Kindergeld bei Techniker Ausbildung
hallo leute, ich bin 22, habe eine 3,5 jährige berufsausbildung gemacht und danach gut 2 jahre gearbeitet. jetzt fange ich eine fachschulausbildung als techniker in vollzeit an. habe ich anspruch auf kindergeld?
habe gehört, dass man bei einer zweiten ausbildung nur kindergeld bekommt, wenn man in einem "Ausbildungsdienstverhältnis" ist, also einen arbeitgeber hat, der den ganzen spaß finanziert. das ist bei mir nicht der fall.
ich hoffe jemand kennt sich damit aus und kann mir helfen ;) Danke!
2 Antworten
Kurz und knapp - es gibt nichts ^^
Gegen einen Anspruch würde lediglich eine Erwerbstätigkeit neben der Ausbildung sprechen. Du darfst durchschnittlich nicht über 20 Stunden wöchentlich arbeiten.
" e) Wegfall des Kindergeldanspruchs nach Erstausbildung und anspruchsschädlicher Erwerbstätigkeit
In den unter a) bis d) genannten Fällen wird ein Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums** nur** berücksichtigt, wenn es keiner anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht....Eine Erwerbstätigkeit wird dann als anspruchsschädlich betrachtet, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt mehr als 20 Stunden beträgt." Internetseiten der Arbeitsagentur
Man kann die Ausbildung auch selbst bezahlen. Das Ausbildungsdienstverhältnis wäre unschädlich, obwohl man im Rahmen der Ausbildung über 20 Wochenstunden arbeitet. Die Form der Ausbildung ist egal.