Studienabbruch und anschließend Ausbildung---Kindergeld?
Hallo liebe Community,
ich studiere momentan an der Universität und habe festgestellt, dass das Studium nicht das richtige für mich ist. Deshalb werde ich ab 1. September 2014 eine Ausbildung beginnen. Nun meine Frage(n):
1.) Es besteht ja noch Kindergeldanspruch für mich. Muss ich der Familienkasse mitteilen, dass ich nicht mehr studiere? Oder reicht es denen den Ausbildungsvertrag hinzuschicken? Oder müssen meine Eltern da nen ganz neuen Kindergeldantrag stellen? Oder reicht ein "formloser" Brief?
2.) Muss ich mich zwingend exmatrikulieren oder kann ich das einfach auslaufen lassen?
Wer kann mir helfen oder hat ggf. schon Erfahrungen dahingehend?
Dankeschön :)
3 Antworten
Du solltest die Bescheinigung, dass Du exmatrikulierst und auch Deinen Ausbildungsvertrag - alles in Kopie - an die Kindergeldkasse schicken. Möglicherweise genügt das schon. Vermutlich bist Du über 18, bekommst also das Kindergeld selbst ausbezahlt. Somit sollte es kein Problem sein und Du musst Deine Eltern nicht einbeziehen.
Auf jeden Fall musst du der Familienkasse mitteilen, das du nicht mehr studierst und deine Eltern müssen einen neuen Kindergeldantrag stellen. Außerdem musst du dich exmatrikulieren, denn unter Anderem benötigt die Familienkasse diese Bescheinigung.
Ich wünsche dir alles Gute für die Zukunft.
MfG
Das tut mir leid für dich. Allerdings fürchte ich, das der Familienkasse diese Nachweise nicht ausreichen. Vielleicht erkundigst du dich bei dem oder der zuständigen Sachbearbeiter(in), was du in diesem Fall machen kannst. Sie werden in jedem Fall deinen Eltern die Unterlagen zuschicken, damit diese sie direkt ausgefüllt zurückschicken können.
Viel Glück!
...den Kindergeldantrag, meine ich mit Unterlagen.
Soweit ich weiß, musst du der Familienkasse lediglich mitteilen, dass du das Studium abbrichst und eine Ausbildung beginnst. Die Familienkasse wird dich dann um den Nachweis bitten wenn du ihn nicht direkt mitschickst. Aber einen neuen Antrag stellen musst du dann nicht.
Hallo Elkie59,
vielen Dank für die Antwort. Eine Nachfrage dazu: Muss wirklich ein neuer Kindergeldantrag gestellt werden? Reicht es in diesem Fall nicht aus, wenn man in einem Schreiben angibt "Studium wurde am 31. August 2014 abgebrochen und ab 1. September 2014 wird eine Berufsausbildung aufgenommen, die Nachweise liegen bei" oder so ähnlich?
Der Hintergrund ist: Ich habe keinerlei Kontakt mehr zu meinen Eltern und so soll das eigentlich auch bleiben und da wäre es wirklich blöd, wenn ich mit denen in Kontakt treten müsste wegen Ausbildungsvertrag und so weiter....