Bei nicht zahlen vom Gerichtskosten, ins gefängnis?

7 Antworten

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Vielleicht bin ich ja blöd, doch ich weis nicht was Rekurs bedeutet. Meinst Du vielleicht Konkurs oder Insolvenz? Hilf mir bitte um beantworten zu können.

amlipa 
Beitragsersteller
 22.03.2010, 16:15

Nein, Du bist sicher nicht blöd... Rekurs heisst soviel wie Widerspruch, sprich wenn man dieses Urteil anfechten möchte, aufgrund eben, von finanziellen engpässe. meine frage ist... er ist ja auf bewährung, und darf sich ja theoretisch nichts zukommen lassen... oder zählt sowas nicht ? vielen dank im voraus...

Schwenzfeger  22.03.2010, 16:53
@amlipa

Vielen dank für Deine Nachricht. wenn ich das also richtig versteh, hat er, obwohl er das Maximum an Bewährung bekommen hat, Berufung, oder Revision gegen Das Strafurteil eingelegt? Nun, wenn ich gegen ein Urteil Rechtsmittel erhabe, ist das Urteil nicht rechtskräftig, definitiv. Ist ein Urteil nicht rechtskräftig muß ich auch keine Gerichtskosten bezahlen. erst wenn ich ein Rechtskräftiges Urteil habe, muß ich Prozesskosten bezahlen.

amlipa 
Beitragsersteller
 22.03.2010, 19:31
@Schwenzfeger

Also tut mir echt leid für das durcheinander :-), also der urteil ist ja rechtskräftig, er hat widerspruch eingelegt auf die Prozesskosten Höhe und dafür das er das ganze binnen einen monat zahlen sollte, was er natürlich nicht kann. Aber das er zahlen wird, daran behaupte ich mal, wird er nicht ändern können. eigentlich war die frage, falls er innerhalb der frist nicht zahlt, müsste er wieder ins gefängnis ? nochmals vielen dank für die Hilfe

Schwenzfeger  23.03.2010, 11:32
@amlipa

OK, jetztt habe ich es verstanden. Also:

Sehr geehrte Damen und Herren, Da ich gerade aus dem Gefängnis entlassen wurde, verfüge ich über keine finanziellen Mittel. Da ich selbstverständlich bereit bin die Gerichtskosten zu tragen (WICHTIG), es leider aber zur Zeit nicht kann, bitte ich höflichst um Stundung der oben genannten Summe. Sobald sich meine finanzielle Situation gefestigt hat, werde ich sie darlegen und ein entsprechendes Angebot über eine Ratenzahlung vorschlagen. Mit der bitte, dass Sie für meine Situation verständnis haben, verbleibe ich, Mit freundlichen grüssen... . Dieses Schreiben bitte unter Angabe des Kassenzeichens an die entsprechende Gerichtskasse, und er wird keine Schwierigkeiten bekommen.

amlipa 
Beitragsersteller
 23.03.2010, 12:23
@Schwenzfeger

vielen vielen dank für deine antwort und deiner Mühe... schön zu wissen das es noch auf dieser Welt so nette Leute gibt.... Alles gute... werde ich alles weiterleiten... und hoffe das es klappt :)

Schwenzfeger  23.03.2010, 14:28
@amlipa

es klappt, denn Du kannst ja nicht für etwas was Du nicht kannst bestraft werden. Zudem hast Da Dich willig gezeigt. Gruß Aloisius

Da kann man durchaus auch Ratenzahlung vereinbaren. Jedoch muss man sich unbedingt melden und nicht warten, ob irgendwas passiert.

...nein, wenn alle, die unversculdet ihre Rechnungen nicht zahlen können, ins Gefängnis kämen, wären die Strassen leer...

amlipa 
Beitragsersteller
 22.03.2010, 16:17

Auch nicht wenn dieses geld sozusagen als kaution wäre? Damit er überhaupt aus den Gefängnis kommen konnte ? vielen dank im voraus

das kommt auf das Urteil an, was er angestellt hat

amlipa 
Beitragsersteller
 21.03.2010, 22:06

Er wurde angeklagt wegen zuwiderhandlung gegen das betäubungsmittelgesetz und für schuldig erklärt, war 6 monate in Uhaft und wurde auf Bewöhrung dann freigelassen.... hätte aber nur noch eine woche zum zahlen bis er zum Anwalt gegangen ist... wie sieht es aus ?

newcomer  21.03.2010, 22:07
@amlipa

sehr schlecht aber sein Anwalt kann sicher Auskunft erteilen

Nein wenn er finanziell nicht in der Lage ist die summe auf einmal zu begleichen,kann er eine raten zahlung vereinbarn mit dem gericht....

Chianti  21.03.2010, 22:06

wobei Ratenzahlung nicht bedeuten kann, man müsste raten ob er die raten bezahlt