Kann mein Chef einfach die Arbeitszeit ändern?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Folgende Situation :
Ich arbeite auf 450 Euro Basis vormittags von 7 bis 11 Uhr.
Aufgrund von Krankheitsfällen und Kündigungen habe ich mich bereiterklärt einen Zusatzvertrag zu unterschreiben für eine 50% Stelle mit Arbeitszeiten von 16 bis 20 Uhr.
Dieser Zusatzvertrag lief Anfang November aus und wurde nicht verlängert, da dies nur als Zwischenlösung gedacht war.
Zwischenzeitlich hat sich meine private Situation verändert, ich bin nun alleinerziehende Mutter und habe keine Möglichkeit der Kinderbetreuung für die Abendstunden. Dies ist meinem Chef bekannt.
Nun hat er mich jedoch weiterhin trotz anderem Vertrag zu Abend und wochendschichten eingeteilt. Ich habe ihm bereits mitgeteilt das dies für mich aufgrund der Kinderbetreuung usw nicht möglich ist, er besteht jedoch darauf. Er sagte aufgrund des Personalmangels gäbe es keine andere Möglichkeit
Darf er das?
6 Antworten
das darf er NICHT !
Du hast einen Vertrag, in dem deine Arbeitszeiten vereinbart worden sind !
... und er kann NICHT einseitig verändert werden !
Jetzt gilt also eigentlich wieder dein ursprünglicher Arbeitsvertrag, richtig?
Dann kommt es darauf an, was dort vereinbart war.
Stand dort nur eine gewisse Stundenanzahl oder stand dort drin, dass du vormittags arbeitest
Wenn wieder der alte Vertrag gültig ist, gelten auch die alten Bedingungen. Hier wurde die Arbeitszeit von 7 bis 11 festgesetzt, dies kann nicht als Hinweis auf betriebliche Regelungen interpretiert werden, da von diesen abweichend, somit kann dies nicht einseitig geändert werden.
Hinzu kommt hier, daß eine inhaltlich festlegende Stellenbeschreibung wie hier auch keine Delegation an einen fachfremden Arbeitsplatz zuläßt, denn dies beschränkt den Arbeitgeber in seinem Direktionsrecht. Auch hier bedürfte es einer einvernehmlichen Vertragsänderung, die sich hier allerdings direkt auswirkte und tatsächlich praktiziert wird, also gemäß BAG auch konkludent angenommen werden könnte. Auf deutsch: indem Du die neue Stelle antritts, erkenntest Du ggf. die neuen Regelungen im Sinne einer Vertragsänderung an.
Wenn die Vereinbarung über die abendlichen Arbeitszeiten beendet ist und die Arbeitszeiten von 7-11 Uhr vertraglich vereinbart sind, hat Dein AG sich daran zu halten.
Er kann Vertragsbedingungen (in diesem Fall Deine Arbeitszeit) nicht eigenmächtig ändern. Dies bedarf Deiner Zustimmung.
Du kannst auf Deine Arbeitszeiten bestehen. Personalmangel ist das Betriebsrisiko des AG und nicht Deines.
Wenn es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt (Teilzeit- und Minijobs werden entsprechend aufgerechnet), kann Dir auch nichts passieren, selbst wenn der Chef mit Kündigung droht, falls Du nicht so arbeitest wie er es gerne hätte.
Arbeitest Du allerdings in einem Kleinbetrieb, greift das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen. Das Kündigungsschutzgesetz greift auch nicht, wenn Du nicht schon mindestens sechs Monate im Betrieb bist.
nein, natürlich nicht!
die andere frage ist: KANN er das?
er kann - solange du den job behalten willst. als 450€-jobber hat man nur wenige vertragliche rechte .. zB auch keinen nennenswerten kündigungsschutz etc.
du musst also damit rechnen, dass er versuchen wird, dich zu ersetzen, wenn du ihm nicht folge leistest. wenn du bereit bist, dieses risiko zu tragen ... dann kann er dir gar nichts! du kannst machen was du willst ...
. als 450€-jobber hat man nur wenige vertragliche rechte .. zB auch keinen nennenswerten kündigungsschutz etc.
Das ist Quatsch!
Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis wie Voll- oder Teilzeitjob. Hier gelten die gleichen Gesetze. Ein Minijober hat den selben Kündigungsschutz wie jeder andere Arbeitnehmer.
Er hat auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Feiertagen, ebenso wie das Recht auf bezahlten Urlaub.
Es kommt nur darauf an, ob der AN schon mindestens sechs Monate im Betrieb ist und ob es sich um einen Kleinbetrieb handelt. Das gilt aber für alle Arbeitsverhältnisse.
Nein, Vertrag ist Vertrag. Wenn der ausgelaufen ist, dann ist Sabbat. Nun versucht er, das Gleiche auf alte Verträge anzuwenden, und das geht so nicht.
So sindse nunmal... ärgerlich, sowas.
Dort stand Vormittags von 7 bis 11. Außerdem ist der Grundvertrag als Reinigungskraft geschlossen worden nun soll ich in der Hauswirtschaft also essenszubereitung usw arbeiten