Ausbildung nicht antreten- Kindergeld zurückzahlen?
Hi!:)
Ich sollte im September eine Ausbildung starten, habe mich jedoch kurzfristig dagegen entschieden. Von Dezember bis jetzt war ich ausbildungssuchend gemeldet und habe demnach Kindergeld bekommen. Wenn ich die kommende Ausbildung im September nicht antrete, muss ich dann das gesamte Geld das mir den dem oben genannten Zeitraum gezahlt wurde zurückzahlen?
Liebe Grüße!!
3 Antworten
Könnte schon passieren, zumindest eine teilweise Rückforderung !
Es käme dann ggf. darauf an, wann Du deinen Azubivertrag bekommen hast.
Denn wenn Du ausbildungssuchend gemeldet warst und ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung warst, dann musste das ja sicher auch entsprechend nachgewiesen werden, für diesen Zeitraum hätte also berechtigter Anspruch bestanden.
Also mal angenommen Du hast deinen Vertrag erst im Mai 2021 bekommen, dann sollte meiner Ansicht nach zumindest bis April rechtmäßig Anspruch auf Kindergeld bestanden haben.
Kannst Du der Familienkasse aber nachweisen das Du dich ab Mai 2021 schon auf andere Ausbildungen ernsthaft bemüht hast, dann sollte es auch keine Rückforderung geben.
Ja, das dürfte der Fall sein. Denn normalerweise musst du dich auf die frühestmögliche Möglichkeit bewerben. Wenn du die Ausbildung nicht antrittst und auch sonst keinen Ausbildungsplatz vorweisen kannst, dann ist davon auszugehen, dass deine Bemühungen bzw. Absichten nicht ernsthaft waren. Und dann wird das Kindergeld von den Eltern zurück gefordert werden.
Deine Eltern als Kindergeldberechtigte Personen müßten die Rückzahlung leisten...
Bist du denn weiterhin als "Ausbildungssuchend" gemeldet bei deiner Berufsberatung oder was hast du vor?