Nach abgebrochenem Studium und vor neuem Studium Kindergeld?
Hallo,
habe ich (bzw. meine Eltern) in den Monaten zwischen meinem jetzt abgebrochenem Studium und dem, das ich im Oktober neu angangen werde, Anspruch auf Kindergeld?
Wird das dann so gehandhabt wie nach der Schule, wo man 4 Monate lang Kindergeld bekommt und dann erst wieder, wenn die Ausbildung/das Studium begonnen hat?
Und muss ich mich für diese Monate eigentlich als arbeitslos melden?
Dankee für Info!
4 Antworten
Du bist in der Wartezeit das Kind ohne Ausbildungsplatz. Du musst der Familienkasse mitteilen, dass Du ein Studium abbrichst und ein neues im Oktober beginnen wirst. Kannst Du Dich jetzt noch nicht bewerben, teile der Familienkasse mit, dass und wann Du Dich bewerben wirst, spätestens in dem Monat nach Abbruch des Studiums, auch nachzulesen in der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs. Anspruch besteht im Monat des letzten Studientages, auch wenn der Anspruch nur für einen Tag bestand und dann ab Mitteilung an die Familienkasse. Die Übergangszeit von 4 Monaten gilt für Dich nicht, denn wird sie überschritten, hat man in der gesamten Zeit keinen Anspruch. Du musst Dich zwischenzeitlich nicht anderweitig bewerben und auch nicht arbeits- oder ausbildungsplatzsuchend melden. Hast Du noch keine abgeschlossene Ausbildung, kannst Du in der Zwischenzeit auch voll arbeiten.
Also Kindergeld gibt es grundsätzlich nur bis 25, soweit ich weiß. Ich würde den Kindergeldantrag einfach weiterlaufen lassen, denn es ist ja absehbar, dass Du Dich weiter in Ausbildung befindest und noch kein eigenes Einkommen hast. Soweit ich weiß, muss man nur alle 3 Jahre einen Bogen ausfüllen, ob sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben. Beim Kindergeld gibt es einen gewissen Höchstbetrag im Jahr, den man maximal verdienen darf. Er beläuft sich auf 8004 Euro, soweit ich weiß. Solltest Du in der Zwischenzeit mehr verdienen, dann musst evtl. später mit einer Rückzahlung rechnen.
Keine Ahnung. Kenne das so, dass die Familienkasse alle 3 Jahre einen Bogen zuschickt und erneut prüft, ob Anspruch besteht. Sollte wider Erwarten kein Anspruch bestehen, sind Rückzahlungen fällig.
Einkommensgrenzen sind per 1.1.2012 weggefallen.
Stimmt, Du hast recht... einfach mal hier nachlesen, hier gibt es akuelle Informationen zum Kindergeld http://www.kindergeld-2013.kindergeld-aktuell.de/
Jedwede Veränderung muß der Kindergeldstelle gemeldet werden.
Ich glaube auch das du/ihr weiterhin Kindergeld bekommt wenn du das neue Studium zum nächstmöglichen Termin beginnst.
Stöber mal im obigen Link, dort sind viele Informationen zu finden.
Hier sind die Kindergeldformulare zu finden.
arbeitslos melden
Das nützt nur, wenn unter 21. Wenn drüber und unter 25, dann Ausbildungssuchend melden.
Kindergeldberechtigt ist man auch in Monaten, in denen man (z. B. durch Kopien von Bewerbungen) die Suche nach einem Ausbildungsplatz nachweisen kaunn oder ab dem Moment, wo man zur Ausbildung angemeldet ist (schriftlichen Zusage / Ausbildungsvertrag).
Er ist verpflichtet, der Familienkasse zu melden, dass sich seine Ausbildungssituation geändert hat. Wenn er es nicht tut, merkt die Familienkasse dies, wenn sie die Ausbildungsnachweise erhält. Meldet er sich nicht, muss er zurückzahlen und dazu ein Bußgeld, obwohl er bei rechtzeitiger Meldung Anspruch gehabt hätte.