Steuererklärung Vermietung und Verpachtung?
Hatte 2018 meinen Mehrfamilienhaus an meine Kinder überschrieben, verschenkt.Ich selbst laufe als Niesbrauch Berechtigter und Finanzierung läuft auch über mich weiter. Das Finanzamt akzeptiert es nicht das ich bei meiner Steuererklärung Vermietung und Verpachtungen und Kosten dazu angeben möchte. Schließlich Komme ich immer noch für den Kredit und die Kosten des Hauses auf.
2 Antworten
Du versteuerst auch die Mieteinnahmen oder?
Grds bei Nießbrauch hast du alle Nutzen wie alle Lasten.
Somit auch Werbungskosten wenn diese im Zusammenhang mit der Vermietung stehen.
Einspruch einlegen ist möglich.
werden Alle Werbungskosten gestrichen oder nur bestimmt. Bei Nießbrauch gibt es ein paar Einschränkungen nämlich
Interessant wäre auch was im Nießbrauchsvertrag steht, da es bei Schuldzinsen private Lasten handelt und die vor der Bestellung rausgenommen wurden
§1047 BGB
Versicherungen sind auch nur Teilabzug fähig §1045 BGB
die AfA steht gem §1050 BGB dem Eigentümer zu
wenn Du Geld vom Mieter erhältst hast du Einnahmen! Was für ein dummer Kommentar
BFH, Fragen? Vielleicht nur verkehrt eingetragen.
Vom Schenker aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder gesetzlicher Vorgaben zu zahlende Schuldzinsen mindern also den Jahreswert des ihm zustehenden Nießbrauchsrechts. Der schenkungsteuerliche Wert für den Beschenkten erhöht sich entsprechend.
Das ist doch unerheblich der FS kassiert Geld somit liegen Einnahmen vor.
du musst Schenkungssteuer und Ertragssteuerliche auseinander halten
Wenn es so einfach wäre, gäbe es die Streichungen vom FA nicht.
Wird ja wohl kein bundesweiter Einzelfall sein.
Zudem teilen die eine Quelle mit, die uns leider nicht genannt wird.
Keine Mieteinnahmen, keine Absetzmöglichkeit, war schon immer so.
Die Miete von den Mietern vllt?!?
Bei uns nutzen die Nehmer selber, laut Frage kann ich keine Mieter entdecken.
Lt Kommentaren Dr fS erhält er Mieteinnahmen
Ja ich versteuere die Mieteinnahmen auch weiter