Kindergeld beantragen ohne Eltern
Guten Tag,
Das Elternteil welches für mich zuständig ist, weigert sich, wegen albernen Kinkerlitzchen, Dickkopf und überhaupt keinem Verantwortungsgefühl für die Tochter, den Antrag für Kindergeld zu unterschreiben.
Zu meiner Lage: Ich werde jetzt im Januar 18 und habe dieses Jahr eine Ausbildung begonnen die noch 3 Jahre geht. Mein Vater hat mich rausgeschmissen und ich habe eine eigene Wohnung.
Deshalb ist mir dass Kindergeld so wichtig und ich würde gerne wissen ob ich es alleine beantragen könnte?
10 Antworten
Wenn sich die Eltern weigern, kannst Du das Kindergeld selbst beantragen, weil Du ein berechtigtes Interesse hast. Gleichzeitig musst Du einen Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (KG11e) stellen. Die Familienkasse bestimmt den Berechtigten (ein Elternteil) und schickt Dir den Bescheid zu. Bekommst Du keinen Unterhalt, wird das Kindrgeld an Dich ausgezahlt. Dazu werden die Eltern erst befragt.
"V 32.2 Abzweigungsvoraussetzungen (1) 1Kindergeld kann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte regelmäßig keinen Unterhalt oder Unterhalt nur in einer Höhe leistet, der die Höhe des anteiligen Kindergeldes unterschreitet."
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) Stand 2014 Herausgegeben
Nein, davon habe ich keine Ahnung.
Danke für den Stern. Alles Gute für das neue Jahr.
Ja kannst du. Geh zur Kindergeldkasse.
Deine "Mitwirkungspflicht" bei allem, was du so zu beantragen hast (auch Ausbildungsbeihilfe und anderes) endet da, wo du keinen Einfluss hast. Hast du deine Eltern aufgefordert etwas zu unterschreiben und sie tun es nicht, musst du dieses den Ämtern nur mitteile und um Amtshilfe bitten.
Herzliches Beileid zu diesen Eltern. Du schaffst es dennoch. Toi Toi Toi
Ab 18 Jahren kannst du das Kindergeld auf dein Konto bekommen. Stelle den Antrag auf deinen Namen.
Du solltest einen eigenen Antrag bei der Familienkasse stellen und dazu gleich noch einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes auf dein eigenes Konto !
Dazu solltest du in einem separatem kurzen Schreiben erklären,dass er sich weigert einen Antrag zu stellen bzw.zu unterschreiben,das legst du dann deinen zwei Anträgen bei.
Ab deinem 18 Lebensjahr musst du dann auch beide Elternteile schriftlich zum Unterhalt auffordern,dass solltest du am besten per Einschreiben mit Rückschein machen,damit du etwas in der Hand hast.
Solltest du dann nicht wenigstens Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes bekommen,dann wirst du dein Kindergeld direkt von der Familienkasse auf das von dir angegebene Konto bekommen.
Wenn irgendmöglich solltest du warten bis du 18 bist und dann den Antrag und gleichzeitig einen Abzweigungsantrag stellen.
Die Bearbeitung wird dauern.
Gut ist, Gelder werden bei Berechtigung nachgezahlt und nicht erst ab Antragstellung.
Soweit mir bekannt ist,können nämlich U18 das Kindergeld nicht für sich beantragen.
Aber ich Frage mit gerade, Kindergeld bis zum 18. Geb. wird doch ohne wenn und aber gezahlt? Na, auf jedenfall kannst du mit 18 den Abzweigungsantrag stellen sofern die Eltern keinen Unterhalt von mind. der Höhe des Kindergeld leisten. Leistet ein Elternteil Unterhalt steht ihm auch das Kindergeld zu. Kindergeld kann aber auch einvernehmlich von den Eltern an das Kind gezahlt werden.
Immer wieder gerne! Wissen sie ob das mit der Halbwaisenrente genauso abläuft? Ihnen auch einen guten Start ins neue Jahr!