Bafög beenden ohne Exmatrikulation?
Folgende Situation: Ich möchte mich zum 31.08 exmatrikulieren, da ich zum September einen Bundesfreiwilligendienst beginne und der Studiengang mir nach dem 2. Semester nicht ganz zusagt. Ich bekomme Bafög und muss ja mitteilen wenn ich schon weiß, dass ich im Bewilligungszeitraum aufhöre zu studieren. Dies will ich auch tun, ich frage mich nur wann der richtige Zeitpunkt dafür ist?
Also sollte ich jetzt schon mitteilen dass ich das Studium beenden will? Kann ich die Bafög Zahlung beenden ohne mich exmatrikulieren zu lassen? Denn wegen der Krankenversicherung und Kindergeld möchte ich gerne einen nahtlosen Übergang von Studium zu BFD haben und mich jetzt noch nicht exmatrikulieren. Soweit ich weiß teilt man dem Amt den Studienabbruch sonst erst mit der offiziellen Exmatrikulation der Uni mit.
Oder soll ich einfach bis Ende August warten bis die Exmatrikulation offiziell ist und dann erst dem Bafög Amt Bescheid geben? Denn das Geld könnte ich trotzdem gut für meine Miete gebrauchen, will aber auch keine Probleme mit dem Amt bekommen und ggf. ein Bußgeld zahlen.
Meinen Vertrag für den BFD habe ich auch schon unterschrieben. Muss ich dem Amt dies eigentlich mitteilen oder den Grund für den Abbruch angeben?
Danke schonmal für alle Antworten auf meine vielen Fragen ;)
3 Antworten
Hallo,
wenn du den anderen Vertrag schon unterschrieben hast, gibt es ja schriftlich, dass du nicht mehr das Studium beenden willst. Und für ein Studium was nicht beendet werden will, gibt es kein Bafög. Ab dem Moment, in dem du dich entschieden hast, dass du dieses Studium nicht beenden willst und wirst, steht dir kein Bafög mehr zu.
Da gab es schon Fälle, in denen das Bafögamt dahinter gekommen ist den z.B. Ausbildungsvertrag sehen wollte. Ab dem Tag der Unterschrift dort steht dir kein Bafög mehr zu.
Wenn du keine Probleme haben willst, solltest du dir nochmal anschauen, welche fettgedruckten Hinweise du auf Formblatt 1 unterschrieben hast und deinen Pflichten auch nachgehen. Du musst sowas unverzüglich mitteilen.
Stimmt, dann werde ich mich drum kümmern, ich will keinen Stress mit denen. Dann wird es in nächster Zeit wohl finanziell etwas enger werden
Nun, bis 31.08 studierst du ja noch.
Also brauchst du auch nur zum 31.8.kündigen.
Prinzipiell kannst du dir bei Wiederaufnahme eines Studiums nämlich deine Leistungen anrechnen lassen.
Beim mittelein gibt's Glaub nicht ein "zu früh", sondern nur ein "zu spät". Also teils ruhig schon mit "zum 31.08."
Deshalb sollst du sagen zum 31.08..Die Scheine und Veranstaltungen, die du bis dahin machst, nimmst du noch in ein anderes Studium oder Ausbildung mit.
Du kannst deine zuständige BAföG Behörde anrufen und da nachfragen, wie das geregelt wird und was erlaubt und was nicht ist.
Danke schonmal, ich frage mich nur ob dann die Zahlung sofort eingestellt wird wenn ich meine Pläne mitteile, denn bis September würde ich noch zwei Zahlungen bekommen