Brief vom Anwalt der Gegenseite bekommen, die Gegenseite stellt die Situation falsch da?
Sinnvoll eine richtigstellung per E Mail an dem Anwalt der Gegenseite zu schicken. (Ich selbst habe keinen Anwalt)
9 Antworten
Tja, deshalb gibt es ja auch Rechtsstreitigkeiten, weil jede der Parteien ihre Sicht auf den Sachverhalt hat. Als juristischer Laie würde ich mich auf einen/zwei Satz/e beschränken:
Der Sichtweise Ihres Mandanten auf den streitigen Sachverhalt wird widersprochen. Es bleibt bei meiner Darstellung der Dinge.
Längere Ausführungen könnten Formulierungen beinhalten, die Dir später - wenn es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommt - vor die Füße fallen.
Moin,
ist ssd jetzt schon im Stadium „Gerichtsverhandlung“ oder davor? Wenn es davor ist, kann es dir ja egal sein, wenn der RA die Dinge falsch darstellt und deswegen auf falsche Ansprüche oÄ kommt.
kannst du denn beweisen, dass der Sachverhalt falsch dargestellt wird?
im Übrigen wird der RA in den seltensten fällen „klein bei geben“. Nach dem Motto „na wenn das so ist, nehm ich alles zurück“.
die suchen dann lieber nach sachverhaltsaufklärung eine neue anspruchsgrundlage mit der sie den gleichen Lebenssachverhalt durchsetzen wollen.
du musst ja nicht deren Hausaufgaben machen.
Ja selbstverständlich ist das sinnvoll. Die Angelegenheit muss ja geregelt werden, und normalerwiese ist es auch im Sinne der Gegenseite, wenn dies möglich ist, ohne ein Gericht dafür bemühen zu müssen. Schreibe also sachlich die Situation aus deiner Sicht. Allerdings besser nicht per E-Mail, so etwas macht man per Brief.
Morgen haben wir Feiertag und die Frist ist bis zum 3ten...
Hab den Brief erst gestern bekommen...
Das ist aber sehr ungewöhnlich, dass so kurze Zeit gegeben wird.
Aber macht nichts. Schreibe den Brief in einem Textprogramm zum Ausdrucken und Abschicken per Post. Und zusätzlich schickst du den Brief entweder per Fax oder als PDF per E-Mail. Schreibe dazu, "den anhängenden Brief vorab per E-Mail zur Fristwahrung" oder so ähnlich.
Alternativ kannst du auch eine E-Mail schreiben, dass du per Post antworten wirst, aber wegen des Feiertags die Frist zu kurz ist und die Antwort bis 6.11. kommt.
Haben die vom Amsgericht auch gesagt aber hatte den Brief erst gestern im Briefkasten gehabt per Einwurf... Und daher, dass ich ja auch berufstätig bin/ in Ausbildung war ich erst gestern Abend zu Hause und hab den erst am Abend lesen können. Hab jetzt gerade doch mal einen Anwalt angerufen und für Freitag einen Termin ausgemacht.. Sollte ich jetzt trotzdem den Brief senden oder besser bis Freitag gar nix tun und die Sache dem Anwalt überlassen?
Da du dich entschlossen hast, einen Anwalt hinzu zu ziehen, dann solltest du jetzt nichts machen. Der Anwalt wird dann alles erforderliche tun, und ich gehe davon aus, er wird dann am Freitag noch per Fax ein Schreiben an den gegnerischen Anwalt senden.
Dann würde ich mir schleunigst einen Anwalt besorgen, wenn nötig beim Sozialgericht. Dieses Schreiben musst du deinem Anwalt zukommen lassen, der wird entscheiden wie es weiter geht.
Bin jetzt auf dem Weg zum Anwalt mit dem Schreiben etc. Mal schauen was der sagt, hab auch rechnungsbelege mitgenommen, von Elektrogeräte und Möbel, wo die behaupten das wären nicht meine.... So viel erben und sich dann noch versuchen fremdes eigentum unterm finger zu reißen.. wie gierig muss man sein...
Viel Glück, wird schon schief geh'n. ;-)
Anwaelte arbeiten im Interesse ihrer Mandanten und bluffen dann auch gern mal. Wenn es um Erbstreitereien geht, solltest du dir selbst einen Anwalt nehmen und persoenlich gar nicht mit dem Anwalt der Gegenseite kommunizieren.
Hab mir doch jetzt nochmal einen ruck gegeben und gerade einen Anwalt angerufen und für Freitag einen Termin gemacht...
Das Problem wäre nur, dass dieser zu spät ankäme...