Kindergeld bei Techniker Ausbildung

2 Antworten

Kurz und knapp - es gibt nichts ^^

Gegen einen Anspruch würde lediglich eine Erwerbstätigkeit neben der Ausbildung sprechen. Du darfst durchschnittlich nicht über 20 Stunden wöchentlich arbeiten.

" e) Wegfall des Kindergeldanspruchs nach Erstausbildung und anspruchsschädlicher Erwerbstätigkeit

In den unter a) bis d) genannten Fällen wird ein Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums** nur** berücksichtigt, wenn es keiner anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht....Eine Erwerbstätigkeit wird dann als anspruchsschädlich betrachtet, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt mehr als 20 Stunden beträgt." Internetseiten der Arbeitsagentur

Man kann die Ausbildung auch selbst bezahlen. Das Ausbildungsdienstverhältnis wäre unschädlich, obwohl man im Rahmen der Ausbildung über 20 Wochenstunden arbeitet. Die Form der Ausbildung ist egal.