Kindergeld wurde zurück gefordert und von mir abgezahlt, da kein Nachweis über die Ausbildung erbracht werden konnte. Nachweis nun vorhanden. Geld zurück?

6 Antworten

Das das ganze länger als 4 Jahre zurück liegt, habe ich erhebliche Zweifel, dass da noch was draus wird. Auf alle Fälle wirst du einen Neuantrag stellen müssen, der alte Antrag wurde ja abgelehnt mangels Nachweis. 

Ich verstehe halt auch nicht wirklich, wieso man den Nachweis nicht zeitnah vorlegt und einfach so lange nichts tut. In der Ausbildung erhält man einen Gehaltsnachweis jeden Monat, der allein ist ja schon ein Nachweis, dass man in Ausbildung war und wie lange. Und sollte das wirklich nicht ausreichen und man stellt im Betrieb nichts aus, dann geht man rasch zum Anwalt und der fordert ihn ein, dann erhält man auch seinen Nachweis. 

Oder man wendet sich an die Handelskammer. Oder man geht persönlich hin und nicht mehr weg, bis man seine Bescheinigung erhalten hat.  Ich hätte meinen Nachweis zeitnah erhalten, das kannst du mir glauben, vorher hätten die keine Ruhe vor mir bekommen.

Statt dessen hast du wohl einfach nichts getan und gewartet, bis du eine Pfändung am Hals hattest. Das war einfach zu wenig. 

Der Antrag wurde damals zwar gestellt,aber da du die notwendigen Nachweise nicht einreichen konntest,wurde der Antrag abgelehnt,deshalb ist auch ein Neuantrag erforderlich !

Nur habe ich hier den Verdacht das selbst dieser dir hier nichts bringen wird.

Denn eine rückwirkende Zahlung ist bei vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nur für 4 Jahre möglich und zwar ab dem Jahr das vor der Antragstellung liegt.

Das würde bei dir dann normalerweise bedeuten,wenn du den Antrag 2016 stellst bzw.gestellt hast,dann kann der evtl.Anspruch nur bis zum 01.01.2012 berücksichtigt werden würde.

Die Rückforderung der Familienkasse war ja damals berechtigt,da du wie gesagt die notwendigen Nachweise nicht beibringen konntest,deshalb wird sich das auch mit deinen Kosten erledigt haben,die dir dadurch entstanden sind und vom Kindergeld wirst du wahrscheinlich auch nichts sehen,würde mich zumindest wundern.

Phew....
phew...
Ich kann nur den Kopf schütteln, warum du erst so spät reagierst. 2011 ist 5 JAHRE her. Ob du da jetzt noch etwas anrichten kannst, weiß ich nicht...

Ich kann dir nur berichten, wie es bei mir lief...

Ich begann meine Ausbildung 2008 und endete 2011. Für sowohl 2010 als auch 2011 wollten sie mir mein Kindergeld nachträglich streichen, da ich "zu viel verdient habe". (Leider darf man eine Wohnung, die ich brauchte nicht anrechnen, was für mich SCHWACHSINN ist).
Laut Rechnung war ich aber unter der Grenze.

Meine Eltern haben 2 Widersprüche eingeschickt, ABER da hatten wir das Geld noch nicht zurücküberwiesen!
Es war dann kurz davor, vor Gericht zu gehen, da schrieb unser Steuerberater einen Schreib, indem er wohl irgendwas dazu äußerte, dass ich unter dem betrag liegen würde.(Dafür hatte ich allerdings schon Material gekauft. PC, Bücher etc...also ja ich habe das bewusst gemacht, damit man mir das Kindergeld nicht strich. 150€ im Monat sind immerhin viel Geld, wenn man eine eigene Wohnung zahlen muss, weit weg von den Eltern.)

Daraufhin bekamen wir dann die Bewilligung.

Ich würde dir also empfehlen tatsächlich mit deinem Anliegen einen Anwalt aufzusuchen.
Denn es scheint sehr komplex zu sein und vor allem VERDAMMT lang her.

Mal abgesehen von der vierjährigen Verjährung....

Da du eine Rückforderung erhalten hast wegen fehlender Mitwirkung, könnte Kindergeld sowieso erst ab Folgemonat der Zustellung des Aufhebungs/Rückforderungsbescheides gezahlt werden.

Also rückwirkend wird da Null zu machen sein.

Das ist wahrscheinlich verjährt.

Das Kindergeld verjährt mit Ablauf des vierten Kalenderjahres nach der Entstehung des Anspruchs (§ 169 II Nr. 2 AO - Abgabenordnung).