Ich will eBay oder PayPal verklagen

11 Antworten

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Wieso klagen? Einfach den Käufer per Anwalt dazu auffordern, seine Ware zu bezahlen. Tut er das nicht, gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Fertig!

Fragant 
Beitragsersteller
 26.12.2011, 01:34

Ich denke mal, der Käufer ist aus der Sache raus. Obwohl - ich hab ja seine Adresse...

hubersnet  26.12.2011, 10:18
@Fragant

Eben - und er ist derjenige, der sich einen finanziellen Vorteil verschafft und sich den Kaufptreis zurückgeholt hat. Er hat das Geld, nicht PayPal.

Nahum  26.12.2011, 01:09

Du hast dir deine Platin-Auszeichnung verdient ;) und einen Keks :P

hubersnet  26.12.2011, 01:11
@Nahum

Den kann ich brauchen, danke :D

Ebay hat entschieden, so musst du gegen ebay klagen. Ich würde einen Anwalt bitten, dass der Käufer dir die Ware zurück zu geben hat. (Portokosten?). Ansonsten Klage. Gab es eig. keine Entscheiung bezüglich der Ware?... find ich lustig, dass dieses nicht beachtet wurde..

Fragant 
Beitragsersteller
 26.12.2011, 01:31

Weder PayPal noch eBay noch der Käufer haben mir dazu irgendetwas mitgeteilt. Es hieß seitens eBay lapidar, dass sie zugunsten des Käufers entschieden haben und der Fall geschlossen sei. Auf meinen Einspruch hin haben sie nur mit Einspruch abgelehnt - ohne weitere Begründung - geantwortet. Der Käufer hat nun Ware und Geld.

Also PayPal ist eine eigenständige Firma soweit ich weiß und wenn du Klagen willst dann gegen die, da Ebay soweit mit dem geldtransfer nichts zu tun hat sondern nur für das einstellen des angebotes zuständig war alles weitere Bezahlung etc. lief über PayPal

Mit der Anmeldung bei Paypal hast Du deren AGB und Nutzungsbedingungen zugestimmt.....

Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen.

Für die vorliegende Vereinbarung und das zwischen uns bestehende Rechtsverhältnis gilt das Recht von England.

Lies Dir mal Nutzungsbedingungen und Käuferschutz Richtlinie genau durch...

Fragant 
Beitragsersteller
 26.12.2011, 01:32

Die können sich aber auch nicht über geltendes Recht hinwegsetzen, egal was in den AGB steht. Ich habe ja nicht einmal meine Ware wiederbekommen.

Raoul Zanzara, UserMod Light  26.12.2011, 01:45
@Fragant

Welches Recht?

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.

22-24 Boulevard Royal

L-2449 Luxemburg

Mit dem BGB kannst Du in Luxemburg nicht viel anfangen...

Bitte mehr Details...warum hat der Käufer ebay benachrichtigt?

Wichtig bei ebay immer unter die Auktion schreiben Privat Verkäufer, Umtausch ausgeschlossen

Fragant 
Beitragsersteller
 26.12.2011, 01:33

Weil die Rechnung gefehlt hat, hat er einen von der Beschreibung abweichenden Artikel gemeldet. Ich habe sie ihm 2 Wochen später nachgeliefert. Und den Satz mit dem Privatverkauf hatte ich auch drunterstehen.