Kita Anerkennungsjahr?

4 Antworten

Wenn Sie arbeitsunfähig krank geschrieben ist darf sie nichts tun was die Heilung verhindert, erschwert oder verzögert. Ein Vorstellungsgespräch ist also ganz klar erlaubt, genau so wie Spazieren gehen, einkaufen, ein Gaststättenbesuch etc.

Maya12Hoffman1 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 13:57

Danke

Chefs tauschen sich aus. Selbst wenn sie jetzt verschweigt, was gelaufen ist, es kommt raus und dann steht sie erst recht dumm da.

Sie sollte zu dem stehen, was gelaufen ist. Es kam nicht umsonst zur Kündigung und sie sollte zeigen, dass sie draus gelernt hat und diese Fehler nicht wieder machen wird. Durch den Personalmangel wird sie zwar schnell eine neue Stelle finden, aber ihr Verhalten muss sie ändern, sonst rauscht das gleiche Modell wieder ab und reißt sie mit...

Wenn sie jetzt eine Chance bekommt und ihr etwas an dem Beruf liegt, dann sollte sie die Kehrtwendung machen und im Gespräch zugeben, dass sie bereits Schwierigkeiten hatte.

Maya12Hoffman1 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 10:11

Die Anleiterin hatte sich gut mit ihr verstanden nur die Leiterin war gemein

Die neue KiTa wird so oder so ein Arbeitszeugnis von der alten Stelle verlangen und auch der Wechsel mitten im Anerkennungsjahr wird ein Thema sein. Eine Einrichtungsleitung wird genau nachfragen, was es denn da gegeben hat.

Die Leitungen kennen sich in einem Landkreis meistens und sie rufen sich auch an um nachzufragen, was denn da vorgefallen war. Wenn die neue Leitung gleich nach dem Bewerbungsgespräch die alte Leitung anruft und diese dann erstaunt feststellt, dass Deine Freundin eigentlich krank geschrieben ist, dann könnte das zusätzlich Ärger bedeuten.

Also offen und ehrlich sein! Sie muss überall alle Karten auf den Tisch legen, dann kann das sauber über die Bühne gehen:
Bei der alten Stelle sagen, dass sie einen Tag Urlaub braucht wegen Bewerbungsgespräch und bis dahin auch ein Arbeitszeugnis verlangen. Die haben ihr ja gekündigt - wissen, dass sie geht und eine neue Stelle braucht, das ist ja kein Geheimnis!
Beim Gespräch mit der neuen Stelle dann alle Themen ansprechen, auch warum es zum Wechsel kam - es kommt eh raus.
Wenn sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung = gelber Zettel vom Arzt) hat, wäre ich vorsichtig. Krank ist krank, da kann man keine Vorstellungsgespräche führen. Wenn da was passiert zahlt u. U. keine Versicherung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Maya12Hoffman1 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 10:13

Die wollten ihr kein Urlaub geben

Wenn ihre Hand verstaucht ist und sie nicht arbeiten kann, dann wird sie eine AU vom Arzt brauchen...

Maya12Hoffman1 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 10:16

Sie hatte ihren Arzt gefragt, ob sie bspw. ein Bewerbungsgespräch führen dürfte und er meinte dass es kein Problem sein sollte, solange sie ihre Hand nicht belastet. In die Kita solle sie allerdings nicht gehen, da es schnell ungewohnt zu weiteren verletzungen kommen könnte

Morticia20  03.11.2021, 10:17
@Maya12Hoffman1

Bei einem Gespräch belastet sie doch ihre Hand nicht???? Und wenn sie krank geschrieben ist, dann muss sie in der Kita auch nicht arbeiten

Maya12Hoffman1 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 10:13

Hat sie

Morticia20  03.11.2021, 10:15
@Maya12Hoffman1

Und wo ist dann das Problem? Verstehe ich gerade nicht wirklich...

Maya12Hoffman1 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 10:17
@Morticia20

Ob sie trotz einer Krankschreibung zu einem Bewerbungsgespräch gehen darf?

Morticia20  03.11.2021, 10:18
@Maya12Hoffman1

Aolange sie nicht bettlägrig ist schon.... sie kann ja auch raus zum einkaufen und ähnliches... es ist nur ein Gespräch.... Probearbeiten würde nicht gehen