Kindergeld bei Beurlaubung?

6 Antworten

Ihr werdet ja einen Bescheid bekommen haben, aus dem hervorgeht warum das Kindergeld eingestellt wurde, oder?

Das du die Schwester pflegst ist zwar löblich, aber eben auch kein Grund weiterhin Kindergeld zu beziehen. Denn du bringst die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld nicht mit.

Wenn du z.B. ein Urlaubssemester einlegst während des Studiums bekommst du in der Regel auch kein Kindergeld mehr. Ausnahmen wären hier nur, wenn der Student krank ist oder während der Beurlaubung ein studienbegleitendes Praktikum macht.

Wenn deine Eltern also Unterstützung benötigen, dann sollten sie sich mit den entsprechenden Stellen kurz schließen um z.B. eine Tagespflege zu organisieren. Oder ob die Möglichkeit besteht das du die Tagespflege entgeltlich übernehmen kannst. Auch der Versuch es zu einem FSJ zu machen wäre vielleicht möglich.

Was dir deine Schule bewilligt ist die eine Sache, die Voraussetzungen fürs Kindergeld die andere.

Sicher kannst du bei wichtigem Grund eine vorübergehende Befreiung von der Schule bekommen, dass bedeutet dann aber nicht automatisch, dass auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht.

Im Aufhebungsbescheid von der Familienkasse muss ja ein Grund für die Einstellung angegeben sein und ihr hattet ganz sicher darin eine Rechtsbehelfsbelehrung, ihr hättet also die euch zustehenden Rechtsmittel einlegen können.

Wenn du allerdings schon eine Ausbildung zum nächst möglichen Beginn sicher hast, am besten also schon einen Azubivertrag hast, dann würde nach meiner Ansicht weiterhin Anspruch bestehen, auch wenn du erst einmal nicht weiter zur Schule gehst.

Die Frage wäre also, wäre dann die Ausbildung nicht zu einem früheren Zeitpunkt möglich gewesen, wenn du diese Pause zur Pflege nicht machen würdest ?

Wenn das der Fall sein sollte, dann wird euch auch ein Anwalt nicht helfen können, denn dann würdest du die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen.

Wäre nichts anderes, als wenn du nach Beendigung deiner Schule erst einmal eine Auszeit ( ab min. 18 ) machst, dich z.B. bei der Agentur für Arbeit nicht als ausbildungssuchend meldest und gar nicht auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung wärst, dann würde auch kein Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Es ist dir zwar hoch anzurechnen das du helfen möchtest, aber da gibt es andere Hilfen die deine Eltern bei der Krankenkasse beantragen können.

Du kannst versuchen über den VdK dagegen vorzugehen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Betreuung deiner Schwester tatsächlich NOTWENDIG ist. Falls sie in einer Tageseinrichtung untergebracht werden könnte, könntest du ja genau so gut deiner Schulpflicht weiter nachkommen.

Darf ich fragen wie alt du bist? Wenn Du über 18 bist, musst Du tatsächlich zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder ausbildungssuchend sein.

Ich habe eine Idee: Könntest du das nicht als freiwilliges soziales Jahr bei einem kleineren Träger laufen lassen?

Ich drücke dir die Daumen.

Jasssi0072 
Beitragsersteller
 12.03.2021, 18:47

Ich bin 18 ja. Problem ist, ich habe meine Ausbildung tatsächlich schon in der Tasche, ich bin freiberuflich momentan tätige als Personal Trainerin. Aber ich weiß wovon du sprichst...fsj wäre eine Möglichkeit, ich schaue wie wir das klären ... trotzdem vielen Dank !!!

Bei Beurlaubung hast du/deine Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld. Kindergeld gibt es nur, wenn du zur Schule gehst, studierst, Ausbildung machst oder einen Ausbildungsplatz suchst.

Du bist beurlaubt und damit gibt es kein Geld. Spare dir lieber das Geld für den Anwalt.