Kindergeld nach Schulabbruch und vergessenen Melden?
Ich hab zum 25.09.2018 die gymnasiale Oberstufe, Anfang der 13, abgebrochen. Mir wurde von der Schule nichts zum Thema Arbeitsamt oder Familienkasse gesagt also dachte ich, dass sich mit der Abmeldung für mich alles erledigt hat erstmal und habe mich dementsprechend nicht Ausbildungssuchend gemeldet. Nun hab ich ein Brief der Familienkasse erhalten, bei dem ich meinen Werdegang nach Beendigung der Schule vorweisen muss. Was kommt nun auf mich zu? Kann ich mich jetzt noch nachträglich Ausbildungssuchend melden und dem Amt meine Bewerbungen in dem genannten Zeitraum vorzeigen? Was sollte ich jetzt tun?
5 Antworten
Melde dich beim Sachbearbeiter (die Telefonnummer findest du auf dem Schreiben). Mit dem machst du am besten einen Gesprächstermin und lässt dich beraten, wie du am besten verfahren kannst. Vielleicht lässt sich die ganze Angelegenheit schon am Telefon klären.
sorry der Kommentar war für Reanne bestimmt.
Das sollte ein sachlicher Rat sein. Das kann man nämlich mit Sicherheit nachträglich in Ordnung bringen. Aber dazu musst du mit dem verantwortlichen sprechen.
Wie gesagt meinte nicht Sie, aber danke, was ist denn das schlimmste was auf mich zukommen könnte?
Keine Ahnung. Aber ich hoffe, dass es nicht zum Äußersten (Rückzahlung des gesamten Kindergeldes seit Oktober 18) kommt. Denn man kann ja davon ausgehen, dass du auf Ausbildungsplatzsuche warst, wenn auch nicht amtlich dokumentiert. Deine Bewerbungen sprechen ja für sich.
Wie alt bist du?
Bzw. wie alt warst du, als du die Schule abgebrochen hast?
Davon hängt dein Kindergeld-Anspruch ab!
Und was machst du bzw. was hast du gemacht seit dem Schul-Abbruch?
19 war ich als ich abgebrochen habe, mittlerweile bin ich 20.
Was machst du seit dem Schul-Abbruch?
Ich bin ausbildungssuchend und kann das für diesen Zeitraum auch nachweisen.
Dann ruf an bei der Familienkasse und erkläre denen das genau so.
Laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 gilt folgendes:
Für was Schulen lles zuständig seim sollen. Du bist selbst dafür zuständig, jedem ist bekannt, Kindergeld gibt es nur bei Schule oder Ausbildung Bis 25 Jahre. Das Ki.Geld wirst Du zurückzahlen müssen.
Bitte keine Moralpredigt. Im Nachhinein ist man immer schlauer und dass das falsch war ist mir jetzt auch bewusst. Nur wusste ich das zum Zeitpunkt des Abbruches noch nicht.
Bitte nicht deine Krankenkasse mit dem Jobcenter verwechseln.
Familienkasse ist Krankenkasse!
Also schnellstens zur Krankenkasse und den Sachverhalt klären,
Familienkasse ist Krankenkasse!
Irrtum - Familienkasse betrifft immer noch das Kindergeld; du meinst hier wohl die "Familien(kranken)versicherung mit der Krankenkasse!?
Was ist denn so das schlimmste von dem ich ausgehen sollte?
Wenn du dich nicht mit der Krankenkasse einigen kannst, wird eine Nachzahlung der Beiträge als freiwillig Versicherter erforderlich sein.
Bitte keine Moralpredigt. Im Nachhinein ist man immer schlauer und dass das falsch war ist mir jetzt auch bewusst. Nur wusste ich das zum Zeitpunkt des Abbruches noch nicht.