Kindergeld - zählt die einjährige Ausbildung als abgeschlossene Ausbildung?
Hallo, ich arbeite ab dem 01.10. einen Teilzeitjob. Ich bin aber bei der Agentur für arbeit als Ausbildungsplatz suchend eingestuft, damit ich nächstes Jahr eine Ausbildung beginnen kann.
Beim beantragen des Fomulares „Kindergeld ab 18“ fragt man ob ich schon eine Ausbildung abgeschlossen habe. Meint man damit die dreijährige abgeschlossene Ausbildung oder zählt da meine abgeschlossene einjährige Ausbildung (die einjährige Ausbildung als Altenpflegehelferin) dazu?
danke im vorraus!
3 Antworten
Falls du ein Abschlußzeugnis erhalten hast, dann ja!
Die wollen dies nur wissen wegen einem evtl. Hinzuverdienst in deiner Zweitausbildung; da sind nämlich nur 20 Wochenstunden als Hinzuverdienst erlaubt, um weiterhin Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr zu haben:
Volljährige Kinder, die schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, und
- auf einen zweiten Ausbildungs- oder Studienplatz warten
- einer zweiten Ausbildung bzw. einem zweiten Studium nachgehen
- die Zeit zwischen zwei Ausbildungen überbrücken
haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Beschäftigung, der sie nachgehen, als unschädlich zu bezeichnen ist.
usw.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/
Wenn Du ein Zertifikat oder ein Abschlusszeugnis hast, dann zählt diese sicher als abgeschlossene Berufsausbildung.
Dann dürftest Du in der Wartezeit oder dann neben einer weiteren Ausbildung nebenbei nur durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten, sonst wäre das schädlich für den Anspruch.
Welche einjährige Ausbildung hast du denn abgeschlossen?
Wenn du jetzt eine Ausbildung zur Altenpflegerin anstrebst, ist das ja eine Fortbildung und du wärst kindergeldberechtigt.
Aber wieso arbeitest du dann nicht bis zum Beginn der Ausbildung als "Helferin"? Das ist doch viel lukrativer, als ein Aushilfsjob.
Ich bin aus der Pflege raus und möchte etwas ganz anderes machen, deswegen habe ich als überbrückung ein Teilzeitjob bis ich nächstes Jahr eine Ausbildung beginne.
Aber welche ausbildung weiß ich noch nicht
Dann bist du ja eigentlich nicht wirklich ausbildungssuchend, sondern willst nur das Kindergeld weiter kassieren. Außerdem werden Hilfskräfte in der Pflege händeringend gesucht. Du könntest also jederzeit vermittelt werden.
Doch ich bin bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungsplatzsuchend eingestuft, da ich dieses Jahr ja keine Ausbildung mehr beginnen kann, sondern warten muss bis die Ausbildungen beginnen, mache ich vorübergehend den Teilzeitjob.
Es konnten fast 30.000 Ausbildungsplätze nicht belegt werden. Das ist also eher eine faule Ausrede.
Dann komm zu meinem Ort, und versuch eine Ausbildung zu finden ;)
Man sollte natürlich auch so flexibel sein, dass man sich auch in einem Nachbarort bewirbt.
Die einjährige Ausbildung als Altenpflegehelferin