Kindergeld trotz schulabbruch(minijob,praktika)?
Hallo.
Ich habe vor einer Woche mein Fachabitur abgebrochen da mir die Entfernung einfach zu weit war und kein Interesse mehr bestand. ich möchte lieber Geld verdienen. Heute hatte ich ein Vorstellungsgespräch für ein Minijob das ich neben den Praktikas bis zur meiner Ausbildung nächsten Jahr machen möchte. nun folgende Frage: bekommt meine Mutter dann noch Kindergeld? ich arbeite 8 Stunden die woche und einmal 2 x 8 std die Woche das heisst 40 Std am ende des Monats. Bin 17 und werde bald 18 falls das hilft.
3 Antworten
Vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhält Deine Mutter weiter Kindergeld. Danach ändert sich die Berechtigung zum Bezug von Kindergeld wie folgt:
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt der Kindergeldanspruch nur weiterhin bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit als arbeit- bzw. ausbildungssuchend gemeldet ist. In diesem Fall werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt (die Monate, in denen das Kind den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hat, werden über das 25. Lebensjahr hinaus weiter gezahlt).
Bis zum 18. Lebensjahr schon, dann sicher nicht, wenn Du die Ausbildung abgebrochen hast. Wenn Du erneut eine Ausbildung beginnst, könntest Du dann wieder Kindergeld bekommen.
Ab 18 Jahre musst Du in Schule, Studium oder Ausbildung sein. Bist Du das nicht, kein Kindergeld und keine Krankenversicherung.