Kfz-Rechnung nach fast 1 1/2 Jahren ... muss ich sie begleichen?

9 Antworten

Definitiv. Die frühste Form der Verjährung tritt nach 3 Jahren ein, nach 1.5 Jahren bist du unter allen Umständen des Kaufrechts noch zur Zahlung verpflichtet.

Klar,der man hat doch für dich gearbeitet... warum möchtest du Ihn für seine arbeit nicht bezahlen ???

Die Regel-Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, d.h., du musst bezahlen.

Ja, du mußt zahlen. Kannst Dir maximal 30 Tage Zeit lassen, dann soll das Geld beim Empfänger sein. Dass Du auf eine Rechnung bestanden hast ist natürlich OK. Ohne ordentliche Rechnung braucht man auch nichts zu bezahlen.

mau0489 
Beitragsersteller
 17.01.2011, 22:07

auf dieser Rechnung stehen aber Dinge wovon er mir nie etwas gesagt hat, aber wie soll ich das beweisen? das auto ist mittlerweile verkauft! ich hatte noch nicht einmal einen schriftlichen kaufvertrag obwohl ich es ihm immer und immer wieder gesagt habe, dass ich einen möchte!

Verjährung zu deinen Ungunsten Beweislast zu deinen Ungunsten

Ist leider so .