Voller Kinderfreibetrag?
Guten Morgen
ich habe zwei leibliche Kinder, bin jedoch mit der Mutter nicht verheiratet. Wir leben in einem gemeinsamen Haushalt und ich bin Alleinverdiener.
Kann ich für beide Kinder den vollen Kinderfreibetrag auf meine Lohnsteuerkarte eintragen lassen (also nicht nur 2x 0,5) und wenn ja, was muss ich dafür tun?
5 Antworten
Du musst Dir die Lohnsteuerkarte von Deinem AG holen und damit zum Einwohnermeldeamt gehen. Die Buchhaltung Deines AG ist verpflichtet, Dir die Steuerkarte für Änderungen von Eintragungen herauszugeben. Zusätzlich solltest Du Dir die Geburtsurkunde Deines Sohnes mitnehmen.
Jeder Elternteil erhält den halben Kinderfreibetrag, wobei auf der Steuerkarte dennoch eine 1,0 eingetragen wird. Eine vollständige Eintragung des Kinderfreibetrages bei Dir ist nicht möglich.
Folgende Auswirkungen ergeben sich daraus: - Die Steuerklasse I bleibt erhalten. - Die Höhe der Lohnsteuer ändert sich nicht. - Die Höhe des Soli-Zuschlages ändert sich. Der beträgt bei einem Bruttogehalt von 1.350€ aber nur 0,38€ und sinkt dann auf 0,00€. - Wenn Du Kirchensteuer zahlst, ändert sich die Höhe der Kirchensteuer. Bei 1.350€ brutto sinkt diese dann von 6,63€ auf 0,00€ - Der Beitrag zur Pflegeversicherung sinkt um 0,25%. Der Beitrag sinkt also von 14,85€ auf 11,47€.
Außerdem ist noch die Eintragung eines Freibetrages möglich, weil Du Deiner Freundin als Mutter des gemeinsamen Kindes jetzt gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet bist. Die genaue Höhe hängt von Euren Einkommensverhältnissen ab. Wenn ich hier als Höchstbetrag die Opfergrenze ansetze, dann kannst noch einen monatlichen Freibetrag in Höhe von ca. 226€ erhalten. Dadurch würde die Lohnsteuer von 82,91€ auf 34,08€ sinken. Das setzt aber voraus, dass Deine Freundin kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat. Die Eintragung eines Freibetrages erfolgt beim Finanzamt.
Um die Gedanken zu Ende zu führen: Durch eine Heirat würde die Lohnsteuer auf 0€ sinken, so dass auch noch die 34,08€ gespart werden könnten.
Je nach Einkommenssituation Deiner Freundin (Elterngeld?) besteht hier auch noch Anspruch auf ergänzendes ALG II. Das solltest Du auf jeden Fall prüfen.
wenn die kinder schon auf der lohnsteuerkarte vom vater eingetragen sind kannst du nichts machen. rede mal lieber darüber mit der mutter der kinder. es könnte sein dass auf die lohnsteuer des vaters jeweils 0,5 vom Kind eingetragen sein, dann kannst du dir auch 0,5 eintragen lassen aber auch nur dann wenn sie nicht auf der lohnsteuer der mutter eingetragen sind. meine die restlichen 0,5 je kind. wenn die kinder ganz auf der lohnsteuer der mutter eingetragen sind dann kannst dich höchstens mit der mutter einigen dass sie bei dir eingetragen werden. doch soviel ich weiss gehen alle diese prozeduren nur wenn du mit der mutter der kinder verheiratet bist.
dann trag sie doch ganz in deine lohnsteuerkarte ein.dir steht absolut nichts im wege;-)
sorry hatte verstanden es wären nur ihre.gg
macht ja nichts.... trotzdem danke :O)
Kinderfreibetrag eintragen, oder Kindergeld beziehen? |...
Wer Kinder hat darf sich den Kinderfreibetrag eintragen lassen, kann aber auch alternativ das Kindergeld beziehen - das Finanzamt entscheidet.
http://www.misterinfo.de/publish/finanzen/steuer/steuerberater/kinderfreibetr...
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Du bekommst automatisch den halben Freibetrag! Oder du gehst zum Einwohnermeldeamt und lässt deine Steuerkarte auf den ganzen Kinderfreibetrag eintragen. Die zweite Möglichkeit, du wartest, bis du die Steuererklärung machst, dann kannst du es auch ändern.
Es sind ja meine Kinder! Alle beide. Wir sind nur noch nicht verheiratet...