Kindesunterhalt, wenn man in der gleichen Wohnung gemeldet ist?

7 Antworten

Von "Fixkosten für Internet und Fernsehen" sowie "auch mal einkaufen mit den Kindern" können die Kinder nicht leben. Wer zahlt ihre Lebensmittel etc.?

Er muss allo ganz normal Unterhalt zahlen. Wenn er eine eigene Wohnung hat, aber weiterhin die Miete für die alte Wohnung zahlt, kann er diese Miete vom Einkommen abziehen und muss dann evtl. weniger Unterhalt zahlen.

Seine Frau kann ihn nicht "aus dem Mietvertrag entlassen". Dazu müsste der Vermieter zustimmen. Die Frau hat also Recht, von einem "Ausnehmen" kann gar keine Rede sein!

Nach einem Jahr Trennung kann er selber die Scheidung einreichen. Dann kann er auch verlangen, dass der Mietvertrag gemeinsam gekündigt wird.

Ernasaeckchen 
Beitragsersteller
 26.03.2018, 19:01

Er kauft Lebensmittel und sie auch. Er kann sich keine eigene Wohnung leisten, weil er ihr auch Geld zur jetzigen Wohnung dazu gibt, da er ja noch im Mietvertrag steht. Und das Risiko aufnehmen und eine 2.Wohnung anmieten wird er nicht, da wenn sie keine Miete zahlt er automatisch mit verantwortlich ist und zur Kasse gebeten wird.

Roland Sperling  26.03.2018, 20:29
@Ernasaeckchen

Tatsache ist, dass keiner den anderen zwingen kann, auszuziehen. Wer die Trennung will und sich evtl. später scheiden lassen will, muss also selbst ausziehen.

Wenn keiner die Miete für die alte Wohnung zahlt, wird der Vermieter evtl. kündigen. Auf die Art und Weise ist Dein Verwandter die Wohnkosten dann los.

Da seine Frau ihn beim Jugendamt angeschwärzt hat, wird sich dieses Amt mit Sicherheit mit ihm in Verbindung setzen. Ich kann nur empfehlen, mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen 'Gesprächstermin zu vereinbaren und bei ihm die ganzen Verhältnisse offenzulegen.Er sollte zu dem Gespräch auch die aktuelle Gehaltsbescheinigung mitbringen. Dann wird dein Freund genau erfahren, was er vor allem an Unterhalt für die Kinder zu zahlen hat.

Zuden anderen Fragen von dir, hier zwei Links - vielleicht helfen sie dir:

https://www.focus.de/finanzen/experten/trennung-der-ehepartner-muss-der-scheidung-nicht-zustimmen_id_6244663.html

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1008/konflikte-um-die-wohnung-zwischen-ex-partnern-eine-trennung-beendet-die-beziehung-aber-nicht-das-mietverhaeltnis-100814.htm

Ernasaeckchen 
Beitragsersteller
 26.03.2018, 19:02

Das Amt hat sich bereits gemeldet und er muss nun alles offen legen.

Wenn er dort gemeldet ist , sich am Haushalt beteiligt, das Kind mitbetreut und lediglich nur woanders übernachtet, besteht kein Anspruch auf Unterhalt.

Wenn die Freundin jedoch direkt zum Jugendamt rennt, kann ich dem Vater nur dringend empfehlen einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen.
Die 100 Euro für eine Beratung wird sich im Laufe der Zeit rechnen.
Eine Erstberatung ist bei einer vorhandenen Rechtschutzversicherung inklusive, auch wenn Familienrecht nicht mit abgesichert ist.

Die Aussagen des Anwalts kannst man sich schriftlich geben lassen und der reizenden Ehefrau vorlegen. Vielleicht merkt sie dann, dass es dir auch ernst ist und der Kindesvater sich nicht zwanglos duckt.

Mit einem Anwalt muss es nicht direkt vor Gericht landen. Anfangs werden Schlichtungsversuche unternommen.
Am besten die beiden Elternteile einigen sich untereinander.
Rechtlich sollte sich der unterhaltspflichtige Elternteil unbedingt informieren damit keine Beträge nachgezahlt werden muss.

Fakt ist, Kindesunterhalt besteht, wenn ein Elternteil nicht mehr im gemeinsamen Haushalt wohnt.

Ernasaeckchen 
Beitragsersteller
 27.03.2018, 13:37

Danke für die Antwort ich werde es ihm raten

Johnbobs  27.03.2018, 15:05
@Ernasaeckchen

Ganz wichtig, Unterhaltsberechnungen vom Jugendamt sind so gut wie nie im Interesse des Unterhaltspflichtigen. Bei Unterhaltsberechnungen kommt das bereinigte Einkommen in die Berechnung, nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen.
Das bereinigte Einkommen sollte aus eigenem Interesse immer von einem eigenen bezahlten Anwalt berechnet werden.

"Sie läsdt ihn nicht aus dem Mietvertrag"

das kann sie auch nicht, sondern nur der vermieter. allerdings kann dein verwandter die zustimmung seiner frau zur kündigung gerichtlich erzwingen. meist wird zugunsten des antragstellers entschieden.

wenn sich dein verwandter sowieso trennen will bzw. schon die ´offizielle´ trennung läuft, ist dies umso aussichtsreicher. er wird ja sicher auch einen anwalt haben. vllt. ist das ´nur´ ein familienanwalt, der sich mit mietrecht nicht so gut auskennt. bevor ein entsprechender anwalt zusätzlich konsultiert wird, kann er sich auch an den mieterbund wenden, ist günstiger. und schon mal googeln: gerichtliche erzwingung einer wohnungskündigungszustimmung. viel glück!

Man sollte erst einmal entscheiden ob man sich trennt oder nicht. Und wenn man sich trennt, dann richtig. Das Rumgeeiere ist kindisch.

Er zahlt Ihr "Unterhalt" dafür gibt es Tabellen in denen man nachlesen kann wieviel. Davon verrechnet man die direkten Mietzahlungen selbstverständlich.

Am Ende werden sich beide Parteien keine "Wohnung" mehr leisten können, da müssen Sie Sozialleistungen beantragen.