KFA trotz Vergleich?
Hallo
Hatte einen Gerichtstermin zur Güteverhandlung beendet wurde dieser mit einem Vergleich. In diesem Vergleich hat man sich auf eine mtl Zahlung von 4 Monaten a eine gewisse Summe geeinigt. Sowie :die Kosten des Vergleiches und des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben:.
Die Gegenseite lies mir heute einen Brief zukommen mit einer Forderung von 213 Euro verauslagte Gerichtskosten.
Ich verstehe dass momentan gar nicht ich dachte es wird alles aufgehoben ?
Und wenn die Gegenseite den Antrag durch bekommt muss ich dann 213 Euro zahlen ?
Ich habe KEIN einkommen !!!!!!
3 Antworten
Diese Forderung macht für mich erst einmal keinen Sinn. Wenn Kosten Aufhebung vereinbart wurde und in einer Vergleichssituation entstehen üblicherweise gar keine Kosten. Allerdings kann dies final nur beurteilt werden unter Berücksichtigung des konkreten Vergleichstext und der Kostenforderung. Zurzeit sehe ich jedoch keine Rechtsgrundlage zur Zahlung auf diese Forderung. Diese Aussage ohne den Sachverhalt zu kennen.
Wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, heißt das, dass jeder seine eigenen Rechtsanwaltskosten trägt und die Gerichtskosten je zur Hälfte. Da der Kläger die Gerichtskosten vorschießen muss, fordert er nun die Hälfte von dir zurück. Dabei wird es sich um die genannten 213 Euro handeln.
siehe hier:
......
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Eine häufige Regelung in gerichtlichen Vergleichen. Sie bedeutet zunächst, dass jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten übernimmt. Wenn der Anwalt auf der einen Seite teurer war (z.B. wegen Reisekosten), entsteht kein Erstattungsanspruch.
Auch die Gerichtskosten werden bei der Kostenaufhebung geteilt. Der Beklagte muss dem Kläger also noch die hälftigen Gerichtsgebühren erstatten...
https://www.jurablogs.com/post/aufhebung
Vielleicht könntest Du Dich auf geringe Ratenzahlungen einigen.
Du schreibst übrigens nicht, ob Du Kläger oder Beklagter bist..