Kindergeld nach abgebrochenem Studium?


02.01.2022, 13:59

Ich bin 18 Jahre alt.

3 Antworten

Normalerweise hat man wenn man nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums einer Erwerbstätigkeit nachgeht und auf einen weiteren Ausbildungs- oder Studienplatz wartet, keinen Anspruch auf Kindergeld...

Wo bitte hast du denn nur wieder diesen Unsinn her? Da solltest du lieber mal im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse nachlesen auf den Seiten 14 u. 17:

Bild zum Beitrag

Du mußt nur eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllen, damit deine Eltern weiterhin Kindergeldanspruch haben, wie z.B in Punkt 2: du solltest dich umgehend als "Ausbildungssuchend" melden bei deiner Berufsberatung - dies ist am wenigsten aufwändig für dich... ;-)

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Ausbildung und Studium, Ausbildung, Studium)
siola55  02.01.2022, 16:01

PS: Du hast weder eine Erstausbildung noch ein Erststudium erfolgreich abgeschlossen, da ja noch keine Abschlußprüfung erfolgt ist! Ergo zählt ein weiterer Versuch immer noch als Erstausbildung ;-)

P.S.: Es gibt ein Formular ( hat es zumindest damals schon online gegeben), heißt: Änderungsmitteilung. Das füllst Du aus, abgeben,fertig. 😌

Wenn du exmatrikuliert bist, erhältst du auch kein Kindergeld mehr.

Die Übergangsregel gilt nur für 4 Monate und du kannst natürlich nebenher jobben. Aber wenn die Frist länger als 4 Monate ist und du nach 4 Monaten keinen Ausbildungsplatz antrittst (was von jetzt bis September nicht möglich ist), dann musst du das Kindergeld zurückzahlen.

Es stellt sich also die Frage, ob es sinnvoll ist, dein Studium jetzt abzubrechen. Jobben kann man ja auch neben dem Studium ;)

siola55  02.01.2022, 15:17

Leider falsch - der Kindergeldanspruch für die Eltern geht bis längstens zum 25. Lebensjahr: der fragesteller muß sich nur Ausbildungssuchend melden bei seiner Berufsberatung ;-)

PS: Die 4 Monate ist nur gültig zwischen 2 Ausbildungsabschnitten! Eine Wartezeit geht bis längstens zum 25. Lj.

gefuchst 
Beitragsersteller
 02.01.2022, 14:22

Es macht für mich leider keinen Sinn mehr, weil ich die Prüfungen nicht antreten kann.