Ausbildung gekündigt-Kindergeld?

3 Antworten

Also eine Pflicht besteht hierfür nicht: es wäre nur für dich leichter, diverse Nachweise für den Kindergeldanspruch vorzulegen bei der Familienkasse.

Näheres findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15:

4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754

Gruß siola55

Du solltest dich bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend melden,dass geht solange du zwischen 18 - 21 bist,ab 21 - 25 musst man sich dann Ausbildung suchend melden !

Nachweise über deine Bemühungen ( Bewerbungen / Absagen ) müsstest du ja auch beibringen wenn du dich nicht Arbeit bzw.Ausbildung suchend melden würdest,dann müsstest du das halt direkt der Familienkasse nachweisen.

Meldest du dich als Arbeit suchend,dann kann sich die Familienkasse deinen Status bei der Agentur für Arbeit abfragen.

Solange du noch keine 18 bist haben deine Eltern eh Anspruch auf Kindergeld,deine Eltern sollen sich den genannten Antrag bei der Familienkasse holen oder anrufen und ihn zuschicken lassen.

Den sollen sie ausfüllen und deine Schulbescheinigung in Kopie beifügen,dann gibt es auch ab deinem 18 Lebensjahr in der Übergangszeit weiterhin Kindergeld,weil der Beginn deiner Schule zu keinem früheren Zeitpunkt möglich war,nehme ich doch zumindest mal an.

Dein Minijob oder auch Teilzeit bzw.überhaupt Arbeit neben deiner Schule ist kein Problem,die Höhe deines Einkommens auch nicht,dass spielt schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Nur wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hättest müsstest du bei einem Job neben der Schule bzw.einer weiteren Ausbildung aufpassen,denn dann dürftest du in der Woche im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden nebenbei arbeiten.

Sonst wäre das Kindergeldschädlich.

Kannst du im Internet mal nachlesen ,, Kindergeld in Zweitausbildung " oder ,, Kindergeldschädliche Nebenbeschäftigung in Zweitausbildung ".

Solange du der Familienkasse nachweisen kannst dass du sich bewirbst bzw. Bemühst bekommst du Kindergeld auch wenn du nicht bei der arge gemeldet bist. Kindergeld muss bis 25 gezahlt werden. in einigen Fällen wie meinem zahlt die Familienkasse sogar bis 27 aber auch nur dann während man in einer Ausbildung ist. 

Edit: da du momentan zur Schule gehst reicht auch eine schulbescheinigung

Jolomoloflowo  14.03.2018, 17:48

Falls du absagen hast diese oder ganz einfach deine Bewerbungen die du geschrieben hast kopieren und dem Antrag beifügen. Auch mit Minijobs ist man meiner Meinung nach noch ein zu versorgendes Kind und deine Eltern wären berechtigt für Kindergeld da aber lieber nochmal informieren bei der Familienkasse

Multivitamin38 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 17:37

Wie kann ich es der Familienkasse nachweisen? Gelten hierbei auch Minijobs oder nicht?