Ich habe meinen Origninalvertrag für einen Wohnungskauf verlegt oder verloren
Hallo,
ich habe im Jahre 2003 eine Eigentumswohnung gekauft und mit dem Bauherrn sehr viel Ärger gehabt. Es waren Mängel etc., die bis heute nicht erledigt sind und ich plage heute noch mit Anwälten und Gerichten herum. Aktuell hat mich der Insolvenzverwalter verklagt, weil ich mit einer Grundschuld von 50.000,00 Euroauf der Eigentumswohnung des insolventen Bauherrn eingetragen bin. Ich habe ihm die Löschung verweigert, weil der Bauherr lt. Lageplan von meinem Stellplatz 80,0 cm für seinen daneben liegenden Stellplatz genommen hat. In einem Gespräch Ende 2011 hat der Insolvenzverwalter gesagt, da ich schon soviel Ärger mit der Wohnung gehabt habe und ein Teil des Stelllplatz sowieso mir gehört, wolle er dafür sorgen, dass ich den besagten Stellplatz des insolventen Bauherrn ganz bekomme, da ja zu dessen Wohnung noch ein zweiter Stellplatz gehört. Dann sollte die Wohnung verkauft werden und ich habe es abgelehnt, die Löschungsbewilligung zu erteilen, da der Insolvenzverwalter beide Stellplätze verkaufen will. Mein Anwalt hat ihn angeschrieben, was mit dem Stellplatz ist, denn er will etwas verkaufen, wo ein Teilstück mir gehört und ich dieses auch bezahlt habe, aber er hat sich nicht geäußert. Stattdessen ist mir eine Klage ins Haus geflattert.
Die Verhandlungen mit Anwälten etc. habe ich mit meinem damaligen Lebensgefährten geführt, dem ich voll vertraut habe. Er hat zig Kopien vom Kaufvertrag und den dazugehörigen Auflassungen gemacht und ich habe jetzt festgestellt, dass sich der Originialvertrag mit den dazugehörigen Auflassungen nicht mehr in meinen Akten befindet und ich vermute, dass er die Unterlagen aus der Akte genommen hat. Da wir nicht im Guten auseinandergegangen sind, wir er mit die Unterlagen nicht aushändigen. Ich weiß, dass er noch Unterlagen hat, habe aber immer gedacht, es seien nur Kopien. Kann er etwas mit dem Originalvertrag anfangen und was kann ich tun, damit ich wenigstens eine Zweitausfertigung erhalte. Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Hoppypferd
6 Antworten
Die Frage hätte dir dein Anwalt auch beantworten können.
- Dein Ex kann mit den Originalen gar nichts anfangen.
- Du kannst bei dem Notar, bei welchem der Kaufvertrag geschlossen wurde, eine beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages anfertigen lassen.
- Die Auflassungen kannst du im Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht in dessen Bezirk das Grundstück liegt, einsehen oder dir auch ausdrucken lassen.
Du kannst dir sicher gegen Kostenerstatttung eine Kopie des Kaufvertrages bei dem Notar/ der Notarin anfertigen lassen, über den / die ihr den Vertrag abgewickelt habt.
Dein Ex kann mit dem Orifinalvertrag nichts anfangen - wie sollte er auch, er ist weder Käufer noch Verkäufer.
wenn der Vertrag auf Dich läuft und er in keiner Weise etwas zu tun hat, kanner damit nichts anfangen, ausser Dich zu blockieren. Rede mit Deinem Anwalt darüber (wenn Du die der Sache sicher bist, dass er die Orginale hat).
Kann er etwas mit dem Originalvertrag anfangen
Nein
was kann ich tun, damit ich wenigstens eine Zweitausfertigung erhalte.
wende Dich an den seinerzeit beurkundenden Notar und fordere eine beglaubigte Abschrift oder Zweitschrift an .... gegen Kostenerstattung wird eine solche dann auch ausgefertigt.
ey alter ....
für sowas sind anwälte da.
du hast da ne ganze menge am hals, riskiere doch nichts weil hier ein idiot was vom pferd erzählt. da gibt es einige möglichkeiten, denn wenn ich das richtig überblicke müsste auch beim gericht vorliegen. starte blos nichts auf eigene faust
... weil hier ein idiot was vom pferd erzählt
Man sollte nie von sich auf andere schließen. Nur weil du offensichtlich keine Ahnung hast, heißt das noch lange nicht, dass alle anderen Idioten sind.
für sowas sind anwälte da.
die Kosten mehr Geld als eine Zweitschriftausfertigung beim zuständigen Notar kostet. Sie kann ja nicht mal den Nachweis führen dass der "Ex" im Besitz der Originalurkunde ist.