Kindergeld trotz schulabbruch(minijob,praktika)?

3 Antworten

Vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhält Deine Mutter weiter Kindergeld. Danach ändert sich die Berechtigung zum Bezug von Kindergeld wie folgt:

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt der Kindergeldanspruch nur weiterhin bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit als arbeit- bzw. ausbildungssuchend gemeldet ist. In diesem Fall werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt (die Monate, in denen das Kind den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hat, werden über das 25. Lebensjahr hinaus weiter gezahlt).

https://www.kindergeld.org

Bis zum 18. Lebensjahr schon, dann sicher nicht, wenn Du die Ausbildung abgebrochen hast. Wenn Du erneut eine Ausbildung beginnst, könntest Du dann wieder Kindergeld bekommen.

Ab 18 Jahre musst Du in Schule, Studium oder Ausbildung sein. Bist Du das nicht, kein Kindergeld und keine Krankenversicherung.