Unterhalt und Teilzeit Job.
Ich,Schülerin volljährig , unter 25 wohne alleine, Ich bekomme Unterhalt von meinem Vater,kindergeld,und arbeite auf 450€ Basis.Könnte ich auch einen Teilzeit Job annehmen,oder würde mir da mein Unterhalt oder Kindergeld wegfallen? Vielen Dank
5 Antworten
Da sie Schüler sind, ist eine Nebentätigkeit überobligatorisch. D.h. sie wird nur zum Teil ( in der Regel zur Hälfte des bereinigten Betrags) auf den Unterhalt angerechnet. Bei geringen Einkommen kann die Anrechnung auch komplett entfallen.
Bei einen Durchschnittseinkommen von 450€/Monat wären ca. 90€ Werbungskosten abziehen und von den restlichen 360€ die Hälfte also ca 180€ bedarfsmindernt einzusetzen. Man beachte, das immer aufs Jahr gerechnet wird, sprich Jahreseinkommen durch 12.
Außerdem kann jeder Richter da rechnen wie er will, d.h. das Ganze ist eher als ein Richtwert zu sehen.
würde mir da mein Unterhalt oder Kindergeld wegfallen?
Es gibt da keine feste Verdienstgrenze unter der sie bleiben müssen.
Wenn du in einer eigenen Wohnung lebst,stehen dir laut BAB - oder Bafög ca. 670 € zu,das Kindergeld ist hiebei schon eingerechnet !!! Dazu kommen noch einmal ca. 90 € für arbeits oder Schulisch bedingte ausgaben,somit würdest du bei ca. 760 € im Monat liegen.Du hast jetzt schon 450 € durch deinen Job + 184 € Kindergeld,mach zusammen 634 € im Monat,deine Eltern müssten dir daher noch ca. 130 € Unterhalt zahlen.Nimmst du noch einen Job an und liegst darüber,steht dir gar kein Unterhalt mehr zu,da du deinen Unterhalt aus eigenem Einkommen bestreiten kannst.
Schau mal auf www.meinunterhalt.org. Du kannst da in einem Fragebogen deine Situation angeben und bekommst einen Ratschlag auf was du Anspruch hast. Vielleicht hilft dir das weiter.
im Grunde verfällt mit deinem 450€ Job schon dein Unterhaltsanspruch, der besteht nach der Schulzeit nur im Falle einer Ausbildung oder Studium. Wenn das nicht der Fall ist, bist du gezwungen deinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten.(sorry hab übersehen, du bist ja Schülerin)
Ausserdem verringert sich die Unterhaltszahlung beider Eltern wegen erhalt des Kindergeldes und wegen eigenem Einkommen also minus 450.-€
Dein Unterhaltsanspruch (falls Schule/Ausbildung/Studium) von beiden Elternteilen dürfte (abgezogen Kindergeld) etwa bei 650.-€ liegen, da du 450.-€ selber verdienst, hättest du noch Anspruch auf 200.- von deiner Mutter UND Vater zusammen.
....Wenn du mehr verdienst, nix mehr!
Allerdings, so lange dein Vater so "doof" ist und weiterbezahlt,ist es ja Ok. ausser du verheimlichst ihm deine Einkünfte, dann könnte er den gezahlten Unterhalt von dir wieder einklagen.
Natürlich steht dir Barunterhalt von beiden Elternteilen zu, wie schon gesagt abzüglich Kindergeld zusammen etwa 650.-€ (nach düsseldorfer Tabelle)
Verdienst du 450.-€ dazu, verringert sich die Barunterhaltspflicht deiner Eltern um diesen Betrag.
Bedeutet, deine Eltern sind dir gegenüber zusammen noch mit mit 200,-€ in der Barunterhaltspflicht.
Weiß denn dein Vater, dass du 450.-€ selbst verdienst?
Falls nicht, solltest du ihm das sagen oder du riskierst den geleisteten Unterhalt zurückzahlen zu müssen. Nebenbei auch eine Anzeige wegen Unterschlagung.
wobei, Unterschlagung ist es ja eigentlich nicht , aber Betrug.
Beides aber nicht gut für die künftige Kariere, z.B. im öffentlichen Dienst, o.ä
Natürlich weiss er das ich einen 450 € Job habe. Wollte halt nur wissen ob ich anstatt einem 450 € Job, einen Teilzeit job machen kann.. Aber das hat sich somit dann wohl erledigt.
Unterhalt bekommst du bis zum 27 ten Lebensjahr.Verdienst du was dazu egal ob Nebenjob oder Teilzeitjob wird der Unterhalt neu berechnet.Da es bei den Zahlungen von Kindergeld Änderungen gegebn hat würde ich direkt bei der Kindergeldkasse nachfragen. Solange dein Vater weiterhin den Unterhalt in voller Höhe bezahlt ist das sein Ding.Kommt er allerdings dahinter das du einen Job hast bekommst du Post von seinem Anwalt. Lg
Unterhalt bekommst du bis zum 27 ten Lebensjahr.
Es gibt keine Altersgrenze. Unterhalt kann dem Grunde nach bis zum Abschluss einer angemessen Vorbildung zu einen Beruf verlangt werden.
Das ist wiederum an Vorraussetzungen geknüpft die mit der Volljährigkeit und Verpflichtungen zu tun haben.Deinem Kommentar zu urteilen bekommt ein Volljähriges Kind noch mit 50 Jahren Unterhalt. Lg
Deinem Kommentar zu urteilen bekommt ein Volljähriges Kind noch mit 50 Jahren Unterhalt.
Mal zum Gesetzestext:
Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung.
Es dürfte schwer werden, sich mit 50 noch in einer angemessen Vorbildung zu einen Beruf zu befinden. "Angemessen" heißt in diesen Fall nämlich auch, das die Ausbildung zügig und zielgerichtet erfolgen muß. Natürlich spielt da auch das Alter eine Rolle, aber es gibt eben keine feste Altersgrenze. Der Unterhaltsanspruch kann mit 18 oder mit 28 Jahren enden. Das hängt eben vom Einzelfall ab.
Du hast geschrieben es gibt keine Altersgrenze.Jetzt schreibst du es gibt doch eine Altersgrenze.Wenn von mir der Kommentar kommt:Unterhalt bekommst du bis zum 27 ten Lebensjahr dann sind die Gesetze bereits berücksichtigt,weil alles was darüberhinaus geht nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtend ist. Lg
Erstmal Danke für die Antwort. Da ich meinen Abschluss nachmache, steht mir der Unterhalt definitiv zu'! Da hat sich sogar mein Dad beim Anwalt erkundigt,also hat es nichts mit "Doof" zutun. Also entnehme ich jetzt deinem Beitrag,dass ich keinen Teilzeit Job annehmen kann,schon alleine wegen den Abzügen. Einkünfte zu verheimlichen habe ich auch nicht.;)