Frage wegen den Mindestlohn/ Tariflohn bei Reinigungsjob?

8 Antworten

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Der Tariflohn im Gebäudereingungshandwerk muss nur von Unternehmen gezahlt werden, die diesem Tarifverband angehören.

Da es nicht der Hauptzweck einer Arztpraxis ist, Gebäude zu reinigen, darf dort naturgemäß der "allgemeine" Mindestlohn von 8,84 EUR/Stunde gezahlt werden.

Wenn die Reinigungskraft den Tariflohn (https://www.die-gebaeudedienstleister.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1516354395&hash=7fc670dc3f9ae678daca42bfeff7168b2eb7180f&file=fileadmin/user_upload/Zielgruppe_Gebaeudedienstleister/Shop/Tarifvertraege/Lohntarifvertrag_2016.pdf) verdienen möchte, müsste sie eine Tätigkeit in eimem tarifgebundenen Betrieb der Gebäudereinigung anstreben.

Bitte!

Wenn die Arztpraxis nur den Mindestlohn zahlt und deine Bekannte damit einverstanden war ist es vollkommen ok.

Und wenn eine Reinigungsfirma 10, 30 Euro zahlt ist es auch rechtens.

Ob die Arztpraxis eine Reinigungsfirma beauftragt oder nicht ist ihre Sache, nicht Sache der Putzfee die dort arbeitet. Wenn der frau der lohn nicht passt muss sie neu verhandeln oder woanders anfangen wo sie mehr bekommt.

Natürlich ist es rechtens, dass Firmen unterschiedliche Löhne zahlen. Deshalb heißt es MINDESTlohn und nicht "verbindlicher Lohn für alle Angestellten dieser Berufsgruppe".

mindestlohn heißt, der AG darf nicht weniger bezahlen. Mehr ist kein problem

Ich verstehe nicht dein Problem. Klar kann sie wo anders arbeiten und dort mehr verdienen. Was also ist das Problem? Kündigen und beim der Reinigungsfirma anfangen.