Ausbildung gekündigt-Kindergeld?
Folgende Situation:
Ausbildungskündigung im Monat Dezember 2017 während der Probezeit.
Ich habe mich nach Kündigung der Ausbildungstelle dazu entschieden, weitere zwei Jahre die Schule zu besuchen (Fachoberschule 11. und 12. Klasse).
Momentan besuche ich 1x wöchentlich 3 Schulstunden den Vorkurs der Fachoberschule welcher ab Juli 3x wöchentlich 6 Schulstunden stattfinden wird.
Nebenbei bewerbe ich mich auf jegliche Minijob-Angebote und wenn ich bis Ende März nichts finde, hatte ich vor über eine Zeitarbeitsfirma etwas Vollzeit anzufangen.
Bei der Arbeitsagentur war ich von November 2017 bis Januar 2018 zur Beratung angemeldet aber da ich ab September weiterhin die Schule besuchen möchte habe ich mich weder ausbildungs- noch arbeitsuchend gemeldet.
Da ich diesen Monat noch volljährig werde und somit dem noch zustehenden Kindergeld ein Ende droht, muss ich etwas tun. Jedoch bin ich momentan durch das Ganze ein wenig verwirrt und weiß nicht wie ich vorgehen soll.
Die Familienkasse hat nach einem telefonischen Gespräch gesagt ich solle Ihnen ein Formular "Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz" ausgefüllt zurückschicken und die Anmeldebescheinigung der künftigen Schule die auch bereits vorliegt.
Jedoch meint die Agentur für Arbeit dass ich mich bei der Arbeisstellenvermittlung arbeitsuchend melden soll, damit sie eine Bescheinigung hätten um nachweisen zu können dass ich arbeitsuchend gemeldet bin. Wenn ich das nicht tue sondern selber nach einer Stelle suchen möchte, solle ich das nochmal mit der Familienkasse abklären.
Ist das Pflicht oder kann ich mich weiterhin selbstständig bewerben?
Und wie wird es mit dem Kindergeld nun weitergehen? Haben meine Eltern noch das Recht auf Kindergeld oder erst wieder wenn ich mit der Schule ab September angefangen habe?
Ist es vielleicht doch besser mich bei der Agentur für Arbeit, arbeitsuchend zu melden?
Vielen Dank im Voraus!
LG Multivitamin38
3 Antworten
Also eine Pflicht besteht hierfür nicht: es wäre nur für dich leichter, diverse Nachweise für den Kindergeldanspruch vorzulegen bei der Familienkasse.
Näheres findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15:
4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz
Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.
Gruß siola55
Du solltest dich bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend melden,dass geht solange du zwischen 18 - 21 bist,ab 21 - 25 musst man sich dann Ausbildung suchend melden !
Nachweise über deine Bemühungen ( Bewerbungen / Absagen ) müsstest du ja auch beibringen wenn du dich nicht Arbeit bzw.Ausbildung suchend melden würdest,dann müsstest du das halt direkt der Familienkasse nachweisen.
Meldest du dich als Arbeit suchend,dann kann sich die Familienkasse deinen Status bei der Agentur für Arbeit abfragen.
Solange du noch keine 18 bist haben deine Eltern eh Anspruch auf Kindergeld,deine Eltern sollen sich den genannten Antrag bei der Familienkasse holen oder anrufen und ihn zuschicken lassen.
Den sollen sie ausfüllen und deine Schulbescheinigung in Kopie beifügen,dann gibt es auch ab deinem 18 Lebensjahr in der Übergangszeit weiterhin Kindergeld,weil der Beginn deiner Schule zu keinem früheren Zeitpunkt möglich war,nehme ich doch zumindest mal an.
Dein Minijob oder auch Teilzeit bzw.überhaupt Arbeit neben deiner Schule ist kein Problem,die Höhe deines Einkommens auch nicht,dass spielt schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.
Nur wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hättest müsstest du bei einem Job neben der Schule bzw.einer weiteren Ausbildung aufpassen,denn dann dürftest du in der Woche im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden nebenbei arbeiten.
Sonst wäre das Kindergeldschädlich.
Kannst du im Internet mal nachlesen ,, Kindergeld in Zweitausbildung " oder ,, Kindergeldschädliche Nebenbeschäftigung in Zweitausbildung ".
Solange du der Familienkasse nachweisen kannst dass du sich bewirbst bzw. Bemühst bekommst du Kindergeld auch wenn du nicht bei der arge gemeldet bist. Kindergeld muss bis 25 gezahlt werden. in einigen Fällen wie meinem zahlt die Familienkasse sogar bis 27 aber auch nur dann während man in einer Ausbildung ist.
Edit: da du momentan zur Schule gehst reicht auch eine schulbescheinigung
Falls du absagen hast diese oder ganz einfach deine Bewerbungen die du geschrieben hast kopieren und dem Antrag beifügen. Auch mit Minijobs ist man meiner Meinung nach noch ein zu versorgendes Kind und deine Eltern wären berechtigt für Kindergeld da aber lieber nochmal informieren bei der Familienkasse
Wie kann ich es der Familienkasse nachweisen? Gelten hierbei auch Minijobs oder nicht?