Frage wegen den Mindestlohn/ Tariflohn bei Reinigungsjob?
Hallo, hätte mal da eine Frage, meine Nachbarin hat ein Minijob als Reinigungskraft bei einer Artzpraxis angefangen, sie muss dort von MO-FR für 2 Std. reinigen und erhält den Mindestlohn von 8,84€ je. Std. Habe aber im Internet einige Anzeigen gelesen, das einige Reinigungsfirmen auch nach Leuten suchen für Minijob, die zahlen sogar 10,30€ je. Std. Ist das so rechtens? Sie reinigt immerhin genau sowie eine Reinigunskraft aus einer Reinigungsfirma. Soll sie sich am besten, den Minijob durch eine Reinigungsfirma laufen lassen?
8 Antworten
Der Tariflohn im Gebäudereingungshandwerk muss nur von Unternehmen gezahlt werden, die diesem Tarifverband angehören.
Da es nicht der Hauptzweck einer Arztpraxis ist, Gebäude zu reinigen, darf dort naturgemäß der "allgemeine" Mindestlohn von 8,84 EUR/Stunde gezahlt werden.
Wenn die Reinigungskraft den Tariflohn (https://www.die-gebaeudedienstleister.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1516354395&hash=7fc670dc3f9ae678daca42bfeff7168b2eb7180f&file=fileadmin/user_upload/Zielgruppe_Gebaeudedienstleister/Shop/Tarifvertraege/Lohntarifvertrag_2016.pdf) verdienen möchte, müsste sie eine Tätigkeit in eimem tarifgebundenen Betrieb der Gebäudereinigung anstreben.
Bitte!
Kleine Ergänzung: Der Tarifvertrag für das Gebäudreingerhandwerk wurde für "allgemeinverbindlich" erklärt, d.h. er ist bindend für alle Betriebe des Gebäudereinigerhandwerks, auch für solche, die nicht dem Verband angehören.
gut erklärt, vielen dank für deine antwort
Wenn die Arztpraxis nur den Mindestlohn zahlt und deine Bekannte damit einverstanden war ist es vollkommen ok.
Und wenn eine Reinigungsfirma 10, 30 Euro zahlt ist es auch rechtens.
Ob die Arztpraxis eine Reinigungsfirma beauftragt oder nicht ist ihre Sache, nicht Sache der Putzfee die dort arbeitet. Wenn der frau der lohn nicht passt muss sie neu verhandeln oder woanders anfangen wo sie mehr bekommt.
Natürlich ist es rechtens, dass Firmen unterschiedliche Löhne zahlen. Deshalb heißt es MINDESTlohn und nicht "verbindlicher Lohn für alle Angestellten dieser Berufsgruppe".
mindestlohn heißt, der AG darf nicht weniger bezahlen. Mehr ist kein problem
Ich verstehe nicht dein Problem. Klar kann sie wo anders arbeiten und dort mehr verdienen. Was also ist das Problem? Kündigen und beim der Reinigungsfirma anfangen.
Was sollen Mio von Leiharbeiter machen? Die verdienen auch 1/3 weniger bei der gleichen Arbeit. Nur die haben sehr selten die Chance direkt beim Entleihbetrieb angestellt zu werden.
Wenn jemand da 10,30 Euro bezahlt, dann soll sie sich bewerben.
Dann ist es doch ihr Problem, wenn sie den Job für weniger Geld angenommen hat. Sie kann sich einen suchen, der besser bezahlt wird.
ich finde es halt blöd, wenn sie für die gleiche arbeit 8€ erhält, während man für die selbe arbeit auch 10€ kriegen könnte