, etwas überspitzt zitiert, die Behörde wird also gewöhnlich, wenn sie keinen Arzt namens Mengele beschäftigt (Sorry für diese Bosheit), auch ein ordentliches Attest akzeptieren.

cubby 
Beitragsersteller
 04.11.2013, 18:38
@RoBingi

Ja, ich werde das einfach machen lassen, ob ich es will oder nicht, ich lass das einfach machen (falls sie das machen). Ich glaube hier ist ebenso eine "Hilfreichste Antwort" angebracht. :-)

Ich habe doch aber Persönlichkeitsrechte etc.

In Sachen Infektionsschutz stehen die Interessen der Allgemeinheit vermutlich über den individuellen Interessen.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt

Theoretisch kannst Du dagegen klagen. Praktisch: vergiss es.

cubby 
Beitragsersteller
 04.11.2013, 16:54

xD .. naja werd es wohl machen lassen müssen, selbst, wenn ich es nicht will, je nachdem, wie es morgen ist. Nochmal danke für die Antwort. :-)

Ich glaube die haben sich einen Scherz erlaubt. Und wenns keiner war kannst du den Teil der Untersuchung ja verweigern.

cubby 
Beitragsersteller
 04.11.2013, 16:29

Ja, aber selbst wenn es kein Scherz war, meine Frage ist doch, ob ich den Teil verweigern kann. Man sollte Fragen auch mal vollständig durchlesen.

warumono  05.11.2013, 15:54
@cubby

Hab ich doch geschrieben mein lieber. Hihi. Antworten ganz lesen wär auch ne Option.

Soviel ich weiß ist es zwar Pflicht eine solche Untersuchung zu haben, aber du darfst dir selbst aussuchen zu welchen Arzt du gehst. Niemand kann dich zwingen bei der Schuluntersuchung teilzunehmen, die können dich ja schlecht festbinden. Wenn du die Untersuchung bei deinem Hausarzt machst, und eine Bestätigung bringst, dürfte das kein Problem sein.