Zahlung Selbstbeiligung bei Vollkasko
Hallo, ich habe einen Vollkaskoschaden, den die Versicherung auch übernimmt. Habe 500 Selbstbeteiligung. Muss ich die Selbstbeteiligung etwa schon bei Abholung vom Autohaus bezahlen oder zahlt die Versicherung erstmal die komplette Rechnung und ich dann die 500 Euro an die Versicherung?
4 Antworten
Die Versicherung zahlt der Werkstatt den Rechnungsbetrag abzüglich der SB. Die Selbstbeteiligung musst Du direkt an die Werkstatt zahlen. Wenn Du dort als guter Kunde bekannt bist, wird man Dir evtl. anstelle einer Barzahlung bei Abholung des Fahrzeugs auch die Möglichkeit der Überweisung des Betrages einräumen.
Das kommt auf Deinen Vertrag mit dem Autohaus an. Wenn sich das Autohaus die Versicherungs-Deckungszusage geholt hat und darauf von Dir eine Abtretung der Versicherungszahlung erhält, dann musst Du nur die Differenz bezahlen. In der Regel Bar oder EC vor Ort.
Kann auch sein, dass das Autohaus die volle Summe von Dir will, und Du selbst auf das Geld von Deiner Versicherung warten musst.
Manche Versicherungen übernehmen auch komplett und verlangen dann von Dir die SB.
Ich habe eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben. Das Autohaus hat dazu erklärt, das bedeutet, dass die Bezahlung direkt zwischen Versicherung und Werkstatt stattfindet ohne Umwege über mich. Allerdings sind eben 500 Euro SB vermerkt.
Du zahlst im Normalfall an die Selbstbeteiligung an das Autohaus.
Du zahlst die 500€ an die Versicherung.