Bekomme ich Kindergeld wenn ich meine Ausbildung als Verkäufer abschließe und direkt darauf eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann anfange?
Ab dem 1.8 ist meine Ausbildung als Verkäufer abgeschlossen und das heißt für mich dass ich von Zuhause rausgeworfen werde und da würde mir das Kindergeld aufjedefall weiterhelfen. Zu meiner Person ich bin 19 Jahre alt und die Ausbildung als Verkäufer habe ich nur angefangen damit ich meine Berufsausbildung als Einzelhandelskaufmann machen kann weil das mein Ziel ist.
5 Antworten
Auch im Rahmen der Weiterbildung zum Einzelhandelskaufmann besteht weiterhin Anspruch auf das gesetzliche Kindergeld. ( Aufeinanderaufbauende Ausbildungen )
Und soweit die Eltern keinen Unterhalt mehr leisten, besteht die Möglichkeit der Abzweigung - heißt dann die direkte Auszahlung an Dich.
Da die Ausbildung zum EH-Kaufmann in diesen beiden Stufen abläuft, bekommst du auch in der zweiten Stufe noch das Kindergeld.
Das kommt darauf an wieviel du verdienst. Nach abgeschlossener Ausbildung vermutlich nicht. Falls doch musst du beantragen dass das Kindergeld an dich überwiesen wird statt an deine Eltern. Wenn du dir keine eigene Wohnung leisten kannst, sind die Eltern meines Wissens nach immer noch verpflichtet dich bis 25 finanziell zu unterstützen.
Die Ausbildung zum EH-Kaufmann ist ja eindeutig in diese beiden Abschnitte unterteilt. Abgeschlossen ist sie tatsächlich erst nach 3 Jahren. Vorher ist man "nur" Verkäufer.
Also das mit den Einkünften bis 8004 Euro wurde ab 2012 geändert..
nein, nach Abschluss der ersten Ausbildung nicht mehr
Kindergeld steht deinen Eltern / dir in jeder weiteren Ausbildung zu,zumindest solange du noch keine 25 Jahre alt bist !
Das Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,denn da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.
Nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung / Studium musst man in einer weiteren Ausbildung nur darauf achten,dass man nebenbei keiner kindergeldschädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Man darf dann also neben einer weiteren Ausbildung nebenbei nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten,dass wäre sonst schädlich für den Anspruch.
Nein glaub nicht