Wie lange bekimmt man nach Abbruch eines Studiums Kindergeld?

4 Antworten

Hallo Hainnes,

Genaueres kannst du hier lesen:

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/studienabbrecher-faq.php#p6

Zitat daraus:

Ein Studienabbruch muss der Kindergeldstelle gemeldet werden. Der Kindergeldanspruch bleibt aber weiterhin bestehen, sofern Ihr noch unter 25 seid und statt der bisherigen nunmehr eine andere Ausbildung macht. Beträgt die Zeit zwischen den Ausbildungen (Ausbildungsabschnitten) nicht mehr als 4 Monate, gibt es Kindergeld auch für diese Übergangszeit.

Das heißt: Wenn du ab 1. August die neue Ausbildung beginnst, bekommst du auch zwischenzeitlich Kindergeld.

Wenn du bis zum Sommer Student bleibst, bekommst du natürlich weiter Kindergeld, musst allerdings u.U. auch Studiengebühren bezahlen. - Auswirkungen auf deine weitere Ausbildung hat das nicht.

Ausbildung gilt nur als Ausbildung, wenn sie ernsthaft durchgeführt wird. Tatsächlich müsstest Du also hingehen und wirklich studieren. Hat die Familienkasse Zweifel, lassen sie sich Nachweise für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Klausuren schicken.

Das ist aber alles nicht nötig, weil für Kinder, die einen Ausbildungsplatz suchen, schon einen zugesagt bekommen haben und auf den Beginn warten und Kinder in der Übergangszeit Anspruch auf Kindergeld besteht. Ohne abgeschlossene Ausbildung kannst Du bis zum Beginn der Ausbildung sogar voll arbeiten und der Anspruch besteht trotzdem.

Die Übergangszeit beträgt 4 volle Monate. Abbruch Studium April, Übergangszeit Mai bis August, spätester Ausbildungsbeginn wäre der September.

Nachlesen kannst Du das alles auf den Internetseiten der Arbeitsagentur zum Thema Kindergeld, Voraussetzungen.

Hast du die Ausbildung denn schon sicher? Das könnte nämlich auch einen Einfluss haben dass Sie vielleicht mal 5 Gerade sein lassen. bzw. warum sollte es einen Einfluss auf deine Ausbildung haben dass du noch Immatrikuliert bist bevor du anfängst? Die Bewerbung musst du ja eh vor April schreiben, denn im August wirst du nix mehr finden (also wir haben zb schon alle Plätz in der Firma für 2015 besetzt.

Und die Zeit dazwischen wirst du beim Arbeiten eh so viel Geld verdienen dass du auf das Kindergeld nicht mehr angewiesen bist (nehme einfach mal an dass du nicht vorhast ab April zu Hause zu gammeln

Kindergeld ist glaube ich jetzt abhängig vom Einkommen des Kindes. Wenn man mehr als 8.900€ im Jahr verdient, hat man keinen Anspruch mehr darauf. Solange du darunter liegst, darfst du es weiter beziehen.

Alfred06  13.02.2015, 09:31

Die Einkommensgrenzen sind schon 2012 entfallen.