KFZ Werkstatt wiederruft eine bezahlte Rechnung die eine Gutschrift über 380€ enthält, nachträglich?
Hallo Zusammen,
ich hatte Anfang Dezmber, mein Auto für eine Inspektion in die Werkstatt eines Autohauses gebracht. Bei der Abholung des Autos, wurde mit eine Rechnung von fast €1900,- präsentiert, da u.a. der Auspuff augetauscht wurde.
Nach langer Diskusson, mit dem Autohaus, über die Frage, ob diese Arbeiten überhaupt von mir beauftragt waren, ist mit das Authohaus entegegen gekommen und hat den Rechnungsbetrag auf €1500,- reduziert. Diese Betrag habe ich dann bei der Abholung des Fahrzeug am 08.12.2015 bezahlt. Per Schreiben vom 08.12.2015 hat mit das Autohaus die Gutschrift in Höhe von €389,15 bestätigt.
Heute 24.12.2015 erhlate ich nun eine Schreiben des Autohaus, dass diese die geänderte Rechnung wiederrufen und eine Betrag von €541,76 nachfordern.
Meine Frage: Ist das rechtlich möglich, eine bezhalte und von beiden Seiten unterzeichnete Rechnung, nachtrählich abzuändern bzw. Nachfoderugen zu erheben bzw. den gewährten Rabatt / Gutschrift zurück zu verlangen?
Vielen Dank
Markus R.
3 Antworten
Also der nun gefoderte Korrektur- / Nachzahlungunsbetrag in Höhe von € 455,26 netto und €541,76 brutto setzt sich wie folgt zusammen:
Korrektur zur Gutschrift €327,02
Sonderrabatt Lohnarbeiten €12,60
Sonderrabatt Ersatzteile €115,64
Die wollen also nun nachträglich, einfach nur die bereits zugesagte Rechnungsreduzierungen / Guttschrift von mir bezahlt habe.
Ich muss noch erwähnen, dass ich den Rechnungsbetrag in Höhe von €1500,- mit dem Inhaber des Autohaus ausgehandelte hatte. Der Geschäftsführer hatte also die geänderte Rechbung so abgezeichnet!
Ja, eine detaillierte Rechnung über die €1500,- liegt vor und eine schriftliche Bestätigung der Gutschrift in Höhe von €389. Nein, eine Begründung der Nachzahlung liegt nicht vor. Lediglich der Hinweise, dass die gewährte "Gutschrift" nachtrwiederrufen wir.
Ich habe nun einen Einschreiben verfasst, in der ich der einseitige und nachträgliche Rechnungsänderung bzw. den Widerruf der bestätigten Sonderrabatte und Gutschriften, durch das Autohaus, wiederspreche. Die meinen offensichtlich, dass die machen können, was die wollen. Kann jetzt schon sagen, dass ich dort, die längste Zeit, Kunde war.
Der Umfang der Leistung, ob nun berechtigt oder nicht, ist doch aber nicht mehr das Thema. Ich hatte das mit dem Autohaus bereits geklärt und einen entgültigen Rechnungsbetrag in Höhe von €1500,-, für die geleistete Dienste, mit denen Ausgehandelt. Die Rechnung wurde entsprechend vom Autohaus abgeändert, die "Gutschrift" wurde mir schrftlich bestätigt, der Betrag von €1500,- wurde von mir bezahlt und das Fahrzeug an mich übergeben.
Diese Übereinkunft / Rechnung / der Betrag / die Gutschrift wird nun 2 Wochen später, vom Autohaus einseitig, nicht mehr anerkannt und eine Nachfoderungen gestellt.
Die Frage ist also, ob diese nachträgliche, einseitige Rechnungsänderung berechtigt ist oder nicht?
Ja, sie können das. Doch keine Panik. Beide Vertragspartner - also auch du - können den Reparaturvertrag (Rechnung) wegen Irrtums anfechten (§119 BGB).
dejure.org/gesetze/BGB/119.html
Die Werkstatt hatte sich doch aber, bei der Gewährung der Gutschrift, nicht geirrt sonder hatte mir diese sogar, im Nachgang am 08.12. via Brief, noch einmal schriftlich bestätigt. Daher bezweifle ich doch sehr, dass eine Anfechtung nachträglich wegen Irttums hier tatsächlich möglich ist?
Es hat keinen Sinn hier im luftleeren Raum zu diskutieren. Dazu fehlen hier einfach die Fakten. Wenn du hier einen verlässlichen Rat haben willst, musst du die Fakten über den Geschäftsvorgang darlegen. Was wurde genau in Auftrag gegeben? Was wurde von der Werkstatt gemacht? Welche Leistung ist strittig?
Der Umfang der Leistung, ob nun berechtigt oder nicht, ist doch aber nicht mehr das Thema. Ich hatte das mit dem Autohaus bereits geklärt und einen entgültigen Rechnungsbetrag in Höhe von €1500,-, für die geleistete Dienste, mit denen Ausgehandelt. Die Rechnung wurde entsprechend vom Autohaus abgeändert, die "Gutschrift" wurde mir schrftlich bestätigt, der Betrag von €1500,- wurde von mir bezahlt und das Fahrzeug an mich übergeben.
Diese Übereinkunft / Rechnung / der Betrag / die Gutschrift wird nun 2 Wochen später, vom Autohaus einseitig, nicht mehr anerkannt und eine Nachfoderungen gestellt.
Die Frage ist also, ob diese nachträgliche, einseitige Rechnungsänderung berechtigt ist oder nicht?
Doch der Umfang der Leistung ist schon noch das Thema. Woher sollen wir denn wissen, wie sich alleine schon Nachforderung von 152,61 € (= 541,76 minus 389,15) gegenüber der Ursprungsforderung von 1900 € begründet? Deshalb können wir ohne Fakten keinen Rat geben. Es kann ja sein, dass von der Werkstatt erbrachte Leistungen Gegenstand dieser Nachforderungen sind, die in den Rechnungsverhandlungen über die 1500,- € keine Berücksichtigung erfahren haben. Deshalb könnte zumindest die Nachforderung von 152,61 € rechtmäßig begründet sein.
Also der nun gefoderte Korrektur- / Nachzahlungunsbetrag in Höhe von € 455,26 netto und €541,76 brutto setzt sich wie folgt zusammen:
Korrektur zur Gutschrift €327,02
Sonderrabatt Lohnarbeiten €12,60
Sonderrabatt Ersatzteile €115,64
Die wollen also nun nachträglich, einfach nur die bereits zugesagte Rechnungsreduzierungen / Guttschrift von mir bezahlt habe.
Ich muss noch erwähnen, dass ich den Rechnungsbetrag in Höhe von €1500,- mit dem Inhaber des Autohaus ausgehandelte hatte. Der Geschäftsführer hatte also die geänderte Rechbung so abgezeichnet!
Und mit welcher Begründung wollen sie diese Nachzahlung von 54,76 € nun einfordern? Liegt eine detaillierte Ursprungsrechnung über die 1500,- € vor?