Unterhalt zahlen auch wenn man eine Beziehung führt?
Bin mit meine Freundin zusammen aber noch nicht verheiratet. Sie lebt noch bei ihre Eltern und ich habe eine eigene Wohnung ganz in der Nähe. Hab eine Tochter bekommen, sie ist über 3 Wochen alt. Wie ist das mit dem Unterhalt, muss man das auch Zahlen auch wenn man eine normale Beziehung führt?
14 Antworten
das kommt doch auf Eure Beziehung an. Auf jeden Fall musst Du auch für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Das dürfte aber doch außer Frage stehen, oder?
Nee, ist das nicht, wollte nur fragen wie das so ist.
Ja, aber es wird ja dann von Naturalleistungen ausgegangen. Also, dass du Miete, Essen, Kleidung oder so etwas fürs Kind kaufst.
Denke ich mir so....
Rein rechtlich gesehen hätte Sie Anspruch auf Betreuungs-und Kindesunterhalt solange ihr keinen gemeinsamen Haushalt bestreitet. Aber solange sie diesen Anspruch nicht geltend macht,brauchst Du nichts zahlen. Anders verhält es sich aber wenn sie hartz4 bezieht. Dann bleibt ihr nichts anderes übrig als den Unterhalt einzufordern. Schaut daß ihr eine gemeinsame Wohnung bekommt
Dann kann es gut passieren daß das Amt auf Dich oder die Mutter zukommen wird. Denn die wollen ja nicht für das Kind aufkommen wofür Du eigentlich zuständig bist!
Dann hättest du schreiben müssen : ich führe mit der Mutter des Kindes eine Beziehung aber bin nicht mit ihr VERHEIRATET
Ist das eine gemeinsame Tochter? Dann solltet ihr das tunlichst auf ein Konto der Mutter einzahlen. Übrigens, sie könnte gar nicht auf den Kindesunterhalt verzichten, das ginge nur mit Einverständnis des Vormundschaftsgerichts. Das würde dem Verzicht nicht zustimmen.
Sie bekommt Hartz4 unterstützung, weil sie im Mutterschutz ist