Vorbesitzer verheimlicht mir Rechnungen
Ich hab mir vor kurzem ein gebrauchtes Auto von ein BMW-Mitarbeiter gekauft. Nach dem kauf ist mir sofort aufgefallen, dass ich blos eine Rechnung hab, das aber unmöglich sein kann, nach ein Kilometerstand von 50.000km. Hab auch schon mehrmals den Vorbesitzer angerufen, zwecks den Rechnungen, aber er sagt mir immer, das er keine hat. Jetzt hab ich durch ein Freund, dessen freund bei BMW arbeitet, die Fahrzeughistory besorgt. Laut History war das Fahrzeug schon einige Male in der Werkstatt. Nun ist die Frage:Kann ich Juristisch die Rechnungen verlangen? Ein BMW-Autohaus will mir die Rechnungen auch nicht ausdrucken.
Beste Grüße
5 Antworten
Üblicherweise gilt beim Gebrauchtwagenkauf gekauft wie besehen. Wenn Ihr beim Kauf nicht ausdrücklich vereinbart habt, dass Du alle Rechnungen bekommst, hast du keine Chance - höchstens dann, wenn das Auto jetzt einen Mangel hat, den er kennen müsste - dann könnte er in einem Verfahren vor Gericht evtl, gezwungen werden. Aber so - sehe ich nicht.,
Ein Recht auf Rechnungen gibt es nicht.
Wie Du die Historie erlangt hast, verstößt gegen den Datenschutz. Also den Ball flach halten.
Checkcheft ist vorhanden. Anfangen tut es in der History mit Befestigungsschraube Generator ersetzt, 2000 km später nochmal, dann ist er mal Abgeschlept worden und dann wird es lang mit er Auflzählung, was alles gemacht worden ist. Kurze auflistung: Fahrzeug abschleppen, Arbeitszeit ohne Vorgabe/Motor, Störungssuche elektronischen Anlage, Steuergerät aus und einbauen, Steuergerät für Car Access System aus- und einbauen, Junctionbox Elektronik aus- und einbauen, Programmieren usw. da wurde fast das ganze Innenleben im Armaturenbrett ausgebaut.
Inspektionen sind aufgeführt. Querlenker und noch ein paar andere Sachen sind auch aufgeführt.
Nein. Manchmal gibt der Verkäufer die Rechnungen dazu um zu zeigen, dass das Fahrzeug gepflegt wurde und welche Neuteile es hat. Recht darauf hast du aber keines.
Und wenn das Auto OK ist, würde ich mir da auch keine großen Gedanken machen. Vielleicht sind ja im Scheckheft Eintragungen?
Was anderes ist es allerdings, wenn du einen Unfallschaden feststellst. Dazu müsste sich der Vorbesitzer -wenn vertraglich vereinbart- äußern.
Üblicher weise sollte bei Autos mit niedrigen Kilometerständen,das Checkheft vorhanden sein.-Schau dir mal an,ob die Pedalgummis verschliessen sind.Dort sollten nur geringe Abnutzungsspuren vorhanden sein.Du kannst auch zu einem Gutachter fahren und den Kilometerstand schätzen lassen.
Gerade die Inspektionen sollten aufgeführt sein,mit Kilometerstand.