Kinderfreibetrag aberkannt, was tun?
Steuer 2013
Ich habe meine Steuererklärung für 2013 sehr spät gemacht, erst im November. Dieses Jahr habe ich meine Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerfachmanns von Verdi gemacht. Dieser Hat einen Erstattungsbetrag von ca. 140,- € zu meinen Gunsten berechnet.
Das Finanzamt hat jedoch einen Forderung gegen mich ausgerechnet, in Höhe von 400,-€. Der Grund dafür war, dass mir der Kinderfreibetrag aberkannt wurde, da ich keinen Unterhalt gezahlt habe. Dies basiert auf die Angaben meiner Ex-Frau.
Mein Steuerfachmann erklärte, dass meine Ex-Frau wohl den Kinderfreibetrag komplett für sich beansprucht habe, woraufhin ich Rücksprache mit meiner Ex-Frau hielt. Sie erklärte mir, sie wisse davon nichts, auch habe sie nicht den ganzen Kinderfreibetrag beantragt, sie würde sich aber mit ihrem Steuerberater in Verbindung setzen und mir dann Bescheid geben! Heute nun habe ich Antwort bekommen,
Zitat: ".... habe jetzt endlich jemanden dort an die Strippe bekommen. Es ist in der Tat so, dass der Kinderfreibetrag bei mir voll angerechnet wurde. Ich kann mich daran nicht mehr erinnern. Ich denke der Steuerberater hat gefragt, ob Du Unterhalt gezahlt hast und dann hat sich das verselbstständigt. Lt. Steuerberater stand mir der volle Kinderfreibetrag zu. Tut mir leid. Liebe Grüße"
Es ist aber so, dass meine Ex-Frau an meine beiden älteren Kinder selber keinen Unterhalt bezahlt hat. Lediglich die jüngste Tochter bezieht Naturalunterhalt weil sie als einziges Kind noch bei der Mutter lebt. Im Fall der jüngsten Tochter ist die Beanspruchung des vollen Kinderfreibetrages, aufgrund des geleisteten Naturalunterhaltes, berechtigt. Die beiden älteren, noch in Ausbildung befindlichen Kinder, bekamen jedoch weder von meiner Exfrau, noch von mir Unterhalt. Sie wurden anderweitig gefördert. Wie es dann sein kann, dass meine Ex-Frau für die beiden älteren Kinder den vollen Kinderfreibetrag beantragt und bekommt, ist mir unverständlich. Was kann ich tun??
Ich befürchte nun, dass meine Ex-Frau versuchen wird, auf meine Kinder insofern Einfluss zu nehmen, dass diese sich gegenüber dem Finanzamt nicht wahrheitsgemäß äußern werden.
1 Antwort
Es ist aber so, dass meine Ex-Frau an meine beiden älteren Kinder selber keinen Unterhalt bezahlt hat.
Das ist regelmäßig auch nicht erforderlich.
Die beiden älteren, noch in Ausbildung befindlichen Kinder, bekamen jedoch weder von meiner Exfrau, noch von mir Unterhalt. Sie wurden anderweitig gefördert. Wie es dann sein kann, dass meine Ex-Frau für die beiden älteren Kinder den vollen Kinderfreibetrag beantragt und bekommt, ist mir unverständlich.
Der Grund findet sich in § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG. Da Du für diese Kinder keinen Unterhalt leistest und das FA einen Forderungsbetrag aus nicht geleisteten Unterhaltszahlungen gegen Dich errechnet hat, kann die Mutter auf Antrag zum teilweisen Ausgleich dieser Minderzahlungen den gesamten Freibetrag auf sich umwidmen lassen.
Näheres bitte beim zuständigen StB und FA nachfragen.