Kann ich unterhalt verlangen?

3 Antworten

Es kommt darauf an...

Praktika können den Unterhaltsanspruch aufrecht erhalten. Wenn du allerdings arbeitest, dann entfällt der Unterhalt bis zur Aufnahme der Ausbildung und dann muss geschaut werden ob dann noch Unterhalt fällig ist, da auch das Ausbildungsgehalt(und natürlich das Kindergeld) angerechnet werden.

Deine Eltern können natürlich erwarten, dass du zügig und zielstrebig in die Ausbildung gehst. Und noch haben wir ja erst April. Also noch Zeit zu suchen.

Du bist über 18? Dann wären auch beide Elternteile unterhaltsverpflichtet.

Geld welches du durch das Praktikum bekommst würde auf den Anspruch angerechnet. Und das Praktikum muss einen Bezug haben zur gewünschten Ausbildung, ggf. auch zwingend notwendig sein um einen entsprechenden Ausbildungsplatz zu bekommen. Einfach mal so gucken und sich von Praktikum zu Praktikum hangeln ist also nicht!

Praktika zur Berufsorientierung, die vor eine Ausbildung gesetzt werden, können äußerst sinnvoll sein, da sie häufig die Chance auf einen Ausbildungsplatz erhöhen. Weil ein solches Praktikum wichtig für den Ausbildungsweg des Kindes ist, müssen Eltern während eines solchen Praktikums laut Aussage des Bundesgerichtshofs auch weiterhin Unterhalt für das Kind leisten.

https://www.heimarbeit.de/kindesunterhalt-ab-18-das-muessen-sie-wissen/

Ein FSJ dagegen wäre hingegen etwas was zum Unterhaltsanspruch führt.

Kindergeld beziehen deine Eltern weiter, solange du dich tatsächlich um einen Ausbildungsplatz bemühst. Und wie gesagt: bis zum Sommer ist es noch etwas hin und kannst noch viele Bewerbungen schreiben.

Vielleicht setzt du dich auch einfach mal mit deinen Eltern hin und besprichst die Sache. Und weißt du denn überhaupt schon in welche Richtung es gehen soll? Dann wäre ein Praktikum in den entsprechenden Firmen vielleicht geeignet nachher auch den Ausbildungsplatz zu bekommen.

Das kommt drauf an, wie alt du bist, wo du wohnst (Mutter, Vater) usw. Lebst du im Haushalt eines Elternteils, dann hat dieser Elternteil u.U. einen Anspruch auf Unterhalt und Kindergeld für dich.

Leider erzählst du zu wenig über deine Lebensumstände, als dass man das jetzt genauer beantworten könnte

Wenn du nachweislich ausbildungssuchend bist, gibt's Unterhalt und Kindergeld.

Allerdings könntest du ja einfach ein Jahr arbeiten, dann haste keine Lücke im Lebenslauf und liegst keinem auf der Tasche. Wäre sicher die bessere Lösung.

Chrissy006380 
Beitragsersteller
 31.03.2021, 11:22

Ja, dass habe ich auch aufjedenfall vor