Kindergeld zwischen Ausbildung und BOS während Arbeit?
Hallo,
Ich beende im Juni meine Ausbildung und werde im September mit der BOS beginnen. Dazwischen werde ich von meinem Unternehmen für die 3 Monate übernommen, das heißt ich habe einen gültigen Arbeitsvertrag.
Bekomme ich in dieser Zeit vollen Anspruch auf das Kindergeld, bzw. danach während der Zeit auf der BOS?
Viele Grüße und danke schonmal
1 Antwort
Da hilft dir die Dienstanweisung Kindergeld 2017 (googeln nach da-kg 2017) weiter:
Nachzulesen auf Seite 46f
PS: Kindergeldanspruch haben deine Eltern für dich und die Einkommensgrenzen wurden in 2012 ganz abgeschafft!
Da du dann jedoch eine Erstausbildung abgeschlossen hast, gilt für dich die 20 Wochenstunden-Regel: siehe hierzu
A 20.3 Anspruchsunschädliche Erwerbstätigkeit
A 20.3.1 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bis zu 20 Stunden
Beispiel
Ein Kind hat seine Erstausbildung bereits abgeschlossen und befindet sich während des gesamten Kalenderjahres im Studium. Neben dem Studium übt das Kind ganzjährig eine Beschäftigung mit einer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich aus. In der vorlesungsfreien Zeit von Juli bis August weitet das Kind seine wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend auf 40 Stunden aus. Ab September beträgt die wöchentliche Arbeitszeit wieder 20 Stunden.
Durch die vorübergehende Ausweitung seiner Arbeitszeit erhöht sich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit des Kindes auf über 20 Stunden. Aus diesem Grund ist der Zeitraum der Ausweitung als anspruchsschädlich anzusehen. Für die Monate Juli und August entfällt daher nach § 32 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG der Anspruch.
Gruß siola55