Kindergeld nach Erstausbildung?
Guten Tag,
ich habe diesen Sommer meine Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin abgeschlossen und bin nun dabei die Erzieherausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Ich habe einen Arbeitsvertrag und arbeite 24 Stunden die Woche. Die restlichen Tage bin ich in der Schule. Die Kindergeldkasse hat mir eine Ablehnung, sowie eine Aufforderung eine Summe von ca. 400€ zurückzuzahlen, zugesendet. Daher stelle ich mir die Frage, ob mir weiterhin Kindergeld zusteht, da meine Ausbildung an meiner jetzigen anknüpft.
Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten!
Liebe Grüße,
Laura
2 Antworten
Ob diese Zweitausbildung anknüpft oder nicht ist nicht relevant, relevant ist nur, ob du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast oder nicht, also durch deinen Abschluss dann einen ganz normalen Beruf nachgehen und Geld verdienen könntest.
Dann darfst du in einer Zweit oder Drittausbildung nebenbei nur durchschnittlich 20 Wochenstunden verdienen und da würdest du mit deinen 24 Stunden ja darüber liegen und das ist dann auch der Grund für die Ablehnung und Rückforderung von ca.400 €.
Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
Und das dürfte auch der Grund der Rückforderung sein.