Kann man einen BAB Antrag stellen wenn man zusammen wohnt?
Und zwar ziehe ich zu meinem freund welcher auch in der ausbildung istz erstes lehrjahr. Jetzt fange ich auch mein ersten lehrjahr an. ich bekomme recht wenig um die 200 bis 300 und er 730. kann ich dann trotzdem bab beantragen oder muss ich das dann angeben? kann er dann auch beantragen? Und bekommt man das kindergeld dann noch? liebe grüße
3 Antworten
In deiner Erstausbildung sind dir deine leiblichen Eltern beide zum Barunterhalt verpflichtet,wenn sie leistungsfähig sind,also über ein gewisses Einkommen verfügen !
Ab deinem 18 Lebensjahr musst du deinen Unterhaltsanspruch selber geltend machen und erst ab da würde dir dann ggf.auch rückwirkend etwas zustehen.
Sollten sie nicht leistungsfähig sein und du deinen Bedarf nicht selber aus eigenem Einkommen decken können,dann stünde dir BAB - zu.
Du musst aber selber Mieter einer Wohnung / Unterkunft sein,also einen Mietvertrag vorweisen können,dein Freund kann das dann natürlich auch bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Dann müssen die Eltern Auskunft über das Einkommen geben und ihr dementsprechend auch über eure Vergütung.
So wird dann die Leistungsfähigkeit der Eltern geprüft und euer evtl.Anspruch berechnet.
Sollten die Eltern gar keinen Unterhalt zahlen,dann stünde euch zumindest das Kindergeld zu,solange ihr noch keine 25 seid oder ein anderer Ausschlussgrund vorliegen würde.
Würde das BAB - dann deinen Mietanteil nicht decken,dann könntest du beim Jobcenter ggf.noch einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) stellen.
Wichtig ist, ob Du außerhalb des Elternhaus wohnst & eigenen Wohnraum gemietet hast, also einen Mietvertrag hast. Ob Du mit Deinem Freund zusammen wohnst oder in einer WG oder alleine wohnst, spielt bei BAB keine Rolle.
Wenn dann sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind & Einkommen plus Elternunterhalt nicht ausreichen, bekommst Du BAB.
Dein Freund kann dann auch einen eigenen Antrag stellen, aber sein Antrag wird dann separat geprüft, weil bei ihm ja andere Rahmenbedingungen (anderes Einkommen, andere Einkommensverhältnisse seiner Eltern usw) vorliegen.
BAB & Kindergeld sind voneinander unabhänige Leistungen & können parallel bezogen werden.
Danke für die Antwort. Ja ich lebe außerhalb meines Familienhauses. ziehe von Saarbrücken nach Dortmund. Meine Pflegefamilie hat nicht genug Einkommen für Unterhalt. Können meine leiblichen Eltern mir unterhalt zahlen? Ich weiß das sie auch kaum Einkommen haben aber erst vor kurzem ein Haus geerbt haben und deswegen doch eig vermögend sind.
BAB bekommst du nur, wenn der Auszug aus der elterlichen Wohnung wegen der Ausbildung NOTWENDIG ist. Wenn du genau so gut von dort aus die Arbeitsstelle erreichen kannst, gibt es nichts.
N dann ist ja alles klar. Du kannst BAB beantragen. Darauf wird dein Azubi-Gehalt und das Kindergeld verrechnet.
Ja das geht ja nicht meine Ausbildung ist In Dortmund und ich wohne derzeit in Saarbrücken.