Bekomme ich eine Mitteilung wenn ich mein kindergeld erhalte?

6 Antworten

Wenn du nicht mehr bei einem Elternteil wohnst, min.18 Jahre alt bist und nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst, dann steht dir zumindest das Kindergeld zu !

Hast du einen Abzweigungsantrag gestellt, dann werden zunächst deine Eltern angeschrieben, dieses werden dann sicher min.eine Frist von 10 Tagen bekommen sich zu der beabsichtigenden Abzweigung zu äußern und erst wenn das bei der Familienkasse eingegangen ist, wird dein Antrag weiter bearbeitet und dann bekommst du irgendwann einen Bescheid.

Entweder wird es dir bewilligt oder du bekommst eine Ablehnung und dann kannst du fristgerecht ( 1 Monat nach Erhalt des Bescheides ) einen schriftlichen Widerspruch einlegen.

Anspruch auf Abzweigung des Kindergeldes besteht nur, wenn Dir Deine Eltern nicht mindestens ergänzenden Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Kindergeldes leisten.

Ansonsten bekommst Du in jedem Fall - "nach Anhörung" Deiner Eltern einen Bescheid.

Maximiert 
Beitragsersteller
 02.05.2018, 07:54

Ja unterhalt bekomme ich nicht, meine frage war einfsch nur ob die sich melden von wegen jo hat alles geklappt du bekommst das kindergeld oder ob die das einfsch ändern sodass ich es dann einfach bekomme!

turnmami  02.05.2018, 10:33
@Maximiert

auf einen Antrag kommt IMMER ein Bescheid

Da musst du schon noch etwas auf einen Bescheid warten!

Als erstes wird ermittelt, ob deine Eltern noch Unterhalt bezahlen.

Das ganze Drumrum geht nicht auf 2 Wochen!

da ich nicht mehr zu hause wohne und das mir ja in meiner ersten Ausbildung zusteht.

Warum denkt ihr immer alle das euch das Kindergeld gehört .
Das ist ein Trugschluss.
Das Kindergeld gehört den Eltern , für dich . Du hast da keinen Anspruch was ausbezahlt zu bekommen . Wenn deine Eltern nett sind schenken sie dir das. Aber zu glauben her damit das ist meins , da muss man dich leider enttäuschen 🤷‍♂️

Kantenball  02.05.2018, 09:21

*Man merkt das sich jemand wieder nicht informiert hat stimmt 👍

👉🏾Kindergeld erhalten in aller Regel die Eltern. Sie sind nach dem Gesetz die Anspruchsberechtigten.

Wohnen Kinder nicht mehr zu Hause, befinden sich aber noch in einer (Erst-)Ausbildung oder sind arbeitsuchend, bleiben die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig. Sie sind zu Barunterhalt verpflichtet. Wenn ihr Kind nicht selbst in der Lage ist, sich zu unterhalten, müssen die Eltern mit Geldleistungen einspringen. Auch dabei hilft ihnen das Kindergeld, das von staatlicher Seite in der Regel längstens gezahlt wird, bis das Kind 25 Jahre alt wird. 👉🏾Das Kindergeld selbst wird den Töchtern oder Söhnen nicht ausgezahlt, ist aber quasi in dem Betrag, den das Kind von den Eltern als Unterhalt erhält, versteckt.

Das heißt in Deutsch. Das Kindergeld gehört den Eltern für dich ,sie müssen dich sicherlich unterstützen, sind aber nicht verpflichtet dir das  Geld auszuzahlen gelle👍

Maximiert 
Beitragsersteller
 02.05.2018, 09:01

Da merkt man mal das sich wieder jemand nicht informiert hat und hier sinnfreie sachen reinschreibt die eltern sind dazu verpflichtet sich in deiner 1. Ausbildung um das kind zu kümmern ob es nun unterhalt ist oder sie dir das kindergeld geben sei mal dahingestellt, wenn sie aber kein unterhalt leisten hat man ein recht suf dieses kindergeld!

Hi Maximiert,

die Familienkasse hält erst mal Rücksprache mit deinen Eltern bzw. dem bisherigen Kindergeldbezieher - also ein paar Wochen wird dies schon dauern...

Kannst ja mal bei den Eltern nachfragen, od die schon ein Schreiben bekommen haben zum Ausfüllen/Antworten...