Klassenfahrt wegen Nichtversetzung nicht angetreten - wer zahlt die Kosten?
Folgender Fall:
Mein Sohn (17) war seit März/ April wegen schwerer Erkrankung kaum noch in der Schule. Er besuchte bis dahin die Klasse 12 einer Gesamtschule. Wegen der Erkrankung hat er nun die Versetzung in Klasse 13 nicht geschafft.
Im Februar aber wurde er angeblich zur Kursfahrt in Klasse 13 angemeldet (Nachweis steht noch aus!) - weder ich noch mein Sohn erinnern uns, dass wir die Anmeldung eingereicht haben.
In der Zwischenzeit hat mein Sohn nun eine Ausbildung begonnen und wurde von der Schule abgemeldet.
Eine Woche nach Schulbeginn meldet sich jetzt die Oberstufenleitung und verlangt, dass ich den Betrag für die Kursfahrt begleiche, da er ja angemeldet sei. Da er aber die Schule nicht mehr besucht, würde der Betrag abzgl. einer Stornogebühr, wieder erstattet. Aufgrund dessen habe ich also 340 € an die Schule überwiesen.
Nun gibt es Probleme: Die Schule verlangt nun ein ärztliches Attest, dass mein Sohn nicht an der Kursfahrt teilnehmen kann, da ansonsten der Betrag nicht erstattet wird (Ausbildungsbeginn bzw. Verlassen der Schule zähle für die Rücktrittsversicherung nicht als Stornierungsgrund!).
Das Attest soll möglichst rückwirkend ausgestellt werden - also zum Schulbeginn - um auf der sicheren Seite zu sein.
Die Schule hat die Stornierung vor den Ferien quasi selber "verpennt", als ja bekannt war, dass er wegen Nicht-Versetzung eh nicht teilnehmen würde. Nun nimmt man mich in die Pflicht, damit die Schule ihren fehler nicht selbst "bezahlen" muss?
Da mein Sohn aber seit dem 01.09. in Ausbildung ist, ist er ab da auch selbst versichert. Abgesehen davon kenne ich keinen Arzt, der aus Gefälligkeit Atteste ausstellt, schon gar nicht rückwirkend. Meines Erachtens ist das Betrug an der Versicherung!
Nichtsdestotrotz hätte ich aber gerne meine 340 € zurück, die ich ja in dem Glauben sie erstattet zu bekommen, überwiesen habe !
Weiß jemand Rat? Oder kann mir jemand sagen, ob ich hier Aussichten habe, Recht zu bekommen?
Danke!
4 Antworten
Schicke ein Einschreiben mit Rückschein + einer Frist von 7 Tagen an die Schule (Rektor) und eine Kopie an das Oberschulamt (das ist die Aufsichtbehörde) mit einer Forderung das komplette Geld zu erstatten. Es ist nicht üblich die Kid vor erreichen des Stufe zur eine Klassenfahrt anzumelden. Die wird ja kaum direkt nach den Ferien geplant gewesen sein
Dein Sohn kann sich nicht selber anmelden udn wenn du nichts angemeldet hast haben die Pech. Hast du doch, hast du Pech. Deine Zahlung könnte man nun aber auch als nachträgliche Zustimmung auslegen - aber eher nicht
Du hättest erst gar nicht zahlen sollen. Wer überweist den Geld um es erstattet zu bekommen.
Nach Ablauf der Zeit wirst du klagen müssen, vorher solltest du mal klären wem du bezahlt hast. Eine "Oberschulleitung" kann man nicht verklagen, nur die Schule.
Klagen kann man auch ohne Anwalt, beim Amtsgericht
Ein Einschreiben mit Frist macht den Deckel drauf, da ist nichts mehr mit rumdrucksen
Klassenfahrt nacht den Ferien - die wissen doch lange vorher wer auf der Kippe steht und wer nicht. Und sind denn keine Wiederholer dazugekommen die das kompensieren
Ich würde da nicht rummachen und klagen - vor allem wenn ich nie zugestimmt habe. Notfalls eine Anwalt machen lassen
Ok, wenn Du Dir da sicher bist, versuche ich das.
Ich warte jetzt noch die Antwort der Lehrerin ab, mit der ich telefoniert hatte. Wenn die nicht einlenkt, schicke ich den Brief noch heute ab.
Du denkst, meine Argumentationskette ist haltbar?
Wegen der Erkrankung hat er nun die Versetzung in Klasse 13 nicht geschafft.
Das ist schade.
Im Februar aber wurde er angeblich zur Kursfahrt in Klasse 13 angemeldet (Nachweis steht noch aus!) - weder ich noch mein Sohn erinnern uns, dass wir die Anmeldung eingereicht haben.
Die Anmeldung muss - sofern die Klassenfahrt (hier wohl die Abschlussfahrt) bereits zu Beginn des neuen Schuljahres stattfinden soll - mindestens ab Mitte des letzten Jahres geplant worden sein, anders schafft man das organisatorisch gar nicht. Es ist daher gut möglich, dass die Anmeldung bereits November oder Dezember 2017 erfolgen musste. Nichtsdestotrotz muss die Schule ja Nachweise haben, wer sich angemeldet hat. Umgekehrt gibt es ja bestimmt noch andere Schüler, die nicht teilnehmen konnten.
In der Zwischenzeit hat mein Sohn nun eine Ausbildung begonnen und wurde von der Schule abgemeldet.
Bravo.
Eine Woche nach Schulbeginn meldet sich jetzt die Oberstufenleitung und verlangt, dass ich den Betrag für die Kursfahrt begleiche, da er ja angemeldet sei. Da er aber die Schule nicht mehr besucht, würde der Betrag abzgl. einer Stornogebühr, wieder erstattet.
Quatsch. Jedoch ist das im Kontext irrelevant.
Aufgrund dessen habe ich also 340 € an die Schule überwiesen.
Das war auch richtig - sofern die Anmeldung nachgewiesen werden kann. Ihr hättet die Fahrt nämlich bereits stornieren müssen, als absehbar war, dass das Klassenziel nicht erreicht werden würde.
Nun gibt es Probleme: Die Schule verlangt nun ein ärztliches Attest, dass mein Sohn nicht an der Kursfahrt teilnehmen kann,
Logisch. Ganz normales Procedere bei einer gewöhnlichen Reiserücktrittsversicherung.
da ansonsten der Betrag nicht erstattet wird (Ausbildungsbeginn bzw. Verlassen der Schule zähle für die Rücktrittsversicherung nicht als Stornierungsgrund!).
Das gibt es auch nicht. Lebensrisiko - sowas müsste ggfs. der TN selbst als sog. Reiseversicherung absichern, wenn es die Schule nicht macht. Das gibt es übrigens sogar als Komfortpaket, etwa hier:
https://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/reiseruecktrittsversicherung/klassenfahrt.html
Da wird das Ausscheiden aus dem Klassenverband als Stornogrund akzeptiert. Wer auch immer das gebucht hat (bzw. eben nicht), war wohl nicht das hellste Licht am Firnament.
Das Attest soll möglichst rückwirkend ausgestellt werden - also zum Schulbeginn - um auf der sicheren Seite zu sein.
Völliger Blödsinn. Erstens geht das gar nicht (max. 3 Tage rückwirkende Ausstellung möglich, selbst wenn ein attestfähiger Grund vorläge), und zweitens wäre das illegal (Versicherungsbetrug). Was für Chargen sind denn da bitte am Werk?
Meines Erachtens ist das Betrug an der Versicherung!
So ist es.
Nichtsdestotrotz hätte ich aber gerne meine 340 € zurück
Das wird nichts, sofern (und das ist der einzige Hebel) die Schule die Anmeldung nachweisen kann. Denn eine Stornierung hätte ggfs. durch euch stattfinden müssen. Kann die Schule jedoch die Anmeldung nicht belegen, liegt hier eine ungerechtfertigte Bereicherung vor, und die € 340.-- sind unverzüglich zu erstatten. Sollte sich die Schulleitung diesbezüglich taub stellen, ist eine direkte Beschwerde bei der Fachaufsicht (Kultusministerium oder Oberschulamt, je nach BL) einzureichen. Dies kann formlos geschehen. Erfolgt daraufhin immer noch keine Reaktion, würde ich Anzeige gegen die Schulleitung wegen Unterschlagung erstatten.
Nachtrag:
Problematisch könnte in diesem Fall allerdings die erfolgte Zahlung an die Schule sein - denn dadurch habt ihr konkludent den Anspruch anerkannt. Insofern wird das insgesamt wohl auf eine Klage hinauslaufen.
Ja, das war auch meine Überlegung - im Nachhinein.
Wobei mir ja erklärt wurde, dass die Zahlung erfolgen müsse, um erstattet zu werden.
Das ist auch tatsächlich bei der RRV so. Wenn nicht Zahlung nicht nachgewiesen wird, erfolgt auch kein Anspruch (steht so in den AGBs). Von daher hatte die Lehrerin schon Recht, sie müsse meine Zahlung haben, damit sie stornieren kann.
Nur der Grund war eben nicht ausreichend.
Ich habe aber die gesamte Korrespondenz per Email, darin erwähnt sie das auch nochmal explizit.
Und die Lehrerin hat mir jetzt auch schriftlich bestätigt, dass sie nun die Nichtversetzung angeben würde und sich nach der Fahrt direkt bei mir melden wird. Sie hat sich nun mehrfach netschuldigt für die Umstände und sagte, dass mein Entgegenkommen nicht mein Nachteil sein soll.
Kann ich mir noch nichts für kaufen, aber ich glaube schon, dass sie alles versucht, dass ich das geld wieder bekomme.
Die Anmeldung wurde bisher nicht nachgewiesen bzw. auf meine mehrfache Bitte nicht vorgelegt.
Jedenfalls muss wohl eine entsprechende RRV abgeschlossen worden sein. Nur weiß ich nicht in welchem Umfang. Zwar gilt der Ausbildungsbeginn nicht als Stornierungsgrund, wohl aber gibt es RRVn, die auch bei Schulwechsel und Nichtversetzung erstatten. Dies will die Lehrkraft nun als Grund angeben.
Ich habe tatsächlich letzte Woche erstmals vom Fahrtziel und auch die Höhe des Betrages erfahren. Es gab keinerlei weitere Informationen über den Ablauf oder den Zeitpunkt der Fahrt - seit Februar! Deswegen bin ich gerade sehr überrascht und überzeugt, dass gar keine Anmeldung vorliegt.
M. E. hätte die Schule mich wenigstens anmahnen müssen, da ich bis letzte Woche ja nicht mal eine Anzahlung geleistet habe. In welchem Umfang die RRV abgeschlossen wurde, weiß ich nicht, ich habe ja keine Informationen erhalten. Aber man sollte ja wohl davon ausgehen, dass, wenn man eine Fahrt plant, auch Nichtversetzungen oder Schulwechsel bzw Schulabgänge vorkommen.
Die Schule hat ja die Nichtversetzung selbst beschlossen, von daher meine ich, hätte auch ihrerseits die Abmeldung erfolgen müssen. Das ist nun der einzige strittige Pn kt, sofern überhaupt eine Anmeldung vorliegt.
Danke für deine ausführliche Antwort! Hat mir auf jeden Fall weiter geholfen.
"Die Schule hat die Stornierung vor den Ferien quasi selber "verpennt", als ja bekannt war, dass er wegen Nicht-Versetzung eh nicht teilnehmen würde. Nun nimmt man mich in die Pflicht, damit die Schule ihren fehler nicht selbst "bezahlen" muss?"
Sag der Schule das doch genau so. Dass die das eben selbst verpennt haben.
Der erste Fehler lag schon darin, dass das Geld überwiesen wurde.. Ich würde nie für etwas bezahlen das ich nicht gemacht oder bestellt habe.
Aber es muss doch ein ärztliches Attest vorliegen, wenn der Sohn die ganze Zeit krank war, oder sehe ich das falsch? Er kann ja nicht einfach so fehlen.
Unterm strich würde ich sagen: Fragen Sie die Schule nach einem Nachweis, dass sie etwas unterschrieben haben, dass Ihr Sohn an der Klassenfahrt teilnimmt und es x€ kostet.
Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, fordern Sie ihr Geld zurück. So einfach ist das.
Ja, ich weiß, ich war mir auch zuerst unsicher, aber da man mir versicherte, dass das nur eine "Formsache" sei und ich das Geld direkt nach der Fahrt zurück bekäme, habe ich es aufgrund der angeblichen Dringlichkeit eben bezahlt.
Ich wüsste zu gern, was die mit den anderen Eltern diskutieren, deren Kinder ebenfalls abgegangen oder nicht versetzt worden sind. das waren eine Menge!
Man liest sich doch auch die Stronierungsbedingungen durch, wenn man nicht sicher weiß, ob alle versetzt werden.
Ich selbst habe darauf keinen Zugriff, da die Fahrt ja von der Schule organisiert wurde.
Es lag auch ein Langzeitattest bis vor den Somemrferien vor. Danach hat er die Ausbildung begonnen und wurde von der Schule abgemeldet.
Dann gibts ja kein Problem, einfach nach einem Nachweis fragen und das Attest vorzeigen.
Ich glaube, es geht um eine Fristeinhaltung zur Stornierung, auf die ich ja keinen Einfluss hatte.
Das Attest endete ja mit Beginn der Sommerferien, nun wird ja zusätzlich noch ein Attest für die Zeit NACH den Ferien verlangt, obwohl mein Sohn da schon in Ausbildung war.
Dann nur den Nachweis anfragen. Das geht doch schnell.
Dann werden die wahrscheinlich sagen wir haben keinen Nachweis und dann verlangen Sie einfach nur, dass Ihnen das Geld zurückerstattet wird. Fertig ist.
Die Schule hatts ja selbst verpennt. Also selber Schuld.
Ja, habe ich bereits gemacht, ich erhalte aber bisher keine Antowrt auf meine Bitte mir den Nachweis der Anmeldung zu schicken. War ja auch mein erster Gedanke. Wenn sie die Anmeldung nicht nachweisne können, ist die Forderung ja komplett grundlos und die Erstattung somit nicht von einer Stornierung abhängig.
Super, dann einfach anrufen und solange nerven, bis sie sagen, dass sie keinen Nachweis haben :-).
Der Witz ist ja, mein Sohn ist ja nicht der Einzige, der jetzt von der Schule abgegangen ist. ich denke, da haben einige Eltern nicht bezahlt, weil sie nicht wussten, ob das Kind versetzt wird oder ne Ausbildung macht.
Leider kenn ich die anderen Eltern nicht, sonst würde ich da mal nachfragen, ob die auch so nen Stress haben.
Die Schule verlangt nun ein ärztliches Attest, dass mein Sohn nicht an der Kursfahrt teilnehmen kann, da ansonsten der Betrag nicht erstattet wird (Ausbildungsbeginn bzw. Verlassen der Schule zähle für die Rücktrittsversicherung nicht als Stornierungsgrund!).
nicht zu beanstanden..wo ist das problem?
Es handelt sich um eine Kursfahrt der Stufe 13, die Anmeldung erfolgte angeblich in Stufe 12. Das Problem ist, er wurde gar nicht versetzt und hätte so an der Kursfahrt der Stufe 13 eh nicht teilnehmen können. Die Versetzung muss ja Voraussetzung für die Teilnahme sein.
Dass er nicht versetzt wurde, ist spätestens seit den Zeugniskonferenzen vor den Sommerferien bekannt, und da war er auch noch krankgeschrieben.
entweder bringst du das attest bei oder lässt es.. so 1fach.machs gut.
Sehe ich anders. Entweder die Schule weist mir die Anmeldung nach oder sie wird verklagt.
dann ist deine frage hier ja überflüssig.alles gute
Ich habe bei der Schule bereits zweimal um den Nachweis der erfolgten Anmeldung gebeten, keine Antwort darauf bisher.
Und ja, die Fahrt fand leider wirklich sehr kurz nach den Ferien statt, nämlich von gestern bis kommenden Freitag / Samstag. Vergangene Woche Mittwoch erhielt ich hierzu den ersten Anruf, dass zur Stornierung auch das Geld erst einmal eingegangen sein muss. Darum habe ich bezahlt. Es wurde mir als "formaler Akt" beschrieben.
Erst im Nachhinein stellen die jetzt fest, dass angeblich nur wegen Krankheit storniert und erstattet werden könne.
Ich habe auf ein Konto der Schule bezahlt bzw. eines, dass die organiserende Lehrkraft hierfür eingerichtet hatte.
Ich hoffe nicht, dass ich klagen muss, sondern hoffe, dass die Schule ein Einsehen hat und der Fehler bei ihr liegt. Die Lehrerin, die mich anrief, klang sehr kleinlaut.