Kindergeld ohne Eltern beantragen

4 Antworten

Hallo!

An sich hätte Dir die Sachbearbeitung der Kindergeldkasse auch gleich sagen können, dass Du in bestimmten Fällen einen Abzweigungsantrag stellen kannst. Aber das geht nur, wenn Deine Eltern den Kindergeldantrag für Dich nicht stellen wollen oder Du gar nicht weißt, wo sie wohnen. Auch wenn Du keinen Kontakt zu Deinen Eltern hast, aber Du ihre Adresse kennst, solltest Du sie anschreiben und gleich die passenden Formulare mitgeben. Du kannst auch die Familienkasse bitten, diese Formulare gleich an die Adresse Deiner Eltern zu schicken. Sollten diese darauf nicht reagieren oder sich weigern, kannst Du diesen Abzweigungsantrag stellen und bekommst dann das Kindergeld direkt ausgezahlt. Wenn Deine Eltern den Antrag stellen und das Geld erhalten, müssen sie es in Deinem Fall an Dich weiterleiten. Falls sie Dir aber Unterhalt zahlen, dürfen sie das Kindergeld hiermit verrechnen. Bekommst Du keinen Unterhalt und hast noch keine abgeschlossene Ausbildung, kannst Du sowieso Unterhalt von Deinen Eltern einfordern, dessen Höhe sich nach deren Einkommen richtet. Aber selbst wenn sie nur wenig verdienen. Das Kindergeld steht Dir in jedem Fall zu. Falls Du Unterhaltsansprüche hast, musst Du die bei Deinen Eltern einfordern. Sinnvoll wäre die schriftliche Version.

Stell einen Abzweigungsantrag Formular "Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (KG11e)"

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26666/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/Formulare-Kindergeld.html

Du hast selbst Anspruch auf das Kindergeld, wenn Deine Eltern keinen Unterhalt zahlen oder zahlen müssen.

"§ 74 EStG Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen (1) 1Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Absatz 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. 2Kindergeld kann an Kinder, die bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrags, der sich bei entsprechender Anwendung des § 76 ergibt, ausgezahlt werden. 3Dies gilt auch, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrags zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. 4Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind Unterhalt gewährt. (2) Für Erstattungsansprüche der Träger von Sozialleistungen gegen die Familienkasse gelten die §§ 102 bis 109 und 111 bis 113 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend."

Kindergeld bekommt der wo das Kind wohnt;
da du aber nicht mehr zuhause wohnst, stünde es dir zu; Du musst mit deinen Eltern Kontakt aufnehmen, , ausserdem sollten die Eltern dir das automatisch geben!

Neonlicht22 
Beitragsersteller
 19.09.2012, 10:33

das mit dem Kontakt aufnehmen ist genau die sache die ich nicht will. die bekommen ja seit ich 18 bin keins mehr. ich würde es neu beantragen wollen da ich jetzt mit dem BAB weniger als mit ALG2 bekomme und ja irgendwie den lebensunterhalt bestreiten muss.

funky42  20.09.2012, 01:19
@Neonlicht22

Versuch über deinen Schatten zu springen; Schreibe einen Brief; Aber versuch es; Das ist Geld wo dir zusteht; lg

Wenn du keinen Kontakt zu deinen Eltern hast,bist du auch kein Kind mehr,dass Anspruch auf Kindergeld hat..Fordere doch Unterhalt von deinen Eltern...