Ich will eBay oder PayPal verklagen
eBay hat einen Käuferschutzantrag zu Gunsten des Käufers entschieden. Daraufhin hat PayPal den Kaufbetrag ins Negativ gesetzt und fordert mich nun auf, den Betrag auszugleichen. Abgesehen davon hat der Käufer die Ware in einwandfreiem Zustand erhalten - der Käuferschutzantrag ist meines Erachtens unrechtmäßig - und hat die Ware weiterhin in Besitz, mein Geld nun leider auch. Den Einspruch dagegen hat eBay endgültig abgelehnt. Ich werde nun den Rechtsweg bestreiten müssen. Bevor ich mir einen Anwalt suche: Geht die Klage gegen eBay oder gegen PayPal? Sind die beiden Firmen getrennt zu betrachten oder nicht, da PayPal ja gewissermaßen zu eBay gehört? Danke schonmal für die Antworten.
11 Antworten
Wieso klagen? Einfach den Käufer per Anwalt dazu auffordern, seine Ware zu bezahlen. Tut er das nicht, gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Fertig!
Eben - und er ist derjenige, der sich einen finanziellen Vorteil verschafft und sich den Kaufptreis zurückgeholt hat. Er hat das Geld, nicht PayPal.
Du hast dir deine Platin-Auszeichnung verdient ;) und einen Keks :P
Den kann ich brauchen, danke :D
Ebay hat entschieden, so musst du gegen ebay klagen. Ich würde einen Anwalt bitten, dass der Käufer dir die Ware zurück zu geben hat. (Portokosten?). Ansonsten Klage. Gab es eig. keine Entscheiung bezüglich der Ware?... find ich lustig, dass dieses nicht beachtet wurde..
Weder PayPal noch eBay noch der Käufer haben mir dazu irgendetwas mitgeteilt. Es hieß seitens eBay lapidar, dass sie zugunsten des Käufers entschieden haben und der Fall geschlossen sei. Auf meinen Einspruch hin haben sie nur mit Einspruch abgelehnt - ohne weitere Begründung - geantwortet. Der Käufer hat nun Ware und Geld.
Also PayPal ist eine eigenständige Firma soweit ich weiß und wenn du Klagen willst dann gegen die, da Ebay soweit mit dem geldtransfer nichts zu tun hat sondern nur für das einstellen des angebotes zuständig war alles weitere Bezahlung etc. lief über PayPal
Mit der Anmeldung bei Paypal hast Du deren AGB und Nutzungsbedingungen zugestimmt.....
Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen.
Für die vorliegende Vereinbarung und das zwischen uns bestehende Rechtsverhältnis gilt das Recht von England.
Lies Dir mal Nutzungsbedingungen und Käuferschutz Richtlinie genau durch...
Die können sich aber auch nicht über geltendes Recht hinwegsetzen, egal was in den AGB steht. Ich habe ja nicht einmal meine Ware wiederbekommen.
Welches Recht?
PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.
22-24 Boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Mit dem BGB kannst Du in Luxemburg nicht viel anfangen...
Bitte mehr Details...warum hat der Käufer ebay benachrichtigt?
Wichtig bei ebay immer unter die Auktion schreiben Privat Verkäufer, Umtausch ausgeschlossen
Weil die Rechnung gefehlt hat, hat er einen von der Beschreibung abweichenden Artikel gemeldet. Ich habe sie ihm 2 Wochen später nachgeliefert. Und den Satz mit dem Privatverkauf hatte ich auch drunterstehen.
Ich denke mal, der Käufer ist aus der Sache raus. Obwohl - ich hab ja seine Adresse...