Unterhalt? bei zwei kinder von zwei Frauen
Hallo, ich hab eine Frage.... Mein Freund hat in seiner vorherigen Beziehung ein Kind mit seiner damaligen bekommen. Er zahlt auch jeden Monat Unterhalt für seine Tochter. Er darf nur seinen Mindestsatz von 900 Euro behalten. Jetzt bin ich schwanger von ihm und meine Frage hierzu ist. Muß er denn trotzdem den kompletten unterhalt an seine andere Tochter zahlen, obwohl ich auch schwanger bin?? weil sein mindestsatz muß er jatrotzdem behalten. DAnke für die rasche Antwort...Gruß Miriam
8 Antworten
dann wird es wohl zeit das er sich einen anderen job sucht um den mindestunterhalt für sein kind zahlen zu können. es kann dazu führen das die frau in klage geht und ihn dazu verdonnern lässt einen anderen job mit mehr einkommen anzunehmen oder zusätzliche arbeit. dabei kann von ihm verlangt werden zu einem vollzeitjob noch soviel nebenjobs anzunehmen, dass er auf eine arbeitszeit von bis zu 60 stunden die woche kommt. ist sein problem wie er das regelt. der unterhalt steigt ja auch mit steigendem alter des kindes. von daher hätte er sich vorher überlegen sollen ob er gleich die nächste schwängert, wenn er sich kaum den unterhalt des ersten kindes leisten kann. zudem du ja auch für dein kind unterhaltspflichtig bist. dann musst du halt recht zügig was dazu leisten das geld in deine kasse kommt.
das azg gibt 50 stunden her und das gericht kann 60 nehmen. dann muss papi sich halt nen kopfmachen. und ja mehr als 48 h. dann geh einfach mal lesen.
Ja, für euer gemeinsames Kind muss er ja keinen Unterhalt zahlen.
ei sicher doch
Auch das gemeinsame Kind hat einen Unterhaltsanspruch dem Vater gegenüber. Und der geht durchaus in die Berechnung ein.
Besteht ein Titel? Wenn ja übergebt das direkt einem Anwalt. Dein Freund zahlt nun schon das, was er fähig ist. Diese Summe wird in Zukunft anteilig auf beide Kinder aufgeteilt werden. Wenn er Pech hat, wird der Selbstbehalt aber gekürzt (bis zu 650€).
nein nie mehr als Sozialhilfeniveau als mit Miete 770 Euro
Hey, dich kenn ich doch -wir hatten das schonmal ;) Die dürfen bis zu 650€ runter - bei meinem Mann der Fall...
huhu mein freund und ich wollen auch ein kind, und er hat eins aus erster beziehung, für den jungen zahlt er auch unterhalt. sag deinem freudn er soll zum jugendamt gehen und eine unterhaltsanpassung verlangen! den der eigenbehalt liegt bei 950 euro und seid dem 1.1.11 sogar 1047! das erzählete mir eine vom jugendamt, das nur viele noch von 950 euro rechnen , warum auch immer aber angeblich würde der eigenbehalt bei 1047 jetzt liegen. aber geht aufjedenfall zum jugendamt und sagt ihr wollt eine unterhaltsanpassung!
wenn ihr zusammen lebt muss dein freund für dich keinen unterhalt zahlen aber er wird definitiv weniger an seine ex zahlen, den der unterhalt wird neu berechnet
um den mindestunterhalt zahlen zu können, kann sein selbstbehalt auch jederzeit gesenkt werden.
Nein, der Sebstbehalt steht einem immer zu! Dieser kann höchstens runtergestuft werden, wenn er mit seiner Freundin zusammenlebt (wegen halber Miete usw.)!
genau aber da ein baby unterwegs ist, wirt es wieder ganz anders gerechnet! aber auch beim zusammen leben darf der eigenbehalt nicht unter 700 euro kommen.
Schön wär´s - dann müsste mein Mann nämlich deutlich weniger zahlen ;) Baby unterwegs heißt nichts, wenn es da ist wird anders gerechnet, nämlich die jetzigen Zahlungen anteilig auf beide Kinder aufgeteilt.
auch immer Einzelfallentscheidungen
so wurde es uns jetzt beim jugenamt erzählt
Minderjährige Kinder gehen im Unterhalt den Betreuenden oder schwangern Eltern im Rang vor.
Er darf nur seinen Mindestsatz von 900 Euro behalten.
Dann liegt ein Mangelfall vor.
Wenn das Kind geboren ist, dann hat das Kind ebenfalls einen Unterhaltsanspruch. Beide minderjährigen Kinder stehen dabei im gleichen Rang. Es wird der Bedarf beider Kinder ermittelt (nach DDT) und dann anteilig gekürzt.
60 h pro Woche sind ja wohl ein Scherz von dir 48 h pro Wo können verlangt werden, da das AZG mehr nicht her gibt. wenn er schichten arbeitet muss er auch keinen Nebenjob annehmen. das ist immer Einzefallentscheidungen. Aber nie mehr als 48h pro Woche