Kindergeld nach Vollzeitjob?
Hallo! Ich habe letztens mit einer Freundin diskutiert zwecks des Themas Kindergeld, ich habe lange gegrübelt und will nun die richtige Antwort herausfinden.
Sie ist 19 und seit 2 Jahren aus der Schule, hat eine Ausbildung angefangen und sie dann erfolglos beendet, nun will sie bis zum nächsten Termin der Einstellung für einen Ausbildungsplatz Vollzeit arbeiten gehen, ihre Eltern Versicherten uns aber dass es in diesem Zeitraum dann kein Kindergeld gibt, dass macht ja auch Sinn.
Sie meinten aber jedoch auch dass nach dem Vollzeitjob, dann danach während der Ausbildung kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht, es also für immer wegfallen würde wenn sie jetzt Vollzeit arbeiten geht. Kann man sich das nicht in der Ausbildung wiederholen bzw irgendwelche Anträge darauf stellen auch wenn man davor voll gearbeitet hat?
Mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
Egal ob sie Vollzeit gearbeitet oder eine Ausbildung abgebrochen hat, solange sie noch keine 25 ist, stünde den Eltern in jeder Ausbildung wieder Kindergeld für sie zu.
Würde sie z.B. jetzt eine Ausbildung zum nächst möglichen Beginn schon in der Tasche haben, also erst nächstes Jahr beginnen können oder in 2 - 3 Monaten und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium haben, dann könnte sie in der Wartezeit Vollzeit arbeiten und die Eltern hätten trotzdem Anspruch auf Kindergeld.
Danke dir für deinen Stern !
Ich habe letztens mit einer Freundin diskutiert zwecks des Themas Kindergeld, ich habe lange gegrübelt und will nun die richtige Antwort herausfinden...
Hi lieber Josi...,
du hättest einfach googeln sollen und nicht grübeln... ;-) https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
Sie ist 19 und seit 2 Jahren aus der Schule, hat eine Ausbildung angefangen und sie dann erfolglos beendet, nun will sie bis zum nächsten Termin der Einstellung für einen Ausbildungsplatz Vollzeit arbeiten gehen, ihre Eltern Versicherten uns aber dass es in diesem Zeitraum dann kein Kindergeld gibt, ...
Da sie noch keine Ausbildung bzw. kein Studium bisher erfolgreich abgeschlossen hat, haben die Eltern bis längstens zum 25. Lebensjahr Kindergeldanspruch, da hier der Hinzuverdienst bzw. das Einkommen bereits seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr spielt beim Kindergeldanspruch ;-)
Siehe hierzu den Punkt "Keine abgeschlossene Berufsausbildung/kein abgeschlossenes Studium" in dem o.g. Link!
Beachte auch bitte den Satz:
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus .
Infos findet ihr auch im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15:
Sie meinten aber jedoch auch dass nach dem Vollzeitjob, dann danach während der Ausbildung kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht, es also für immer wegfallen würde wenn sie jetzt Vollzeit arbeiten geht.
Wo bitte haben die Eltern nur diesen Unsinn her???
Kann man sich das nicht in der Ausbildung wiederholen bzw irgendwelche Anträge darauf stellen auch wenn man davor voll gearbeitet hat?
Den Kindergeldantrag müssen die Eltern natürlich schon stellen bei der zutändigen Familienkasse!
Sie ist 19 und seit 2 Jahren aus der Schule, hat eine Ausbildung angefangen und sie dann erfolglos beendet, ...
Seit wann denn genau beendet und erhalten die Eltern bisher noch Kindergeld? Falls momentan kein Kindergeld bezogen wird, dann sollten sich die Eltern sputen, da rückwirkend nur noch für 6 Monate Kindergeld gezahlt wird bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen! Dies waren früher mal 4 Jahre und ist wg. verstärktem Mißbrauch rigoros gekürzt worden :-((
Also unbedingt sofort den Antrag auf Kindergeld stellen bei der Familienkasse, falls die Kindergeldzahlung inzwischen eingestellt!!!
Gruß siola55
Sie ist 19 und seit 2 Jahren aus der Schule, hat eine Ausbildung angefangen und sie dann erfolglos beendet...
Hi Josi...,
seit wann hat sie denn die Ausbildung abgebrochen und seit wann wird das Kindergeld nicht mehr gezahlt??? Eine Antwort hierzu wäre arg nett von dir... ;-)
PS: Für eine lückenlose Kindergeldzahlung sollte sie sich unbedingt als "Ausbildungssuchend" bei der Agentur für Arbeit melden und das Formular auf Seite 2 bestätigen lassen für die Familienkasse zur Vorlage: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba015415.pdf
...ausser sie hat bereits eine Zusage!
Gruß siola55
ab Ausbildungsbeginn Antrag auf Kindergeld stellen; wenn Sie zu Hause wohnt, bekommen es die Eltern wieder.
wie war das mit dem Abzweigungsantrag? bei eigener Bude
Kindergeldanspruch hat mit dem Abzweigungsantrag erst mal nichts gemeinsam ausser dem Kind: Die Eltern sind grundsätzlich die Kindergeldbezieher und durch einen "Abzweigungsantrag" bzw. den Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes wird nur über das Auszahlkonto entschieden; Kindergeldberechtigt sowie -bezieher sind weiterhin die Eltern!!!
Formular (KG 11e) zum Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes, falls das Kind bereits volljährig und auswärts wohnhaft ist: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/AntragAnteiligesKindergeld_ba013104.pdf
Die Eltern haben doch auch schon seit dem Ausbildungsabbruch wieder Kindergeldanspruch und müssen unbedingt sofort den Kindergeldantrag wieder stellen, falls dieser eingestellt wurde! Dies geht nämlich nur noch für 6 Monate rückwirkend laut dem "Merkblatt Kindergeld" unter dem Punkt 9:
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Das Kindergeld kann rückwirkend maximal für die letzten sechs Kalendermonate vor dem Eingang des Antrags bei der Familienkasse nachgezahlt werden!
Da spielt das Einkommen bzw. der Hinzuverdienst überhaupt keine Rolle, da bereits in 2012 die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch ganz abgeschafft wurden ;-)
...hat eine Ausbildung angefangen und sie dann erfolglos beendet.
Da muß nicht mal die 20 Wochenstundengrenze beachtet werden beim Hinzuverdienst, da es sich hier immer noch um eine Erstausbildung handelt!!!
Auch dieser Zusatz von dir ist leider falsch! Laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse gilt folgendes unter dem Punkt 3:
Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?
Der Wohnort in D spielt also überhaupt keine Rolle für den Kindergeldanspruch: sonst würden ja z.B. sämtliche Eltern von Studenten, welche auswärts wohnen müssen, keinen Kindergeldanspruch mehr haben :-((