Kindergeldbezug während Anerkennungsjahr?

2 Antworten

Wenn die Ausbildung erst nach dem Jahr abgeschlossen ist,dann steht dir das Kindergeld zu,dass Einkommen spielt dabei schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft !

Nur wenn die Ausbildung auch ohne diesem Jahr schon als abgeschlossen gelten würde bzw.man hätte schon eine abgeschlossene Ausbildung / Studium und würde z.B. in der Wartezeit auf eine weitere Ausbildung arbeiten gehen,dann dürfte man in der Woche im Durchschnitt nicht auf 20 Arbeitsstunden kommen.

Das würde dann schädlich für den Kindergeldanspruch sein,dass Einkommen würde aber auch hier keine Rolle mehr spielen.

Da hat deine Tochter Recht. Das Kindergeld wird unabhängig von der Höhe der Vergütung der Ausbildung gezahlt.