Habe ich Anspruch auf Kindergeld wenn es zwischendurch abgemeldet war?
Hallo, ich habe meine verkäuferausbildung im Juni fertiggemacht und danach zwei Monate bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet. Nun hat mir mein vorheriger Arbeitgeber nachträglich angeboten das dritte Jahr zur Einzelhandelskauffrau zu machen. Meine Frage, kann ich erneut Kindergeld beantragen, da es sich ja hiermit um eine Weiterführung im selben Betrieb handelt?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Kindergeld, Ausbildung und Studium
Solange du noch keine 25 bist steht deinen Eltern / dir in jeder weiteren Ausbildung auch Kindergeld zu,sie müssen nur einen neuen Antrag stellen und den Azubi Vertrag in Kopie beilegen !
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ja, wenn es sich ausdrücklich um Ausbildung 3. Lehrjahr handelt.
petrapetra64
17.08.2017, 20:59
auch wenn es sich um eine neue Ausbildung handelt, gibt es Kindergeld bis 25.