Kündigung der Ausbildung kurz vor der Prüfung
Hallo,
Folgendes Problem: Ich bin zur Zeit in einer Ausbildung zum Industriemechaniker, habe am 04.Dezember diesen Jahres meine theoretische Abschulssprüfung und Ende Januar den praktischen Teil. Ich habe mir vor 3 Wochen mein Handgelenk verstaucht, wodurch mein arzt mich 4 Wochen Krank geschrieben hat, vorher war ich allerdings 2 Tage unentschuldigt weil druch Röntgen und andere Untersuchungen was dazwischen gekommen ist und mein Hausarzt mich nicht rückwirkend Krankschreiben wollte. Da ich in letzter Zeit nicht grade ein vorzeige Azubi war, hat mein Chef mir durch die 2 Fehltage mit der Kündigung gedroht.
Nun zu meinen Fragen: 1. Ich war der Meinung mal gelesen zu haben das nach bekanntwerden des sog. "Wichtigen Kündigungsgrundes", die Kündigung spätestestens nach 2 Wochen schriftlich vorliegen muss, würde das also bedeuten, dass 15 Tage nach dem letzten Fehltag eine Kündigung unwirksam ist?
- Sollte eine Kündung nun stattfinden könnte ich trotzdem an der Abschlussprüfung teilnehmen? (Eingang der IHK Einladung ist noch nicht erfolgt.)
Vielen Dank
5 Antworten
Naja, solange er mit Kündigung droht, ist doch noch alles okay, oder? Ich würde mich mal an die IHK wenden und denen die Situation genau erklären und fragen, welche Rechte du hast und ob er dich wirklich kündigen kann.
Bei unentschuldigtem Fehlen kann die IHK auch nicht helfen. Das ist schließlich seine eigene Schuld.
Da solltest du dir mal Hilfe bei euerem Betriebsrat suchen. Zwei unentschuldigte Fehltage können normalerweise nicht direkt zur Kündigung führen, wenn vorher noch kein ähnliches "Vergehen" vorlag, also du noch keine Abmahnung wegen einer ähnlichen Sache hast. Dann kann dein Chef dich maximal verwarnen.
Ich weiß jetzt natürlich nicht, wie das in deiner speziellen Situtation ist, was du denn schon auf dem Kerbholz hast. Deshalb mein Tipp: mit dem Betriebsrat besprechen, oder mal bei der IHK nachfragen, als Azubi hast du vielleicht auch noch einen besonderen Schutz.
Auf jeden Fall kannst du NICHT FRISTLOS gekündigt werden. Dafür müssen die sogenannten "wichtigen Gründe" vorliegen. Zwei Fehltage sind aber kein wichtiger Grund, da geht es dann um solche Sachen wie Tätlichkeit, Diebstahl o.ä.
Als eigentlich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und damit wärest du sowieso noch bis Ende Dezember im Betrieb. Aber dazu am besten mal die IHK fragen.
Menschenskind, mach dir doch nicht ins Hemde. Das sind Sprüche die dir auch mal über die Lippen kommen. Seh zu das das mit den Prüfungen klappt , statt hier rum zu eiern mit Gesetzen und §§§§§ . Ärmel hoch und durch !
Sollte die Firma dir jetzt wegen der unentschuldigten Fehltage kündigen, kannst du die Prüfung als "Externer" absolvieren. Allerdings musst du dann die Prüfungsgebühr wohl selbst zahlen. Du solltest also lieber im Betrieb "kleine Brötchen backen" und die restliche Zeit vernünftig durch ziehen.
Nehme doch einfach unbezahlten Urlaub für die beiden tage. Aber auch wenn du jetzt gefeuert wirst, darfst du an der Prüfung teilnehmen. Für dein Chef ist es übrigens sehr schwer dich zu kündigen. Es war glaube ich eher um dir mal die Augen zu öffnen.