EX FREUNDIN will mir nicht die steueridentifikationsnummer von meinen kinder geben.
hallo ihr lieben. es geht darum das mein Lebensgefährte zwei Kinder mit seiner ex zusammen hat. er hat heute von seiner ex erfahren das sie ihm die Kinder von der Lohnsteuerkarte entzogen hat. weil sie die Lohnsteuer gewechselt hat und nun auf 1 ist, sie war nie verheiratet oder sonst wie..... er zahlt regelmäßig Unterhalt. nimmt die Kinder alle zwei Wochen. er wollte dann noch erfragen wie die steueridentifikationsnummer von den Kindern ist wegen Steuererklärung. sie will sie aber nicht raus geben. ( jugendamt verlangt eine steuererklärung) meine frage ist nun. ist es rechtens das sie die Kinder einfach komplett auf ihre Lohnsteuer nehmen kann. ohne eine einverständniss von ihm? und ob es rechtens ist das er nicht die steueridentifikationsnummern bekommt. ?
3 Antworten
Wofür will das Jugendamt eine Steuererklärung? Übernehmen die jetzt die Funktion des Finanzamtes?
Wenn Dein LAG seine Steuererklärung (für das Finanzamt), ordentlich ausfüllt und nachweisen kann, dass er den Unterhalt zahlt, bekommt er automatisch den Kinderfreibetrag.
Das die Ex die Steuerklasse 1 hat, zeigt nur, dass Sie nicht mehr allein lebt. nur wenn sie mit den Kindern allein leben würde, hätte sie Anspruch auf den Freibetrag für Alleinstehende mit Kind. Aber ob die nun 1, oder 2 hat kann Deinem LAG egal sein.
das JA will gucken ob er steuern zurück bekommt. die dann wohl gleich als einkommen geltend gemacht werden soll.. also lebt sie nicht mehr alleine deswegen steuerklasse 1?
Wie doof es klingt, aber Kinder werden auf die Eltern aufgeteilt, wenn beide für das Kind aufkommen. Dies setzt aber ein gemeinsames Sorgerecht voraus. Also hat auch dein Lebensgefährte den Kinderfreibetrag geltend machen, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist. Wie es schon gesagt wurde, brauchst du keine ID-Nummer. Die Belege zum Nachweis der Unterhaltszahlung reichen aus..
Dies setzt aber ein gemeinsames Sorgerecht voraus.
Nein!
Da er ja Unterhalt bezahlt, kann er bei seiner eigenen Lohnsteuererklärung in der Anlage Kind seine Kinder gelten machen, dazu braucht er die ID-Nr. nicht. Die Lohnsteuerklasse 2 in den Sinne wie früher gibts nicht mehr, alle alleinerziehenden haben die Lohnsteuerklasse 1. Erst ab 2016 ist die Nr.pflicht.
das ist mir nun auch bekannt. aber wenn sie nun wieder in 1 wechselt... das hatte mich dann gewundert
Da solltest Du mal den § 38b EStG lesen.
Da steht immer noch, dass Alleinerziehende in die Steuerklasse 2 kommen, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG zu berücksichtigen ist.