Muss man Kindergeld zurückzahlen, wenn man doch kein Studium beginnt?
In der Übergangszeit zwischen Abitur und Studium, kann man ja über einen Zeitraum von maximal 4 Monaten, Kindergeld erhalten (also die Eltern). Angenommen, man bemüht sich in dieser Zeit wirklich um einen Studienplatz, was man anhand von Bewerbungen nachweisen kann und bekommt bis zum Ende der Übergangszeit auch mehrere Zulassungsangebote.
Was passiert wenn man dann doch kein Studium beginnt?
Im Internet steht dazu: "Bis zum Ende der Übergangszeit muss er dann der Familienkasse einen Nachweis vorlegen, dass die Bewerbung erfolgreich war. Bei einer Absage wird das Kindergeld rückwirkend für die Übergangszeit wieder gestrichen." (Absatz 4.a)
Quelle: https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kindergeld.php?seite=2
Heißt das, man müsste das Kindergeld in so einem Fall zurückzahlen?
Was meint ihr?
6 Antworten
Richtig, dann musst du das zurückzahlen.
Danke :)
Das Gesetz lautet, solange du in der Ausbildung stehst, beziehen deine Eltern bis zum 25. lebensjahr auch Kindergeld. Gestrichen wird es, wenn du auf eigenen Beinen stehst, sprich selber einen Arbeitsplatz hast und Geld verdienst. Ich verstehe jetzt Übergangszeit so, dass deine Eltern trotz eines Jobs von dir das kindergeld weiter bekommen. Erkundige dich aber auf der Familienkasse näher, die geben dir eine genaue Auskunft!
Die Frage ist, was willst du dann machen? Gehst du einfach nur jobben oder ins Ausland, dann musst du zurück zahlen.
und warum nicht gleich studieren? Für vertüddelst die Zeit. Bringt doch überhaupt nichts.
Sowas muss immer im Einzelfall geprüft werden. Ich kann dir nur raten, dich an die entsprechende Familienkasse zu wenden.
Wobei mir nicht klar ist, warum man sich für ein Studium (oder) mehrere bewirbt, die Zulassungen bekommt, und dann keins anfängt.
Hast du dich anders entschieden und auf Ausbildungen beworben und dort Absagen bekommen? In dem Fall könnte das zugunsten des Kindergeldes sein, wenn du die Absagen nachweisen kannst.
Melde dich doch dann jetzt beim Arbeitsamt als "ausbildungssuchend". Bis 25 bekommst du (bzw. deine Eltern) dann auch weiterhin Kindergeld. Du wirst dich da dann für Berufe, die dich interessieren könnten, eintragen lassen und immer Mal einen schriftlichen Überblick über freie Ausbildungsplätze erhalten, wirst aber nicht gezwungen diese wahrzunehmen, wenn du dich lieber nochmal an der Uni bewerben willst für ein Studium. Ab und zu wirst du dann mal zum Arbeitsamt gebeten, um zu erzählen, was du gerade treibst. Aber ansonsten, ist das denke ich die beste Lösung. Ist auf jedenfall besser, als dich als Arbeitslos zu melden, das macht sich nicht so gut im Lebenslauf und wird dir dann auch nicht in die Rente mit reingerechnet.
LG
Ok, danke :) ja, jobben oder Praktikum