Ich habe meinen Origninalvertrag für einen Wohnungskauf verlegt oder verloren

6 Antworten

Die Frage hätte dir dein Anwalt auch beantworten können.

  1. Dein Ex kann mit den Originalen gar nichts anfangen.
  2. Du kannst bei dem Notar, bei welchem der Kaufvertrag geschlossen wurde, eine beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages anfertigen lassen.
  3. Die Auflassungen kannst du im Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht in dessen Bezirk das Grundstück liegt, einsehen oder dir auch ausdrucken lassen.

Du kannst dir sicher gegen Kostenerstatttung eine Kopie des Kaufvertrages bei dem Notar/ der Notarin anfertigen lassen, über den / die ihr den Vertrag abgewickelt habt.

Dein Ex kann mit dem Orifinalvertrag nichts anfangen - wie sollte er auch, er ist weder Käufer noch Verkäufer.

wenn der Vertrag auf Dich läuft und er in keiner Weise etwas zu tun hat, kanner damit nichts anfangen, ausser Dich zu blockieren. Rede mit Deinem Anwalt darüber (wenn Du die der Sache sicher bist, dass er die Orginale hat).

Kann er etwas mit dem Originalvertrag anfangen

Nein

was kann ich tun, damit ich wenigstens eine Zweitausfertigung erhalte.

wende Dich an den seinerzeit beurkundenden Notar und fordere eine beglaubigte Abschrift oder Zweitschrift an .... gegen Kostenerstattung wird eine solche dann auch ausgefertigt.

ey alter ....

für sowas sind anwälte da.

du hast da ne ganze menge am hals, riskiere doch nichts weil hier ein idiot was vom pferd erzählt. da gibt es einige möglichkeiten, denn wenn ich das richtig überblicke müsste auch beim gericht vorliegen. starte blos nichts auf eigene faust

Immofachwirt  26.11.2013, 22:40

... weil hier ein idiot was vom pferd erzählt

Man sollte nie von sich auf andere schließen. Nur weil du offensichtlich keine Ahnung hast, heißt das noch lange nicht, dass alle anderen Idioten sind.

charles0308  25.11.2013, 03:50

für sowas sind anwälte da.

die Kosten mehr Geld als eine Zweitschriftausfertigung beim zuständigen Notar kostet. Sie kann ja nicht mal den Nachweis führen dass der "Ex" im Besitz der Originalurkunde ist.